Wie werden Lehrveranstaltungen zugeteilt?

Das Zuteilungsverfahren ist in der Anmeldeverordnung geregelt. Die Art der Zuteilung findest du im KUSSS bei jeder Lehrveranstaltung vermerkt. Inhaltsgleiche LVAs mit gleichem Anmeldezeitraum und gleichem Zuteilungsverfahren sind in Gruppen zusammengefasst.

Die Vorrangzahl errechnet sich aus Wartebonus, Teilzeitbonus und einer Zufallszahl.

Die Vorrangzahl ist nach folgender Formel zu berechnen: Vorrangzahl = 5 * Wartebonus + Teilzeitbonus + 2 * Zufallszahl (Dezimalzahl zwischen 0 und 1)

Für alle angemeldeten Studierenden einer Kursklasse wird eine eigene Vorrangzahl ermittelt, eine Liste erstellt und nach der Vorrangzahl sortiert. Diese Rangliste wird vom Zuteilungsprogramm der Reihe nach abgearbeitet.

Dies bedeutet, die Anmeldung des/der Studierenden mit der höchsten Vorrangzahl wird als erstes in Betracht gezogen. Es wird überprüft, ob in der ersten Wunschlehrveranstaltung (1. Rang in der angemeldeten Kursklasse) noch ein Platz frei ist. Sind bereits alle Plätze vergeben, wird die zweite Lehrveranstaltung überprüft usw. Ist ein freier Platz gefunden, wird noch eine Terminkollisionsprüfung mit bereits zugeteilten LVAs durchgeführt. Bei einer Überschreitung des maximal zulässigen Übernschneidungsausmaßes wird die nächste Lehrveranstaltung mit freiem Platz überprüft usw. Kann keine Zuteilung erfolgen, so werden noch einmal alle angemeldeten LVAs der Wunschreihung nach überprüft, ob ein Platz auf einer eventuell vorhandenen Warteliste möglich ist.

Achtung: Hast du in deinem Studienausmaß ein Teilzeitstudium eingestellt, werden dir bis zum eingestellten ECTS-Ausmaß Lehrveranstaltungen zugeteilt. Ist dein eingestelltes ECTS-Volumen ausgeschöpft, erhältst du auch bei freien Plätzen keine weitere Zuteilung.

Zeitpunkt der Anmeldung: spielt bei dieser Form der Zuteilung innerhalb des Anmeldezeitraumes keine Rolle.
Zuteilung: erfolgt nach Ende der Anmeldefrist und einer Bearbeitungszeit.

Siehe auch:
„Was ist ein Wartebonus und wie wird er ermittelt?“
„Was ist ein Teilzeitbonus und wie wird er ermittelt?“
„Was ist die Terminkollisionsprüfung bei Lehrveranstaltungen?“

Die Zuteilung nach Reihenfolge entspricht dem Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Alle Anmeldungen einer Kursklasse werden dem Anmeldezeitpunkt (Datum und Uhrzeit) entsprechend sortiert und zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt wie bei der Zuteilung nach Vorrangzahl ebenfalls nach dem Hauptanmeldezeitraum.

Achtung: Bearbeitest du deine Anmeldung innerhalb des Anmeldezeitraum zu einem späteren Zeitpunkt erneut (z.B. wenn du die Ränge in einer Kursklasse neu setzt UND speicherst), wird damit ein neuer, späterer Anmeldezeitpunkt vermerkt und du wirst nachgereiht. Als genauer Anmeldezeitpunkt wird jener Zeitpunkt herangezogen, an dem du das letzte Mal den Speicherbutton angeklickt hast.

Zeitpunkt der Anmeldung: Ist ausschlaggebend für die Zuteilung bei begrenztem Planzangebot.
Zuteilung: Erfolgt nach Ende der Anmeldefrist und einer Bearbeitungszeit.

Wie bei der Zuteilung nach Reihenfolge gilt hier das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Bei diesem Zuteilungsverfahren erhältst du sofort nach deiner Anmeldung, sofern noch Plätze vorhanden, eine Zuteilung. Hast du in derselben Kursklasse eine Zuteilung bei einer anderen LVA, so ist eine weitere Anmeldung nicht möglich.

Zeitpunkt der Anmeldung: Ist ausschlaggebend für die Zuteilung bei begrenztem Platzangebot.
Zuteilung: Die Zuteilung erfolgt unmittelbar mit der Anmeldung. Sind alle Plätze vergeben, ist keine weitere Anmeldung in der Lehrveranstaltung mehr möglich.

Bei dieser Art der Zuteilung erfolgt eine Zuteilung der angemeldeten Studierenden durch die LVA-Leitung oder das zuständige Institut. Der Anmeldezeitpunkt ist hier nicht maßgeblich (der definierte Anmeldezeitraum jedoch einzuhalten).

Zeitpunkt der Anmeldung: Spielt bei dieser Form der Zuteilung innerhalb des Anmeldezeitraums keine Rolle.
Zuteilung: Erfolgt in der Regel durch das zuständige Institut in der ersten Lehrveranstaltung.