Beachte bitte die geänderten (verkürzten) Fristen für den Studienabschluss!
Wenn du dein Studium im Sommersemester abschließen möchtest, ist dies nach positiver Beurteilung der letzten Studienleistung (Prüfung oder Abschlussarbeit) bis spätestens 31. Oktober möglich.
Achte darauf, rechtzeitig unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit den vollständig ausgefüllten Prüfungsraster einzureichen und eventuell noch erforderliche Anerkennungsanträge zu stellen, um das Studium im gewünschten Semester abschließen zu können.
Wenn du dein Studium im Wintersemester abschließen möchtest, ist dies nach positiver Beurteilung der letzten Studienleistung (Prüfung oder Abschlussarbeit) bis spätestens 31. März möglich.
Achte darauf, rechtzeitig unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit den vollständig ausgefüllten Prüfungsraster einzureichen und eventuell noch erforderliche Anerkennungsanträge zu stellen, um das Studium im gewünschten Semester abschließen zu können.
Für deinen Abschluss gelten außerdem die Bestimmungen der jeweiligen Curricula, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Nachdem deine letzte Lehrveranstaltungsprüfung, ggf. die letzte Fachprüfung im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster unter den endgültigen Beurteilungen eingetragen wurde, musst du den Abschluss deines Studiums beantragen. Das machst du, indem du den ausgefüllten Prüfungsraster per E-Mail im Prüfungs- und Anerkennungsservice einreichst.
Wird das Studium mit einer Bachelor-/Master-/Diplomprüfung abgeschlossen, musst du dies im ausgefüllten Prüfungsraster bekannt geben.
Den Verleihungsbescheid (deutsch / englisch) und das Abschlusszeugnis erhältst du ca. vier Wochen nach Ablegung der Bachelor-/Master-/Diplom 1. Abschnitt/Diplomabschlussprüfung bzw. nach Einreichung des Prüfungsrasters.
Das Formular UHStat2, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Erhebungsformular über studienbezogene Auslandsaufenthalte) ist bei Studienabschlüssen verpflichtend auszufüllen. Die Übermittlung der Bestätigung (per Mail) ist Voraussetzung für die Abholung der Abschlussdokumente.
Nach deinem Bachelor:
Sobald dein Abschluss im KUSSS ersichtlich ist, kannst du dich - bei Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen - für ein Masterstudium im Zulassungsservice anmelden.
Die Prüfungsraster und besondere Regelungen findest du anschließend. Die Prüfungsraster darfst du nicht verändern.