Förderungsstipendien.

Förderungsstipendien dienen der Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) im Rahmen eines ordentlichen Studiums. Mit dem Stipendium sollen Kosten ersetzt werden, die bei der Erstellung der Arbeit anfallen und nicht aus dem Etat des betreuenden Instituts oder anderen Quellen bestritten werden.

Ein Förderungsstipendium darf € 750,- nicht unterschreiten und € 3.600,- nicht überschreiten. Förderungsstipendien können auch neben einem Leistungsstipendium vergeben werden.

Noch Fragen?

Dann kontaktiere uns!

Abteilung

Lehr- und Studienorganisation

Telefon

+43 732 2468 3103
MO und MI

Die Bewerbung um ein Förderungsstipendium ist zwei Mal im Jahr möglich. Mindestvoraussetzungen, erforderliche Unterlagen und Bewerbungsfristen werden in der Ausschreibung definiert.