Anmeldung zum Bachelor- oder Diplomstudium.

Du willst ein Bachelorstudium an der JKU Linz beginnen? Hier findest du alle Informationen zum Anmeldeprozess.

Die Schritte der Anmeldung sind abhängig von deiner Vorbildung:

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Abteilung

Zulassungsservice

Anmeldung mit österreichischer, deutscher, südtiroler oder liechtensteinischer Vorbildung

Du hast eine österreichische Vorbildung, wenn du deine Matura oder Studienberechtigungsprüfung in Österreich abgelegt hast.

Du hast eine deutsche Vorbildung, wenn du die allgemeine Hochschulreife (Abitur) in Deutschland abgelegt hast.

Du hast eine in Österreich gleichwertige Vorbildung mit einem Reifezeugnis aus Südtirol oder Liechtenstein.

Folgende Schritte sind für deine Anmeldung notwendig:

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.

3. Zulassung

Die Zulassung kannst du über MyAdmission , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterbeantragen nachdem du deinen Studienwerber*innen-Account, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster erstellt hast. Siehe dazu Punkt 1 und 2. Nähere Informationen zur Zulassung findest du in den nachfolgenden Punkten.

Bitte vergewissere dich, dass alle deine Dokumente als PDF-Format vorliegen und vollständig (alle Seiten) sowie gut lesbar sind.

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder auch Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis.
  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (z. B. Maturazeugnis, deutsches Abitur), alle Seiten.
  • Bestätigung über eine Namensänderung, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (z. B. Heiratsurkunde)
  • Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis, wenn du von einer anderen Universität kommst und an der JKU die gleiche Studienrichtung studieren möchtest

Zulassungsfrist für Studienbeginn im Wintersemester

  Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist Anfang Juli 5. September
Ausnahmefälle, öffnet eine Datei* 6. September 31. Oktober

 

Zulassungsfrist für Studienbeginn im Sommersemester

  Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist Anfang Jänner 5. Februar
Ausnahmefälle, öffnet eine Datei* 6. Februar 31. März

 

Bitte beachte: Nach Ablauf der oben genannten Fristen kann keine Zulassung zum Studium für das jeweilige Semester mehr erfolgen.

* Bitte kontaktiere den Zulassungsservice für weitere Informationen.

Wenn du ein österreichisches Maturazeugnis oder eine deutsche Hochschulreife hast, oder du ein IB Diplom oder ein EB Diplom hast oder im Besitz eines südtiroler oder liechtensteinischem Reifezeugnisses bist, musst du für die Zulassung NICHT persönlich erscheinen. Du wirst online zum Studium angemeldet und bekommst eine Nachricht zugeschickt.

 

Die JKU-Card wird dir nach erfolgreicher Anmeldung per Post zugeschickt.

Informiere dich im Prüfungs- und Anerkennungsservice über die Anerkennung von Schulleistungen für dein Studium.

Falls du bereits auf einer anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule gemeldet bist/warst, weise zusätzlich noch folgende Dokumente vor:

  • Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Universität bei Fortführung der gleichen Studienrichtung
  • Nachweis der Matrikelnummer, falls du bereits an einer anderen österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen bist/warst (z. B. Studienblatt)
  • Nachweis, falls du bereits ein Studium absolviert hast (Diplom, Verleihungsbescheid etc.)

4. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte: Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

Anmeldung mit internationaler Vorbildung

Du hast eine internationale Vorbildung, wenn du deine Matura oder Studienberechtigungsprüfung NICHT in Österreich abgelegt hast oder in Österreich eine internationale Schule besucht hast.

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.
  • Die Antragstellung um Zulassung zum Studium ist kostenlos. Eine Antragstellung über eine Agentur oder eine Vermittlungsorganisation ist rechtswidrig.

Die Bearbeitung deines Zulassungsantrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Du musst den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Studienbeginn innerhalb folgender Fristen einreichen:

Antragsfrist für EU/EWR-Bürger*innen

Für Studienbeginn im Wintersemester

  Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist** Anfang Juli 5. September
Ausnahmefälle, öffnet eine Datei* 6. September 31. Oktober

 

Für Studienbeginn im Sommersemester

  Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist** Anfang Jänner 5. Februar
Ausnahmefälle, öffnet eine Datei* 6. Februar 31. März

 

* Bitte kontaktiere den Zulassungsservice für weitere Informationen.

** Die Antragstellung ist jeweils 1 Monat vor Fristbeginn möglich

 

Antragsfrist für NICHT-EU/EWR-Bürger*innen und NICHT gleichgestellte Drittstaatsangehörige

Gehörst du folgenden Personengruppen an, gilt untenstehende Antragsfrist, d.h. du musst deinen Antrag ein halbes Jahr vor Studienbeginn stellen.

 

Beginn

Ende

Für Studienbeginn im Wintersemester 6. Februar 30. April
Für Studienbeginn im Sommersemester 6. September 30. November

 

Bitte beachte: Bei einer späteren Antragsstellung auf Zulassung ist eine Zulassung im gewünschten Semester nicht möglich.

Unser Tipp: Egal welcher Personengruppe du angehörst, reiche den Antrag jedenfalls rechtzeitig zu Beginn der jeweiligen Antragsfrist ein, um sicher zu gehen, dass du starten kannst.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des Inhabers/der Inhaberin enthalten.

 

2) Zeugnis der allgemeinen Universitätsreife (z. B. Sekundarschulzeugnis mit sämtlichen Fächern und Noten)
Die genauen Bezeichnungen in deinem Zeugnis können variieren, es muss aber den Abschluss der sekundären Schulbildung bestätigen. Die Noten der Prüfungsfächer müssen ebenfalls vermerkt sein.

 

3) Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung
Je nach Ausstellungsstaat des Sekundarschulzeugnisses kann es sein, dass du einen Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung und/oder facheinschlägiger Vorstudien bringen musst.

 

4) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien (Hochschulausbildung)
Zulässig sind Notennachweise von einzelnen Semestern und/oder die Verleihungsurkunde eines abgeschlossenen Studiums.

 

5) Sprachnachweise

  • Deutsch: Wenn du ein deutschsprachiges Studium wählst und Deutsch nicht deine Erstsprache ist, musst du einen Nachweis über deine Deutschkenntnisse erbringen.
  • Englisch: Wenn du ein englischsprachiges Studium wählst, musst du einen Nachweis über deine Englischkenntnisse erbringen.
  • Alle erforderlichen Sprachniveaus und Nachweise findest du auf der Seite Sprachnachweise, öffnet in einem neuen Fenster.

In JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kannst du deine Dokumente ohne jegliche Beglaubigung hochladen. Erst wenn du eine Zulassungszusage erhältst, musst du deine Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen.

 

Bitte beachte: Abhängig von dem Ausstellungsstaat des jeweiligen Reifeprüfungszeugnis müssen die Dokumente noch zusätzlich auf die Echtheit beglaubigt werden:

 

Dokumente ohne Beglaubigung auf Echtheit
Bei Zeugnissen aus den folgenden Ländern entfallen die Beglaubigungen auf ihre Echtheit (Dokumente müssen aber im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden):

   
Länder A - K

Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien

Länder L - R

Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien

Länder S - Z

Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

 

 

Beglaubigung mittels Apostille

Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der APOSTILLE beglaubigt werden. Für eine Beglaubigung Ihrer Dokumente durch eine Apostille wenden Sie sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars.

Die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsabkommens“ sind:

   
Länder A - G

Albanien, Andorra, Antigua/Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei, Cabo Verde, Chile, China (einschließlich Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macao; ausgenommen Taiwan), Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Fidschi, Georgien, Grenada, Guatemala, Guyana

Länder H - O

Honduras, Indien, Indonesien, Island, Israel, Japan, Jamaika, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea, Lesotho, Liberia, Malawi, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Oman

Länder P - Z

Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Samoa, San Marino, São Tomé/Príncipe, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, St. Kitts/Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Südafrika, Suriname, Tonga, Trinidad/Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zypern

 

Beglaubigung auf Echtheit
Sofern kein Abkommen bezüglich Beglaubigungen besteht – also bei allen Staaten die zuvor nicht genannt wurden - sind die Dokumente (Zeugnisse) in jedem Fall auf ihre Echtheit beglaubigt durch die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates (Außenministerium) und letztbeglaubigt durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft), vorzulegen.


Bitte beachte: Die Beglaubigung von Urkunden bestimmter Staaten kann vom Österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres ausgesetzt werden, wenn keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. In diesem Fall darf die Österreichische Botschaft Urkunden eines solchen Staates nicht beglaubigen. Sind Ihre Zeugnisse von einem dieser Staaten ausgestellt, ist eine Beglaubigung daher nicht möglich. Ein Verfahren um Zulassung zum Studium an der Johannes Kepler Universität Linz kann aus diesem Grund derzeit nicht durchgeführt werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äusseres, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.

3. Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens nach Abschluss des Zulassungsverfahrens wieder übermittelt.

4. Persönliche Zulassung

Falls du die Zulassung persönlich abschließen musst, gelten dafür die folgenden Fristen:

 

  Beginn Ende
Für den Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli 31. Oktober
Für den Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner 31. März

 

Bitte kontaktiere den Zulassungsservice für weitere Informationen.

Bitte bring folgende Original-Dokumente zur Zulassung mit:

  • Gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheid
  • Wenn du noch weitere Dokumente vorlegen musst, sind diese in deinem Zulassungsbescheid aufgelistet.

Informiere dich im Prüfungs- und Anerkennungsservice über die Anerkennung von Schulleistungen, öffnet in einem neuen Fenster für dein Studium.

Falls du bereits auf einer anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule gemeldet bist/warst, weise zusätzlich noch folgende Dokumente vor:

  • Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Universität bei Fortführung der gleichen Studienrichtung
  • Nachweis der Matrikelnummer, falls du bereits an einer anderen österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen bist/warst (z. B. Studienblatt)
  • Nachweis, falls du bereits ein Studium absolviert hast (Diplom, Verleihungsbescheid etc.)

5. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte: Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.