Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeit.

Gemeinsam stark: Ehrenamtliche Tätigkeit bei Pandemiebekämpfung im Studium anrechenbar

Soziales Engagement ist unverzichtbar und wertvoll. Mehr als sonst hat Covid-19 gezeigt: Nur gemeinsam können wir Krisen bewältigen. Bereits vor der Pandemie hat die JKU daher Maßnahmen gesetzt, um ehrenamtlichen Einsatz zu würdigen. Die Tätigkeit bei Rettung und Feuerwehr war bisher schon mit bis zu 4 ECTS anrechenbar. Neu war im Sommersemester das „Ehrenamt SARS-CoV-2“. Im Wintersemester 2022/23 wird die LVA vorerst nicht angeboten!

Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeit im Rahmen der Covid-19-Bekämpfung

Bei Fragen wende dich bitte an vizerektor-lehre(at)jku.at
Bitte führe im Betreff "Ehrenamt SARS-CoV-2“ an.

Wenn du im Rahmen der Pandemiebekämpfung bei einer entsprechenden Organisation (egal ob Krankenhaus, Behörde oder Rotes Kreuz) tätig bist, kannst du dir für 20 Stunden nachgewiesener Tätigkeit 1 ECTS Punkt anrechnen lassen (maximal 5 ECTS).

Voraussetzung für die Anrechnung

Die Tätigkeit kann im Rahmen der Lehrveranstaltungen „Ehrenamt SARS-CoV-2“ angerechnet werden, wenn für einen entsprechenden Zeitraum im Sommersemester 2022 (Anfang März 2022 bis Ende September 2022) von der entsprechenden Organisation eine Bestätigung vorliegt, die folgende Punkte beinhalten muss:


• Briefkopf der ausstellenden Organisation
• Name und Matrikelnummer der/des Studierenden
• Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit
• Zeitraum der Mitwirkung
• Zeitliches Ausmaß der Mitwirkung in Stunden
• Stempel und Unterschrift einer/s autorisierten Vertreters/in der Organisation


Für die Mitwirkung beim Oberösterreichischen Roten Kreuz und am Kepler Universitätsklinikum gibt es eine Kooperationsbestätigung, die nach Abschluss der Unterstützungen beim Roten Kreuz bzw. beim Kepler Universitätsklinikum angefordert werden kann.
 

Beispiele für mögliche Organisationen

  • Rotes Kreuz OÖ
    • Die Tätigkeiten im Roten Kreuz OÖ umfasst gemäß den Aufrufen der JKU und dem Roten Kreuz OÖ unter anderem die Mitwirkung bei der Gesundheitshotline 1450 oder die Abnahme von Abstrichen.
  • Mitwirkung in Krankenanstalten, z.B. im Kepler Universitätsklinikum
    • Die Mitwirkung beinhaltet administrative Tätigkeiten, z.B. bei Anmeldungen im Rahmen der Schleusen (standardisierte Befragung), die Vergabe von Schutzausrüstung oder die Nachverfolgung von Kontakten bestätigter Fälle (Contact Tracing). Bei entsprechender Qualifikation (z.B. Studierende der Humanmedizin im fortgeschrittenen Semester) kann die Mitwirkung auch in der Versorgung erfolgen.
  • Behörden
    • Die Mitwirkung bei Behörden von Bund, Land oder Gemeinde beinhaltet insbesondere die Nachverfolgung von Kontakten bestätigter Fälle (Contact Tracing).
  • Team Österreich
    • Die Tätigkeiten beim Team Österreich betrifft beispielsweise die Mitwirkung bei der AGES Corona Info-Hotline, Erledigungen von Einkäufen für Risikogruppen oder Personen in Heimquarantäne.
  • Team Nächstenliebe der Caritas
    • Die Mitwirkung bei der Initiative Nächstenliebe Caritas umfasst Nachbarschaftshilfe sowie das Erledigen von Einkäufen (z.B. in Oberösterreich: LandesFreiwilligenzentrum OÖ, Nachbarschaftshilfe Linz).
  • Medizinstudierende vs. COVID19
    • Die Tätigkeiten umfasst die Unterstützung von Einrichtungen im Gesundheitswesen durch Medizinstudierende.

Einreichung

Für die Einreichung der Bestätigung schreibe dich bitte in den entsprechenden Moodle-Kurs ein (Link unten).

Über diesen Kurs können die Bestätigungen hochgeladen werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wirst du zur LVA im KUSSS hinzugefügt und ein entsprechender Schein wird ausgestellt.