Sprachnachweise Deutsch.

Willst du ein deutschsprachiges Studium studieren und ist Deutsch nicht deine Erstsprache, musst du einen Nachweis vorlegen, dass du Kenntnisse in dieser Sprache besitzt.

Für die Zulassung zum ordentlichen Studium ist je nach Studienrichtung ein gewisses Sprachlevel erforderlich. Möchtest du ein deutschsprachiges Studium beginnen und ist Deutsch nicht deine Erstsprache, musst du bei der Antragstellung zumindest das Sprachlevel A2 nachweisen können.* Welche Zertifikate/Diplome als Nachweis des Sprachlevels an der JKU akzeptiert werden, findest du untenstehend aufgelistet.

Unser Tipp

Im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs kannst du an der JKU einen Deutsch-Sprachkurs besuchen.

Übersicht möglicher Nachweise für

Deutsch Level A2

  • ÖSD Zertifikat A2 (ZA2)
  • ÖSD-Integrationsprüfung A2 (IP A2)
  • ÖIF-Test A2
  • ÖIF-Integrationsprüfung A2
  • Deutsch-Test für Österreich (DTÖ) A2/B1
  • Goethe Zertifikat A2
  • Goethe Zertifikat A2: Fit in Deutsch
  • telc Deutsch A2
  • telc Deutsch A2 + Beruf
  • telc Deutsch A2 Schule
  • telc Deutsch-Test für Zuwanderer A2/B1
  • telc Deutsch-Test für Zuwanderer A2/B1 Jugendintegrationskurs
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH1
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF)
  • Positiv absolvierte Sprachkurse der JKU auf dem Niveau A2.2

Die Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.

Deutsch Level B2

  • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis
  • Reifeprüfungszeugnis einer deutschsprachigen Schule bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
  • Positive Beurteilung im Fach Deutsch am Jahreszeugnis, das dem Reifeprüfungszeugnis vorangeht bzw. am Reifeprüfungszeugnis, ausgestellt von einer anerkannten Bildungseinrichtung innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz
  • ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes IB Diploma mit Deutsch als Language B
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in deutscher Sprache an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Urkunde über die erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache im Rahmen eines dafür eingerichteten Universitätslehrgangs auf dem Niveau B2
  • Urkunde über die erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch auf dem Niveau B2 einer österreichischen Universität
  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat B2
  • Österreichischer Integrationsfonds - B2-ÖIF-Test
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat B2
  • telc Deutsch B2
  • telc Deutsch B2 + Beruf
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH1
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 3 in allen Teilen

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf dein Sprachzertifikat nicht älter als 2 Jahre sein.
Reifezeugnisse bzw. Studienabschlüsse sind davon ausgenommen. 

Deutsch Level C1

  • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis
  • Reifeprüfungszeugnis einer deutschsprachigen Schule bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
  • ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes IB Diploma mit Deutsch als Language A
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in deutscher Sprache an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Urkunde über die erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache im Rahmen eines dafür eingerichteten Universitätslehrgangs auf dem Niveau C1
  • Urkunde über die erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch auf dem Niveau C1 einer österreichischen Universität
  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat C1
  • Österreichischer Integrationsfonds - C1-ÖIF-Test
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat C1
  • telc Deutsch „C1 Hochschule“
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II - C1
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 5 in allen Teilen

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf dein Sprachzertifikat nicht älter als 2 Jahre sein.
Reifezeugnisse bzw. Studienabschlüsse sind davon ausgenommen. 

*Die Einstufung der Sprachkenntnisse wird gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorgenommen.