Anerkennung von Prüfungen - Rechtswissenschaftliche Studien.

Bachelor & Diplom Antragstellung

  • Diplom Rechtswissenschaften
  • Bachelor Rechtswissenschaften
  • Bachelor Wirtschaftsrecht
  • Master Recht und Wirtschaft für Techniker*innen
  • Master Steuerrecht und Steuermanagement

 

Wurden bereits Leistungen in einem Diplomstudium Rechtswissenschaften an einer anderen Universität in Österreich absolviert, beachte vor dem Wechsel in das Diplomstudium Rechtswissenschaften der JKU unsere Leitlinie für die Anerkennung von Prüfungen, öffnet eine Datei.

 

Ablauf

  1. Vor der Antragstellung ist die Zulassung und Meldung zum Studium an der JKU abzuschließen.
  2. Die Antragstellung erfolgt über das Anerkennungstool AUWEA NG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
  3. Für alle Anträge gilt, dass Anerkennungen von Leistungen, die vor der Zulassung zum Studium absolviert wurden, innerhalb der ersten beiden Semester des Studiums zu beantragen sind (davon ausgenommen sind freie Studienleistungen). Danach ist eine Anerkennung dieser Leistung nicht mehr möglich.
  4. Nach der formalen Prüfung wird eine Stellungnahme der zuständigen Fachvertreter*innen eingeholt, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wird.
  5. Nach der Genehmigung wird die Anerkennung in das System übernommen, sofern dem Antrag ein digital signiertes Zeugnis der externen Bildungseinrichtung hinzugefügt wurde oder es sich um ausschließlich JKU-interne Anerkennungen handelt. In allen anderen Fällen ist das Zeugnis postalisch in Original und Kopie vorzulegen.
  6. Werden Auflagen erteilt, ist der Prüfungs- und Anerkennungsservice nach der Erfüllung (Note in der Notenauskunft ersichtlich) zu informieren.

Schriftliche Antragsstellung im Doktorat

Für die Anerkennung im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften sind die nachstehenden Dokumente zu verwenden und an den Prüfungs- und Anerkennungsservice (anerkennung-re(at)jku.at) zu übermitteln.