Nostrifizierung von Studien.

Eine Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Das Verfahren der Nostrifizierung wird auch an der JKU durchgeführt, wenn das zu nostrifizierende Studium vergleichbar mit einem Studium aus dem Angebot der JKU ist.

Für die Ausübung mancher Berufe (z.B. Arzt/Ärztin) kann es notwendig sein, den internationalen Studienabschlusses nostrifizieren zu lassen.

Für eine Zulassung zu einem weiterführenden Studium an der JKU ist keine Nostrifizierung notwendig.

Kontakt

Adresse

Johannes Kepler Universität
Altenberger Straße 69
4040 Linz

Dein Weg zum nostrifizierten Studienabschluss:

Alle Personen mit internationalen Studienabschlüssen, die eine Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich benötigen, müssen einen Antrag auf Nostrifizierung stellen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich.

Die Nostrifizierung kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten bzw. Fachhochschulen in Betracht. An welcher davon der*die Antragsteller*in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner*ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.

An der JKU ist der Nostrifizierungsantrag, öffnet eine Datei (mit der Ausnahme von Studienabschlüssen, für die ein gesondertes Verfahren anzuwenden ist – siehe unten) im Zulassungsservice der Johannes Kepler Universität Linz einzubringen. Bitte vorab um Kontaktaufnahme per E-Mail (nostrifizierung@jku.at).

  1. Urkunde über den erfolgreich absolvierten Abschluss des entsprechenden Studiums an einer im Studienland staatlich anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung;
  2. Reisepass;
  3. Nachweise über die an der ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung besuchten Lehrveranstaltungen und die abgelegten Prüfungen (insb. Prüfungszeugnisse, Studienplan, Studienbuch/Index) mit Angaben der Stundenzahl / ECTS;
  4. Nachweis über allfällige wissenschaftliche Arbeiten (Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit) inkl. selbstverfasster deutsch- oder englisch-sprachiger Zusammenfassung;
  5. Lebenslauf, aus dem insbesondere der Bildungsweg und eine allfällige berufliche Tätigkeit ersichtlich sind;
  6. Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung des*r Nostrifizierungswerber*in in Österreich erforderlich ist (einschließlich der Angabe der einschlägigen Rechtsvorschrift);
  7. Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder Bekanntgabe eines*r Zustellungsbevollmächtigten (persönlich vor Ort unterfertigt oder mittels notariell beglaubigter Vollmacht) in Österreich zum Zwecke der Zustellung;
  8. Erklärung des*r Nostrifizierungswerber*in, dass sie*er über die für die Ablegung des Stichprobentests ausreichenden Deutschkenntnisse (zumindest Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügt und dass sie*er zur Kenntnis nimmt, dass der Umstand nicht ausreichender Deutschkenntnisse keine Veränderung des Ergebnisses eines allfälligen Stichprobentests bewirkt;
  9. Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe;
  10. unterfertigte Zustimmungserklärung zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten für die Abwicklung des Nostrifizierungsverfahrens, die bei Studien der Humanmedizin auch die gemeinsame Abwicklung mit den Medizinischen Universitäten gemäß 46 zu umfassen hat;
  11. unterfertigte Zustimmungserklärung zur Durchführung der allenfalls notwendigen Dokumentenüberprüfung an der ausländischen Universität;
  12. Abgabe einer Erklärung, dass der*die Nostrifizierungswerber*in zur persönlichen Mitwirkung im Nostrifizierungsverfahren verpflichtet ist. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Vorlage der erforderlichen Unterlagen samt Übersetzung und Beglaubigung sowie eine allenfalls notwendige Teilnahme am Stichprobentest.

 

Die Dokumente müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift eingereicht werden. Die Verleihungsurkunde ist immer im Original vorzulegen.

Fremdsprachige Dokumente sind zu übersetzen. Sämtliche ausländische Dokumente müssen, sofern dies nach internationalen Vereinbarungen erforderlich ist, ordnungsgemäß beglaubigt sein.

 

Für die Nostrifizierung ist eine Nostrifizierungstaxe von € 150.- im Voraus zu entrichten.

Ergänzende Möglichkeit: Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke

Ergänzend zur Nostrifizierung besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Bitte folge hierzu folgendem Link: https://www.aais.at/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster