Was ist ein Teilzeitbonus und wie wird er ermittelt?

Ein Teilzeitbonus ergibt sich aus der Einschränkung des maximalen Studienausmaßes, ermöglicht eine bevorzugte Zuteilung zu Lehrveranstaltungen mit Zuteilung nach Vorrangzahl und ermittelt sich wie folgt:

Beschränkung auf 10 ECTS-Credits: Teilzeitbonus = 3
Beschränkung auf 20 ECTS-Credits: Teilzeitbonus = 2
Beschränkung auf 30 ECTS-Credits: Teilzeitbonus = 1
Keine Beschränkung - Vollzeitstudium: Teilzeitbonus = 0

Voreingestellt ist ein Vollzeitstudium. Änderungen kannst du im KUSSS bei "Personliche Daten"  oder im myJKU in deinem Profil unter "Meine Daten" vornehmen. Möglich ist das immer nur ab Verfügbarkeit der LVA-Termine bis zum Ende des jeweiligen Hauptanmeldezeitraumes. Eine Meldung eines weiteren Studiums führt nicht zu einer Erhöhung der Obergrenze.

Anmeldungen über die ECTS-Grenze sind möglich. Kurse werden jedoch nur bis zum maximalen Ausmaß des eingestellten Studienausmaßes zugeteilt. Direktzuteilungen können auch über die eingestellte ECTS-Grenze hinaus erfolgen.

Achtung: Sollen danach noch weitere Zuteilungen erfolgen, werden alle bisherigen Zuteilungen gezählt!

Die Einstellung des Studienausmaßes wird ausschließlich für das Zuteilungsverfahren verwendet.


Siehe auch: Zuteilung nach Vorrangzahl