Sprachnachweise für das Doktoratsstudium.

Für ein Doktoratsstudium kannst du mit deinem/deiner BetreuerIn vereinbaren, in welcher Sprache du dein Doktorat verfasst.

Für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist grundsätzlich der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache zu erbringen. Von der Erbringung dieses Nachweises kann abgesehen werden, wenn die deutsche Sprache für einen erfolgreichen Studienfortgang nicht erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn:

  • du über ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse verfügst und
  • die Dissertation in dieser Sprache verfasst und von einer zur Betreuung berechtigten Person in dieser Sprache betreut und beurteilt werden kann und
  • die Ablegung der im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und der im Zulassungsbescheid gegebenenfalls erteilten Auflagen in dieser Sprache möglich ist.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist von dem/der in Aussicht genommenen BetreuerIn zu bestätigen und von dir dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizulegen.