Anmeldung zum Doktorat/PhD.

Du willst ein Doktorat/PhD Studium an der JKU Linz beginnen? Hier findest du alle Informationen zum Anmeldeprozess.

Die Schritte der Anmeldung sind abhängig von deiner Vorbildung und der Wahl deines Doktorats/PhDs:

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Abteilung

Zulassungsservice

Standort

Bankengebäude, Eingang außen (Süden, gegenüber Parkplatz)

Anmeldung für JKU Absolvent*innen

1. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studierendenaccount bei JKU My Admission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

Login Information:

  • Wenn dein Studierendenaccount (K+Matrikelnummer) noch aktiv ist, kannst du dich mit diesem einloggen.
  • Ansonsten benötigst du deinen Account als Studienwerber*in (V bzw. VK + 6 Ziffern). Solltest du diesen Usernamen nicht mehr wissen, wende dich an den JKU Zulassungsservice. Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

  • Daten und Nachweise zu deiner Vorbildung (PDF) (falls du außerhalb der JKU Studienleistungen erbracht hast)
  • Ein aktuelles Portraitfoto (JPEG) für deine JKU Card, öffnet in einem neuen Fenster (Studierendenausweis), falls du diese nicht mehr hast.

Die Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium ist ganzjährig möglich, wir empfehlen dir eine Zulassung zum Studium im Rahmen der allgemeinen Zulassungsfrist.

Vergewissere dich, dass alle Dokumente in PDF-Format vorliegen und vollständig (alle Seiten) sowie gut lesbar sind.

  • provisorische Betreuungszusage, öffnet eine Datei deines Betreuers/deiner Betreuerin
  • provisorische Betreuungszusage, öffnet eine Datei für das Doktorat PhD in Medical Sciences
  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder auch Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis. Alternativ: Deine JKU Card
  • Bestätigung über eine Namensänderung, falls sich dein Name geändert hat
  • Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis, wenn du von einer anderen Universität kommst und an der JKU die gleiche Studienrichtung studieren möchtest

2.  Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

3. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

Anmeldung mit Master-/Diplomabschluss einer anderen österreichischen Universität/FH

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.
  • Die Antragstellung um Zulassung zum Studium ist kostenlos. Eine Antragstellung über eine Agentur oder eine Vermittlungsorganisation ist rechtswidrig.

Die Anträge auf Zulassung zum Doktoratstudium können ganzjährig erfolgen. Für Nicht-EU-Bürger*innen empfehlen wir allerdings die Antragstellung in den unten angegebenen Fristen:

Für Studienbeginn Beginn Ende
im Wintersemester 6. Februar 31. März
im Sommersemester 6. September 31. Oktober


Bitte beachte: Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, reiche ihn daher rechtzeitig vor deinem gewünschten Studienbeginn ein.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des*der Inhaber*in enthalten.

 

2) provisorische Betreuungszusage , öffnet eine Dateifür Doktorat Sowi, Geiwi, Rewi, Tech und Nat
    provisorische Betreuungszusage, öffnet eine Datei für Doktorat PhD in Medical Sciences

 

3) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

 

Tipp: Lade bei deinem Antrag zusätzlich zu deinen Abschlussdokumenten ein amtssigniertes Studienblatt, worauf dein Abschluss vermerkt ist, hoch. So kann die Zulassung ggf. ohne Vorlage deiner Originaldokumente abgeschlossen werden.

 

4) Sprachnachweis 
Je nach Studienwahl kann ein Nachweis der Deutsch- oder Englischkenntnisse erforderlich sein. 

 

3. Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

4. Persönliche Zulassung

Nach dem Anlegen deines JKU Accounts und deiner Studienwahl musst du auch persönlich im Zulassungsservice der JKU erscheinen. Vorort werden deine persönlichen Dokumente überprüft und du bekommst deine JKU Card.

Die Zulassung kann ganzjährig erfolgen, wir empfehlen dir aber eine Zulassung innerhalb folgender Fristen:

 

Zulassungsfrist für Studienbeginn im Sommersemester 2022
 

Frist Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist 7. Jänner 2022 5. Februar 2022
Nachfrist 6. Februar 2022 30. April 2022

In Ausnahmefällen kann deine Zulassung zu einem Doktoratsstudium/PhD auch außerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.

 

Zulassungsfrist für Studienbeginn im Wintersemester 2022/23
 

Frist Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist 11. Juli 2022 5. September 2022
Ausnahmefälle* 6. September 2022 31. Oktober 2022

* In Ausnahmefällen kann deine Zulassung zu einem Doktoratsstudium/PhD auch außerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.

 

Zulassungsfrist für Studienbeginn im Sommersemester 2023
 

Frist Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist 09. Juli 2023 5. Februar 2023
Ausnahmefälle* 6. Februar 2023 31. März 2023

* In Ausnahmefällen kann deine Zulassung zu einem Doktoratsstudium/PhD auch außerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.

Wenn du deine Dokumente bereits bei Antragsstellung im Original übermittelt hast, musst du lediglich deine Anmeldebestätigung, deinen Zulassungsbescheid und deinen Reisepass vorlegen.

Ansonsten bring bitte folgende Original-Dokumente zur Zulassung im Zulassungsservice mit:

1) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- und Masterstudium oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

2) Kopie des Reisepasses
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des Inhabers/der Inhaberin enthalten.

3) Sprachnachweise
Sind bei Doktorats-/PhD-Studien nur in Ausnahmefällen notwendig. Falls dich das betrifft, wirst du vom Zulassungsservice informiert.

5. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

Anmeldung mit internationaler Vorbildung

Wenn du deinen Studienabschluss nicht in Österreich gemacht hast, absolviere bitte folgende Schritte zur Anmeldung zum Doktorats-/PhD-Studium an der JKU:

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.
  • Die Antragstellung um Zulassung zum Studium ist kostenlos. Eine Antragstellung über eine Agentur oder eine Vermittlungsorganisation ist rechtswidrig.

Die Anträge auf Zulassung zum Doktoratsstudium können ganzjährig erfolgen. Für Nicht-EU-Bürger*innen empfehlen wir allerdings die Antragstellung in den unten angegebenen Fristen:

 

Für Studienbeginn

Antragsfrist

Im Sommersemester

6. September – 30. November

Im Wintersemester

6. Februar – 30. April

 

Bitte beachte: Die Bearbeitung deines Zulassungsantrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Reiche ihn daher rechtzeitig vor deinem gewünschten Studienbeginn ein.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des*der Inhaber*in enthalten.

 

2) , öffnet eine Dateiprovisorische Betreuungszusage, öffnet eine Datei für Doktorat Sowi, Geiwi, Rewi, Tech und Nat
    provisorische Betreuungszusage, öffnet eine Datei für das Doktorat PhD Medical Sciences

 

3) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- und Masterstudium oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

 

4) Sprachnachweis 
Je nach Studienwahl kann ein Nachweis der Deutsch- oder Englischkenntnisse erforderlich sein. 

Alle erforderlichen Sprachniveaus und Nachweise findest du auf der Seite Sprachnachweise, öffnet in einem neuen Fenster.

Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung - Deutsch
Zum Zeitpunkt der Antragstellung für ein deutschsprachiges Studium müssen in jedem Fall Sprachnachweise zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) des Europarats vorgewiesen werden. Diese Diplome/Zertifikate werden als Nachweis für A2 anerkannt., öffnet in einem neuen Fenster

 

Bitte beachte:

  • Die Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
  • An der JKU werden zur Vorbereitung auf das Studium Deutschkurse ab dem Niveau B1 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs angeboten. Eine Übersicht über das Kursangebot ist im KUSSS, öffnet in einem neuen Fenster zu finden.
  • Bei Studienrichtungen, die komplett in englischer Sprache unterrichtet werden, musst du vor dem Beginn des Studiums keine Deutschkenntnisse nachweisen.

In JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kannst du deine Dokumente ohne jegliche Beglaubigung hochladen. Erst wenn du eine Zulassungszusage erhältst, musst du deine Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen.

 

Bitte beachte: Abhängig vom Ausstellungsstaat des jeweiligen Zeugnisses müssen die Dokumente noch zusätzlich auf ihre Echtheit beglaubigt werden:

 

Dokumente ohne Beglaubigung auf Echtheit
Bei Zeugnissen aus den folgenden Ländern entfallen die Beglaubigungen auf ihre Echtheit (Dokumente müssen aber im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden):

   
Länder A - K Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien
Länder L - R Lettland, Liechtenstein, Littauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien
Länder S - Z

Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

 

 

Beglaubigung mittels Apostille
Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der APOSTILLE beglaubigt werden. Die Beglaubigung in Form der Apostille wird durch das Außenministerium des Ausstellungsstaates des betreffenden Dokumentes oder einer vom Außenministerium dazu berechtigten Behörde ausgestellt. Die Apostille ist in jedem Fall im Original vorzulegen. Die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsabkommens“ sind:

   
Länder A - G Albanien, Andorra, Antigua/Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei, Cabo Verde, Chile, China (nur Hongkong und Macao), Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Fidschi, Georgien, Grenada, Guatemala, Guyana
Länder H - O Honduras, Indien, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kasachstan, Kolumbien, Korea, Lesotho, Liberia, Malawi, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niue, Oman
Länder P - Z Panama, Paraguay, Peru, Russische Föderation, Samoa, San Marino, São Tomé/Príncipe, Saudi-Arabien, Schweiz, Seychellen, Singapur, St. Kitts/Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Südafrika, Suriname, Swasiland, Tonga, Trinidad/Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zypern

 

 

Beglaubigung auf Echtheit
Sofern kein Abkommen bezüglich Beglaubigungen besteht – also bei allen Staaten die zuvor nicht genannt wurden - sind die Dokumente (Zeugnisse) in jedem Fall auf ihre Echtheit beglaubigt durch die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates (Außenministerium) und letztbeglaubigt durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft), vorzulegen.



Bitte beachte: Die Beglaubigung von Urkunden bestimmter Staaten kann vom Österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres ausgesetzt werden, wenn keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. In diesem Fall darf die Österreichische Botschaft Urkunden eines solchen Staates nicht beglaubigen. Sind Ihre Zeugnisse von einem dieser Staaten ausgestellt, ist eine Beglaubigung daher nicht möglich. Ein Verfahren um Zulassung zum Studium an der Johannes Kepler Universität Linz kann aus diesem Grund derzeit nicht durchgeführt werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äusseres, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Fremdsprachigen Dokumenten (sofern diese nicht von der zuständigen Behörde auf englisch ausgestellt wurden) sind deutsche Übersetzungen eines/einer in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetschers/Dolmetscherin beizufügen. Werden die Dokumente im Ausland von einem/einer beeideten DolmetscherIn übersetzt, sind die Übersetzungen auf dieselbe Weise wie die Dokumente zu beglaubigen.

3. Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

4. Persönliche Zulassung

Nach dem Anlegen deines JKU Accounts und deiner Studienwahl musst du auch persönlich im Zulassungsservice der JKU erscheinen. Vorort werden deine persönlichen Dokumente überprüft und du bekommst deine JKU Card.

Die Zulassung kann ganzjährig erfolgen, wir empfehlen dir aber eine Zulassung innerhalb folgender Fristen:

 

Zulassungsfrist für Studienbeginn im Sommersemester 2022
 

Frist Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist 7. Jänner 2022 5. Februar 2022
Nachfrist 6. Februar 2022 30. April 2022

 

In Ausnahmefällen kann deine Zulassung zu einem Doktoratsstudium/PhD auch außerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.

 

Zulassungsfrist für Studienbeginn im Wintersemester 2022/23
 

Frist Beginn Ende
Allgemeine Zulassungsfrist 11. Juli 2022 5. September 2022
Nachfrist 6. September 2022 31. Oktober 2022

 

In Ausnahmefällen kann deine Zulassung zu einem Doktoratsstudium/PhD auch außerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.

Wenn du deine Dokumente bereits bei Antragsstellung im Original übermittelt hast, musst du lediglich deine Anmeldebestätigung, deinen Zulassungsbescheid und deinen Reisepass vorlegen.

1) Kopie des Reisepasses
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des Inhabers/der Inhaberin enthalten.

2) Sprachnachweise
Sind bei Doktorats-/PhD-Studien nur in Ausnahmefällen notwendig. Falls dich das betrifft, wirst du vom Zulassungsservice informiert.

5. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.