Außerordentliches Studium.

Du brauchst mehr Zeit für deine Matura? Du hast Interesse an einem speziellen Kurs an der JKU, willst aber kein ganzes Studium absolvieren? Dann kannst du dich an der JKU als außerordentliche*r Studierende*r melden.

Für manche Personen ohne Reifeprüfung kann die Zulassung zu einem außerordentlichen Studium sinnvoll bzw. notwendig sein, um entweder an Kursen bereits teilnehmen zu können oder um vorgeschriebene Zusatzprüfungen oder die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren.

Personen ohne Reifezeugnis können außerordentlich studieren, um

  • die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren oder
  • die Zeit bis zum Erhalt des Reifezeugnisses (Nachmatura, letzter Teil der Berufsreifeprüfung) zu überbrücken oder
  • einzelne Lehrveranstaltungen zu absolvieren oder
  • an den JKU Programmen für Schüler*innen Headstart@Informatics und NawiTec teilzunehmen.

Personen mit einem internationalen Reifezeugnis und einem positiven Zulassungsbescheid werden als außerordentliche Studierende in einen Vorbereitungslehrgang aufgenommen, wenn noch Ergänzungsprüfungen oder Sprachprüfungen zu absolvieren sind, bevor sie mit dem ordentlichen Studium beginnen dürfen.

Im außerordentlichen Studium kann kein Studienabschluss erreicht werden.

Anmeldung zum außerordentlichen Studium

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle "Außerordentliches Studium".

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.

Für Studienbeginn

Beginn

Ende

im Wintersemester Anfang Juli 31. Oktober
im Sommersemester Anfang Jänner 31. März

Vergewissere dich, dass alle Dokumente in PDF-Format vorliegen und vollständig (alle Seiten) sowie gut lesbar sind.

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder auch Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis.
  • Bestätigung über eine Namensänderung, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (z. B. Heiratsurkunde)

3. Zulassung abschließen

Derzeit erfolgt keine persönliche Zulassung zum außerordentlichen Studium vor Ort am JKU Campus. Du schließt deine Zulassung online ab.
 

Ausnahme:
Wenn du Ergänzungsprüfungen ablegen musst, kannst du dich dafür in das außerordentliche Studium einschreiben. Dazu musst du bitte während der Zulassungsfrist , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzu den persönlichen Servicezeiten in den Zulassungsservice, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kommen. Nimm bitte deinen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass) und deinen Zulassungsbescheid mit.

4. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte: Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

FAQ

Ja, allerdings nur, wenn die Prüfungen noch VOR dem Abschluss der Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung abgelegt wurden. 

Werden im außerordentlichen Studium Prüfungen abgelegt, NACHDEM die Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bestanden wurde, können diese Prüfungen für das ordentliche Studium NICHT angerechnet werden. 

Bei Fragen zur Anerkennung von Prüfungen ist das Prüfungs- und Anerkennungsservice, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der JKU gerne behilflich.