1) Kopie des Reisepasses
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des Inhabers/der Inhaberin enthalten.
2) Sekundarschulzeugnis mit sämtlichen Fächern und Noten
Die genauen Bezeichnungen in deinem Zeugnis können variieren, es muss aber den Abschluss der sekundären Schulbildung bestätigen. Die Noten der Prüfungsfächer müssen ebenfalls vermerkt sein.
3) Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung
Je nach Ausstellungsstaat des Sekundarschulzeugnisses kann es sein, dass du einen Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung und/oder facheinschlägiger Vorstudien bringen musst.
4) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Zulässig sind Notennachweise von einzelnen Semestern, die Verleihungsurkunde eines abgeschlossenen Studiums und das Curriculum des Studiums.
5) Nachweis über besondere Universitätsreife
- Deine Staatsbürgerschaft und dein Reifezeugnis oder dein Studienabschluss stammen aus einem Nicht-EU/EWR-Land? Dann darfst du in Österreich nur jene Studien wählen, die du auch in dem Land studieren darfst, wo du die Sekundarschule/Universität abgeschlossen hast.
- Eine in diesem Land anerkannte Universität, an der das Studium angeboten wird, muss bestätigen, dass du das Recht hast, dieses Studium dort zu studieren (= Nachweis der besonderen Universitätsreife oder "Studienplatznachweis")
- Anträge für andere Studien werden bei fehlendem bzw. falschem Nachweis zurückgewiesen.
Der Nachweis der besonderen Universitätsreife darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein und muss zwingend beinhalten:
- deinen Namen
- das Ausstellungsdatum der Bestätigung
- die genaue Angabe des Studiums und
- die Angabe, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, um das Studium, das an der JKU Linz angestrebt wird (oder ein fachverwandtes Studium) an einer anerkannten/akkreditierten Universität in dem Land, in dem das Reifezeugnis/Studienabschluss ausgestellt wurde, studieren zu dürfen (für das Semester, für das die Zulassung beantragt wurde).
Die besondere Universitätsreife muss nicht nachgewiesen werden, wenn die/der AntragstellerIn die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates besitzt sowie Personen, die die Voraussetzungen der Personengruppenverordnung (z.B. AsylwerberInnen und Flüchtlinge) erfüllen.
6) Sprachnachweise
- Deutsch: Wenn du ein deutschsprachiges Studium wählst und Deutsch nicht deine Erstsprache ist.
- Englisch: Wenn du ein englischsprachiges Studium wählst, musst du einen Nachweis über deine Englischkenntnisse erbringen.
- Alle erforderlichen Sprachniveaus und Nachweise findest du auf der Seite Sprachnachweise.
Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung - Deutsch
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen in jedem Fall Sprachnachweise zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) des Europarats vorgewiesen werden. Diese Diplome/Zertifikate werden als Nachweis für A2 anerkannt.
Bitte beachte:
- Die Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- An der JKU werden zur Vorbereitung auf das Studium Deutschkurse ab dem Niveau B1 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs angeboten. Eine Übersicht über das Kursangebot ist im KUSSS zu finden.
- Bei Studienrichtungen, die komplett in englischer Sprache unterrichtet werden, musst du vor dem Beginn des Studiums keine Deutschkenntnisse nachweisen.