Stipendien.

Für die Teilnahme an einem Austauschprogramm stehen unabhängig von der Staatsbürgerschaft folgende Stipendien zur Verfügung:

Je nach Land beträgt das Erasmus+ Stipendium € 420 bis € 520 pro Monat (Studienjahr 2023/24):

Stipendium

Länder

€ 420

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

€ 470

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern

€ 520

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

€ 700 oben nicht genannte Länder (kommt nur in bestimmten Fällen zur Anwendung)

Die Auslandsbeihilfe kann zusätzlich bezogen werden.

Studierende, die mit Kindern mobil werden und Studierende mit Behinderung bekommen zusätzlich einen Sonderzuschuss in Höhe von 250 Euro pro Monat. Bei chronischer Krankheit kann dieser Sonderzuschuss ebenfalls gewährt werden, wenn aufgrund der Krankheit Mehrkosten im Ausland entstehen. 

Erasmus+ Reisekostenzuschuss **NEU** ab dem Studienjahr 2024/25 (Details zu Höhen folgen im Sommer 2024).

Für Studierende, die kein Erasmus+ Stipendium erhalten, stellt die JKU Auslandsstipendien in folgender Höhe zur Verfügung (Beträge für das Studienjahr 2023/24):

LAND

STIPENDIUM/SEMESTER*

   REISEKOSTENZUSCHUSS    

Argentinien

€ 900

€ 300

Australien

€ 1575

€ 500

China (VR)

€ 900

€ 300

Chile

€ 900

€ 300

Dominikanische Republik

€ 450

€ 300

Ecuador

€ 450

€ 300

Großbritannien

€ 900

0

Indien

€ 450

€ 300

Indonesien

€ 450

€ 300

Japan

€ 900

€ 300

Kanada

€ 1575

€ 300

Kolumbien

€ 450

€ 300

Korea (Süd)

€ 900

€ 300

Marokko

€ 450

€ 300

Mexiko

€ 900

€ 300

Neuseeland

€ 1575

€ 500

Peru

€ 450

€ 300

Russland

€ 900

0

Südafrika

€ 900

€ 300

Taiwan

€ 900

€ 300

Thailand

€ 450

€ 300

USA

€ 1575

€ 300

Sonstige Länder außerhalb Europas

€ 450

€ 300

ISEP (verschiedene Länder)

€ 1575

s.o.

* Bei kürzeren Aufenthalten wird das Stipendium der Dauer entsprechend aliquotiert.

Hier geht's zu den Förderbestimmungen., öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Dein Hauptwohnsitz ist seit mind. 1 Jahr in OÖ und du hast noch eine Finanzierungslücke für dein Auslandsstudium? Dann kannst du zusätzlich um ein Stipendium des Landes OÖ im Rahmen des IPS (Internationalisierungsprogramm für Studierende) ansuchen. Die Höhe beträgt max. € 100  im Monat. Zusätzlich kann ein Reisekostenzuschuss bis max. € 240 in Europa und max. € 480 außerhalb Europas gewährt werden.

Die Beantragung erfolgt im Zuge des Stipendienantrags über das online-Formular der JKU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder Studierende mit Kind/ern, die im Rahmen von ERASMUS+ einen Auslandsaufenthalt absolvieren, ist ein Sonderzuschuss in Höhe von 250 € pro Monat vorgesehen. Wenn die Mehrkosten im Ausland aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit über 250 € betragen kann eine Inklusionsunterstützung in Höhe der Echtkosten beantragt werden. In diesem Fall setze dich bitte so frühzeitig wie möglich mit dem International Office in Verbindung. 

Für andere Austauschprogramme kannst du bei der JKU im Stipendienantrag dafür eine zusätzliche Förderung beantragen.

Im Zuge eines Austauschstudiums werden auch Sprachkurse gefördert:

  1. Wenn du einen kostenpflichtigen Kurs in der Landes- und/oder Unterrichtssprache absolviert hast bzw. absolvierst, bekommst du die Kosten unter Kostenrückerstattung | Zentrum für Fachsprachen und Interkulturelle Kommunikation (jku.at) refundiert. Falls der Kurs vor dem Studienjahr 2020/21 absolviert wurde oder du nicht prüfungsaktiv warst, gib dies im online-Stipendienantrag bekannt, die Auszahlung erfolgt mit Beginn des Auslandsaufenthaltes durch das Auslandsbüro
  2. Falls du an einer anderen Institution als der JKU einen kostenpflichtigen Grundkurs absolviert hast, kannst du im Zuge des online-Stipendienantrags die Refundierung der Gebühr beantragen.
  3. Bei Erasmus+: Du willst unmittelbar vor Beginn des Auslandsstudiums einen vorbereitenden Intensivsprachkurs an der Gastuniversität absolvieren. Dann kannst du für diese Zeit ein Erasmus+ Stipendium erhalten.

Für einen 4-wöchigen Sprachkurs im Ausland hast du die Möglichkeit, ein separates Stipendium für einen Intensivsprachkurs zu beantragen. Beachte die Voraussetzungen!

Stipendienantrag.

Die Beantragung des Erasmus+ Stipendiums, des JKU-Stipendiums und des IPS-Stipendiums kann erst nach Zusage für deinen Austauschplatz erfolgen. Wichtig: Dieses Formular muss von allen Austauschstudierenden ausgefüllt werden!

Fristen.

Schreib dir diesen Termin rot in deinen Kalender:

  • 1. JUNI: für Aufenthalte, die im Wintersemester beginnen, d.h. frühestens im Juli
  • 1. NOVEMBER: für Aufenthalte, die im Sommersemester beginnen