Anerkennung von Prüfungen - Ausland.

Hier findest du alle Informationen zur Anerkennung, wenn du als Studierende*r der JKU im Rahmen von Austauschprogrammen Prüfungen im Ausland absolvierst. Prüfungen, die du ohne Austauschprogramm im Ausland absolviert hast, sind über den Punkt Anerkennung - Inland zu beantragen.

Die Bestätigung der Anrechenbarkeit der im Ausland geplanten Prüfungen VOR Antritt des Auslandsaufenthalts, der sogenannte "Vorausbescheid", ist wesentlicher Bestandteil eines Austauschprogramms (und des Austauschstipendiums).

Beim Antrag werden zum einen die Prüfungen angeführt, die man an der Gastuniversität absolvieren möchte, zum anderen die Prüfung/en gemäß Curriculum an der JKU.

Nähere Informationen zur Antragstellung findest du im Merkblatt Auslandsanerkennungen, öffnet eine Datei.

Antragsformulare nur für Studierende der technischen und naturwissenschaftlichen Studien

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes

Bevor du den Anerkennungsantrag gemäß § 78 Abs. 5 UG stellst, nimm Kontakt mit dem*der zuständigen Anerkennungspräses auf und hole dessen*deren Beratung ein, sofern es sich nicht um freie Studienleistungen handelt. Stelle danach den Antrag „Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes“, öffnet eine Datei per Mail (anerkennung-tn(at)jku.at) und füge die Prüfungsbeschreibung (nicht erforderlich bei Beantragung freier Studienleistungen) bei.

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes

Hast du bereits einen positiven Bescheid zu den geplanten Prüfungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erhalten und ergaben sich keine Änderungen während des Auslandsaufenthaltes, dann stelle den Antrag „Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes“, öffnet eine Datei per Mail (anerkennung-tn(at)jku.at) oder persönlich im Prüfungs- und Anerkennungsservice und füge die nötigen Zeugnisse und den Bescheid „Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes“ bei.

Gibt es Abweichungen zum Feststellungsbescheid „Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes“ oder hast du keinen Bescheid und es handelt sich nicht um freie Studienleistungen, nimm Kontakt mit dem*der zuständigen Anerkennungspräses auf und hole dessen*deren Beratung ein. Stelle danach den Antrag „Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes“, öffnet eine Datei per Mail (anerkennung-tn(at)jku.at) oder persönlich im Prüfungs- und Anerkennungsservice und füge die nötigen Zeugnisse und Prüfungsbeschreibungen bei.

Beachte bitte, dass Zeugnisse mit Stempel und Unterschrift im Original dem Prüfungs- und Anerkennungsservice vorzulegen sind. Handelt es sich um ein digital signiertes Zeugnis, ist ein Scan bzw. eine Kopie als Beilage zum Anerkennungsantrag ausreichend.

Ausnahme: Für die Studienrichtungen

  • Bachelor Chemistry and Chemical Technology
  • Master Chemistry and Chemical Technology
  • Master Management in Chemical Technologies
  • Master Polymer Chemistry

erfolgt die Antragstellung ab 2023 über AUWEA NG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Bevor du einen Anerkennungsantrag stelltst, nimm Kontakt mit dem*der zuständigen Anerkennungspräses auf und hole dessen*deren Beratung ein.

Fächer- bzw. Lehrveranstaltungstausch

Auf Antrag können Studienfächer bis zu einem Gesamtausmaß von 18 ECTS-Punkten (abhängig vom Curriculum) durch andere studienspezifische Studienfächer bzw. Lehrveranstaltungen ersetzt werden.
Dies ist möglich bei Wirtschaftswissenschaften, Kulturwissenschaften, Mathematik-Chemie-Physik und Kunststofftechnik und stellt eine Ergänzung bzw. Alternative zur Anerkennung dar.
Die entsprechenden Ansprechpersonen findest du in den jeweiligen Merkblättern für Anerkennung bzw. im Prüfungs- und Anerkennungsservice.