Was zahle ich für mein Studium? Sobald du deinen ÖH-Beitrag und gegebenenfalls deinen Studienbeitrag pro Semester eingezahlt hast, bist du offiziell ein/e Studierende/r der Johannes Kepler Universität Linz.
ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag in der Höhe von EUR 20,20 (Stand Herbst 2020) ist jedes Semester zu bezahlen.
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Studienbeitrag
Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden an allen österreichischen Universitäten.
Studienbeitrag / Semester | Studienbeitrag / Semester in der Nachfrist | |
---|---|---|
Ordentliche Studierende (außerhalb der Studiendauer + Toleranzsemester) | € 363,36 | € 399,70 (= +10%) |
Drittstattenangehörige | € 726,72 | € 726,72 |
Bitte beachte:
- Innerhalb der vorgesehenen Studiendauer zuzüglich zwei Toleranzsemester (für Diplomstudien pro Studienabschnitt) sind EU- bzw. EWR-Bürger*innen vom Studienbeitrag befreit! Weitere Informationen zur Befreiung und Erlass des Studienbeitrages erfährst du nachfolgend.
Weitere Informationen zum Studienbeitrag
Informationen betreffend COVID-19 ("Coronavirus") bei Präsenz- oder Zivildienst
Du kannst aufgrund Ableistung eines Einsatz- oder Aufschubpräsenzdienstes oder eines außerordentlichen Zivildienstes für das Sommersemester 2020 einen Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester 2020 oder Erlass für das Wintersemester 2020/21 laut § 3 COVID-19-Studienrechtsverordnung beantragen.
Ordentlichen Studierenden im Sinne des § 91 Abs. 1 UG, die im Sommersemester 2020 durch die Ableistung eines Einsatz- oder Aufschubpräsenzdienstes oder eines außerordentlichen Zivildienstes durch mehr als zwei Monate am Studium gehindert waren, ist auf Antrag für folgende Fälle der Studienbeitrag zu erlassen:
1. Für das Sommersemester 2020: wenn sie in diesem Semester bereits studienbeitragspflichtig waren
oder
2. Für ein auf das Sommersemester 2020 folgendes Semester: wenn sie in diesem Semester bei fiktiver Behandlung des Sommersemesters 2020 als Semester, das bei der Ermittlung der beitragsfreien Zeit gemäß § 3 StuBeiV nicht in die Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums einzurechnen ist, in keinem ordentlichen Studium, zu dem sie aktiv zugelassen sind, studienbeitragspflichtig wären.
Befreiung vom Studienbeitrag
Hier wird zwischen einer befristeten und generellen Befreiung des Studienbeitrags unterschieden:
Befristete Befreiung
Bist du ein/e ordentliche/r Studierende/r an der JKU, musst du keinen Studienbeitrag bezahlen, solange das Studium innerhalb der entsprechenden Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester (für Diplomstudien pro Studienabschnitt) absolviert wird und einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU-BürgerInnen
- EWR-BürgerInnen (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Staatsbürger*innen des Vereinigten Königreichs, die vor Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020 ihr Aufenthaltsrecht nach den Freizügigkeitsvorschriften in Österreich ausübten und nach wie vor ausüben (jedes Aufenthaltsrecht).
- Konventionsflüchtlinge (auch aus anderem EU-Staat)
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde: "Daueraufenthalt - EG" bzw. "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde, "Daueraufenthalt - EG" bzw. "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
- Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, wenn sie ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren
- Studierende, auf welche die Personengruppenverordnung Anwendung findet
- Studierende mit einem anderen österreichischen Aufenthaltstitel als „Aufenthaltsbewilligung Studierende“
Bitte beachte:
- Belege für die Aufenthaltstitel (Punkt 5 - 10) sind innerhalb der Zulassungsfrist persönlich oder via E-Mail im Zulassungsservice vorzulegen.
- Auch wenn du vom Studienbeitrag befreit bist, musst du den ÖH-Beitrag pro Semester entrichten.
- Überschreitest du die Studiendauer plus Toleranzsemester ist der Studienbeitrag und der ÖH-Beitrag pro Semester zu entrichten.
Generelle Befreiung
Ordentliche Studierende, die eine Staatsbürgerschaft eines Landes der Anlage zu § 4 Abs. 2 Z 1 Studienbeitragsverordnung besitzen, sind generell vom Studienbeitrag befreit. Es ist ausschließlich der ÖH-Beitrag pro Semester während der gesamten Studiendauer zu entrichten.
Erlass des Studienbeitrags
Bei Vorliegen bestimmter Gründe kannst du einen Erlass des Studienbeitrags beantragen. Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist für das Wintersemester bis zum 31. Oktober und für das Sommersemester bis zum 31. März im Zulassungsservice persönlich, postalisch oder per E-Mail zu stellen.
Grundsätzlich wird zwischen gesetzlichen Erlassgründen und vom Rektorat der JKU festgelegten Erlassgründen unterschieden:
Gesetzliche Erlassgründe
Begründung | Anmerkung | Einzureichende Unterlagen |
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Kinderbetreuung |
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Bitte beachte:
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Schwangerschaft | Eine durch Schwangerschaft verursachte Hinderung an der Fortführung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester | |
Krankheit | Eine durch Krankheit verursachte Hinderung an der Fortführung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester | |
Bezug Studienbehilfe | Bezug der Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz 1992 im vergangenen oder laufenden Semester |
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Behinderung | Ein Behinderungsgrad von zumindest 50% |
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Mobilitätsprogramm |
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Bitte beachte:
- Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages aufgrund Erwerbstätigkeit ist seit dem WS 2018/2019 nicht mehr möglich, da der betreffende Erlasstatbestand vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 30.6.2018 ersatzlos aufgehoben wurde. Für eine bestimmte Gruppe bisher erlassberechtigter erwerbstätiger Studierender gibt es an der JKU eine neue Stipendienregelung.
Vom Rektorat der JKU Linz festgelegte Erlassgründe
Begründung | Anmerkung | Nachweis |
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"SchülerInnen an die Unis" | SchülerInnen, die im Rahmen des Programms "SchülerInnen an die Unis" an der JKU Linz (als außerordentliche Studierende) anrechenbare Lehrveranstaltungen besuchen. Das Programm wird seit Jänner 2020 vom OeAD (Österreichischer Austauschdienst) betreut. | kein gesonderter Nachweis erforderlich |
ÖH Funktion | Studierende, die in der studienbeitragsfreien Zeit zumindest ein Semester die Tätigkeit als StudierendenvertreterIn an der JKU Linz ausgeübt haben, für die Dauer ihrer Funktionsperiode, insgesamt jedoch für höchstens vier Semester. |
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Besuch von Lehrgängen der Studienberechtigungs-prüfung | Bitte beachte: Es ist in diesem Fall nur ein nachträglicher Erlass in Form einer Rückzahlung möglich. Der Studienbeitrag ist daher vorab vollständig zu entrichten. |
|
More-Studierende | Außerordentliche Studierende, die Teilnehmerinnen/Teilnehmer der uniko-Initiative "MORE" (Studienkennzahl 992/956) sind. | kein gesonderter Nachweis erforderlich |
Rückzahlung des Studienbeitrags
Du kannst eine Rückzahlung des Studienbeitrags beantragen, wenn der Nachweis für einen Erlassgrund des Studienbeitrages nicht innerhalb der Frist vorgelegt werden konnten und deshalb für das aktuelle Semester der Studienbeitrag bezahlt worden ist. Der Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das Wintersemester ist bis zum nächstfolgenden 31. März, für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 31. Oktober im Zulassungsservice persönlich, postalisch oder per E-Mail zu stellen.
Gesetzliche Erlassgründe
Begründung | Anmerkung | Notwendiger Nachweis |
---|---|---|
Kinderbetreuung |
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Bitte beachte:
|
Schwangerschaft | Eine durch Schwangerschaft verursachte Hinderung an der Fortführung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester | |
Krankheit | Eine durch Krankheit verursachte Hinderung an der Fortführung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester | |
Bezug Studienbehilfe | Bezug der Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz 1992 im vergangenen oder laufenden Semester |
|
Behinderung | Ein Behinderungsgrad von zumindest 50% |
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Mobilitätsprogramm | Nachweisliche Absolvierung von Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammes |
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Vom Rektorat der JKU Linz festgelegte Erlassgründe
Begründung | Anmerkung | Nachweis |
---|---|---|
"SchülerInnen an die Unis" | SchülerInnen, die im Rahmen des Programms "SchülerInnen an die Unis" an der JKU Linz (als außerordentliche Studierende) anrechenbare Lehrveranstaltungen besuchen. Das Programm wird seit Jänner 2020 vom OeAD (Österreichischer Austauschdienst) betreut. | kein gesonderter Nachweis erforderlich |
ÖH Funktion | Studierende, die in der studienbeitragsfreien Zeit zumindest ein Semester die Tätigkeit als StudierendenvertreterIn an der JKU Linz ausgeübt haben, für die Dauer ihrer Funktionsperiode, insgesamt jedoch für höchstens vier Semester. |
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Besuch von Lehrgängen der Studienberechtigungs-prüfung | Bitte beachte:
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More-Studierende | Außerordentliche Studierende, die Teilnehmerinnen/Teilnehmer der uniko-Initiative "MORE" (Studienkennzahl 992/956) sind. | kein gesonderter Nachweis erforderlich |
Bitte beachte:
-
Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages aufgrund Erwerbstätigkeit ist seit dem WS 2018/2019 nicht mehr möglich, da der betreffende Erlasstatbestand vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 30.6.2018 ersatzlos aufgehoben wurde. Für eine bestimmte Gruppe bisher erlassberechtigter erwerbstätiger Studierender gibt es an der JKU eine neue Stipendienregelung.
Auszahlung des Studienbeitrags
In bestimmten Fällen kannst du die Auszahlung deines Studienbeitrages beantragen. Schließt du z. B. dein Studium bis zum Ende der Nachfrist ab, kannst du für das betreffende Semester um eine Auszahlung ansuchen. Je nach deiner Vorbildung/Studienart gibt es unterschiedliche Nachfristen zu beachten.
Das entsprechende Formular erhältst du auf Anfrage vom Zulassungsservice (studienbeitrag@jku.at).
Zahlungsoptionen
Den ÖH- und/oder Studienbeitrag kannst du via Zahlungsanweisung/Online-Banking begleichen.
Bitte beachte:
- Bitte führe bei der Überweisung unbedingt im Feld "Zahlungsreferenz" deine aktuellen Kundendaten (eine 12-stellige Zahl) an, die du im KUSSS unter dem Menüpunkt „Studienbeitrag“ findest. Die Zahlungsreferenz ändert sich jedes Semester!
Zahlungsfrist
Innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (siehe Frist zur Anmeldung) zahlst du den regulären Studienbeitrag bzw. ÖH-Beitrag. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag für ordentliche Studierende um 10 %. Der ÖH-Beitrag erhöht sich in der Nachfrist nicht!
Je nach deiner Vorbildung/Studienart gibt es unterschiedliche Nachfristen zu beachten.
Bitte beachte:
- Erfolgt die Zahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrages nicht bis zum Ende der Nachfrist, wirst du vom Studium abgemeldet!
- Der vorgeschriebene Beitrag muss in voller Höhe innerhalb der Zulassungsfrist (und Nachfrist) eingezahlt werden! Eine Teilzahlung ist nicht vorgesehen.
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