Doktoratsabschluss.

Seit 1. Oktober 2021 gelten neue Regelungen für das Doktoratsstudium.

Wesentliche Unterschiede zu den bis 30. September 2021 geltenden Bestimmungen:

  • Du benötigst eine Dissertationsvereinbarung bis spätestens zum Ablauf des dritten Semesters ab der Zulassung zum Doktoratsstudium
  • Dein Betreuungsteam besteht aus zwei Betreuer*innen
  • Die Beurteilung deiner Dissertation erfolgt durch einen Prüfungssenat im Rahmen der Defensio

Achtung! Für Studierende die im Sommersemester 2021 zum Doktoratsstudium zugelassen waren, gelten die Übergangsbestimmungen im jeweiligen Curriculum. Nähere Informationen findest du in der untenstehenden Auswahl der einzelnen Doktorate.

Der Abschluss eines Doktoratsstudiums erfordert jedenfalls die Ablegung sämtlicher vorgesehener Lehrveranstaltungsprüfungen und der positiv beurteilten Dissertation. Für Abschlüsse nach den vor 1. Oktober 2021 geltenden Regelungen ist zudem die Ablegung eines Rigorosums erforderlich. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Curricula, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Den Verleihungsbescheid (deutsch / englisch) und das Abschlusszeugnis erhältst du ca. vier Wochen nach Abschluss des Studiums.
Das Formular UHStat2, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Erhebungsformular über studienbezogene Auslandsaufenthalte) ist bei Studienabschlüssen verpflichtend auszufüllen. Die Übermittlung der Bestätigung (per Mail) ist Voraussetzung für die Abholung der Abschlussdokumente.

Prüfungs- und Anerkennungsservice

Standort

Bankengebäude

Regelungen ab 1.10.2021 („Doktorat neu“)

Nachdem die Dissertation , öffnet in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-wiwi(at)jku.at zu senden. Ein*e Gutachter*in kann vorgeschlagen werden.

 

Zur Dissertation werden vom Vizerektor für Lehre und Studierende Stellungnahme/n des Betreuungsteams und ein Gutachten eingeholt und dir als Studierendem*r zur Kenntnis gebracht. Der Vizerektor für Lehre und Studierende bestellt den Prüfungssenat.

 

In Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats ist ein Termin für die Defensio vorzuschlagen. Dieser hat innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Gutachtens und Stellungnahme/n zu liegen. Bitte beachte dabei eine administrative Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen.

 

Doktoratsstudium Geistes- und Kulturwissenschaften

Prüfungsraster - 796 525 Geistes- und Kulturwissenschaften, öffnet eine Datei

 

Nachdem die Dissertation , öffnet in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-med(at)jku.at zu senden. Gutachter*innen können vorgeschlagen werden.

 

Zur Dissertation werden vom Vizerektor für Lehre und Studierende Stellungnahme/n des Betreuungsteams und Gutachten eingeholt und dir als Studierendem*r zur Kenntnis gebracht. Der Vizerektor für Lehre und Studierende bestellt den Prüfungssenat.

 

In Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats ist ein Termin für die Defensio vorzuschlagen. Dieser hat innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Gutachten und Stellungnahme/n zu liegen. Bitte beachte dabei eine administrative Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen.

 

Doctoral Program Medical Sciences

Prüfungsraster - 796 405 / 794 460 Medical Sciences, öffnet eine Datei

Nachdem die Dissertation , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-sowi(at)jku.at zu senden. Ein*e Gutachter*in kann vorgeschlagen werden.

 

Zur Dissertation werden vom Vizerektor für Lehre und Studierende Stellungnahme/n des Betreuungsteams und ein Gutachten eingeholt und dir als Studierendem*r zur Kenntnis gebracht. Der Vizerektor für Lehre und Studierende bestellt den Prüfungssenat.

 

In Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats ist ein Termin für die Defensio vorzuschlagen. Dieser hat innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Gutachtens und Stellungnahme/n zu liegen. Bitte beachte dabei eine administrative Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen.

 

Doktoratsstudium PhD in Education

Prüfungsraster - 794 056 PHD in Education, öffnet eine Datei

 

 

 

Nachdem die Dissertation , öffnet in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-re(at)jku.at zu senden. Ein*e Gutachter*in kann vorgeschlagen werden.

 

Zur Dissertation werden vom Vizerektor für Lehre und Studierende Stellungnahme/n des Betreuungsteams und ein Gutachten eingeholt und dir als Studierendem*r zur Kenntnis gebracht. Der Vizerektor für Lehre und Studierende bestellt den Prüfungssenat.

 

In Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats ist ein Termin für die Defensio vorzuschlagen. Dieser hat innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Gutachtens und Stellungnahme/n zu liegen. Bitte beachte dabei eine administrative Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen.

 

Doktoratsstudium Rechtswissenschaften

Prüfungsraster - 796 200 Rechtswissenschaften, öffnet eine Datei

 

Nachdem die Dissertation , öffnet in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-wiwi(at)jku.at zu senden. Ein*e Gutachter*in kann vorgeschlagen werden.

 

Zur Dissertation werden vom Vizerektor für Lehre und Studierende Stellungnahme/n des Betreuungsteams und ein Gutachten eingeholt und dir als Studierendem zur Kenntnis gebracht. Der Vizerektor für Lehre und Studierende bestellt den Prüfungssenat.

 

In Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats ist ein Termin für die Defensio vorzuschlagen. Dieser hat innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Gutachtens und Stellungnahme/n zu liegen. Bitte beachte dabei eine administrative Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen.

 

Doktoratsstudium Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Prüfungsraster - 796 300 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften , öffnet eine Datei


PhD Program in Economics and Statistics

Prüfungsraster - 794 355 Economics and statistics, öffnet eine Datei

 

 

 

Nachdem die Dissertation , öffnet in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-tn(at)jku.at zu senden. Gutachter*innen können vorgeschlagen werden.

 

Zur Dissertation werden vom Vizerektor für Lehre und Studierende Stellungnahme/n des Betreuungsteams und Gutachten eingeholt und dir als Studierendem*r zur Kenntnis gebracht. Der Vizerektor für Lehre und Studierende bestellt den Prüfungssenat.

 

In Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats ist ein Termin für die Defensio vorzuschlagen. Dieser hat innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Gutachten und Stellungnahme/n zu liegen. Bitte beachte dabei eine administrative Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen.

 

Doktoratsstudium Technische Wissenschaften

Prüfungsraster - 796 700 Technische Wissenschaften, öffnet eine Datei

 

Doktoratsstudium Naturwissenschaften

Prüfungsraster - 796 600 Naturwissenschaften, öffnet eine Datei

 

 

Verleihung des Doktorgrades unter den Auspizien des Bundespräsidenten

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der oberen Klassen einer höheren Schule mit Auszeichnung
  • Ablegung der Reifeprüfung mit Auszeichnung
  • Absolvierung der einschlägigen Studien mit Auszeichnung: sämtliche Prüfungsfächer und die Diplom- bzw. Masterarbeit mit sehr gut - Rigorosenfächer und die Dissertation mit sehr gut
  • Die durchschnittliche Studiendauer sollte nicht überschritten sein (eine längere Studiendauer kann bei Vorliegen triftiger Gründe entschuldigt werden).

Das Ansuchen ist sofort nach Absolvierung des Rigorosums im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzubringen.
(Den Prüfungs- und Anerkennungsservice bitte bereits vor dem Rigorosum informieren!)

Ansuchen - Sub auspiciis, öffnet eine Datei

Hinweis: Nach bescheidmäßiger Verleihung des akademischen Grades ist eine Verleihung unter den Auspizien des Bundespräsidenten nicht mehr zulässig.

Regelungen vor 1.10.2021 („Doktorat alt“)

 

Der Termin des Rigorosums ist von dem*der Dissertant*in persönlich mit den Prüfern*innen zu vereinbaren und bis spätestens drei Wochen davor im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekannt zu geben.

 

Nachdem die Dissertation , öffnet in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-wiwi(at)jku.at zu senden.

 

Prüfungsraster - 796 525 Geistes- und Kulturwissenschaften (auslaufend bis 2025), öffnet eine Datei


Die Beurteilenden, der*die dritte Prüfer*in und das Rigorosenfach sind mindestens vier Wochen vor Einreichung der Dissertation mit dem Formular "Genehmigung Prüfungssenat" dem Prüfungs- und Anerkennungsservice mitzuteilen.

Genehmigung Prüfungssenat, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Doktoratsstudium Rechtswissenschaften

Der Termin des Rigorosums ist von dem*der Dissertant*in persönlich mit den Prüfern*innen zu vereinbaren und bis spätestens drei Wochen davor im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekannt zu geben. Die Dissertation, öffnet in einem neuen Fenster muss zu diesem Zeitpunkt bereits beurteilt sein.

Der Dissertation, öffnet in einem neuen Fenster ist das Formular "Genehmigung Prüfungssenat" beizulegen.

Genehmigung Prüfungssenat, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Der Termin des Rigorosums ist von dem*der Dissertanten*in persönlich mit den Prüfern*innen zu vereinbaren und bis spätestens drei Wochen davor im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekannt zu geben.


Nachdem die Dissertation , öffnet in einem neuen Fensterhochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pruefung-wiwi(at)jku.at zu senden.

 

Doktoratsstudium Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Prüfungsraster - 796 300 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (auslaufend bis 2025), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

 


PhD Program in Economics

Prüfungsraster - 794 355 Economics, öffnet eine Datei

 

Die Beurteilenden, der*die dritte Prüfer*in und das Rigorosenfach sind mindestens vier Wochen vor Einreichung der Dissertation mit dem Formular "Genehmigung Prüfungssenat" dem Prüfungs- und Anerkennungsservice mitzuteilen.

Genehmigung Prüfungssenat, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

 

Spätestens vier Wochen vor dem Rigorosum sind der Prüfungsraster (mit allen erforderlichen Unterschriften) und das vom Prüfungssenat und Präses (Befürwortung) unterschriebene Anmeldeformular im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen.

 

Doktoratsstudium Technische Wissenschaften

Prüfungsraster - 786, 796 700 Technische Wissenschaften, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

 

Doktoratsstudium Naturwissenschaften

Prüfungsraster - 791, 796 600 Naturwissenschaften, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

 

Anmeldeformular Rigorosum, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
 

Ansuchen externe*r Prüfer*in TN, öffnet eine Datei


Der Termin des Rigorosums ist von dem*der Dissertanten*in persönlich mit den Prüfern*innen zu vereinbaren und bis spätestens 10 Tage davor im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekannt zu geben (schriftlich, telefonisch). 
Zu diesem Zeitpunkt muss der Prüfungsraster bereits bestätigt, die Dissertation, öffnet in einem neuen Fenster beurteilt, die Gutachten eingetroffen und das Anmeldeformular genehmigt sein.
 

Verleihung des Doktorgrades unter den Auspizien des Bundespräsidenten

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der oberen Klassen einer höheren Schule mit Auszeichnung
  • Ablegung der Reifeprüfung mit Auszeichnung
  • Absolvierung der einschlägigen Studien mit Auszeichnung: sämtliche Prüfungsfächer und die Diplom- bzw. Masterarbeit mit sehr gut - Rigorosenfächer und die Dissertation mit sehr gut
  • Die durchschnittliche Studiendauer sollte nicht überschritten sein (eine längere Studiendauer kann bei Vorliegen triftiger Gründe entschuldigt werden).

Das Ansuchen ist sofort nach Absolvierung des Rigorosums im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzubringen.
(Den Prüfungs- und Anerkennungsservice bitte bereits vor dem Rigorosum informieren!)

Ansuchen - Sub auspiciis, öffnet eine Datei

Hinweis: Nach bescheidmäßiger Verleihung des akademischen Grades ist eine Verleihung unter den Auspizien des Bundespräsidenten nicht mehr zulässig.