Studienabschluss-Stipendium

Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages aufgrund Erwerbstätigkeit ist seit dem WS 2018/19 nicht mehr möglich, da der betreffende Erlasstatbestand vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 30.06.2018 ersatzlos aufgehoben wurde.

Für eine bestimmte Gruppe bisher erlassberechtigter erwerbstätiger Studierender gibt es an der JKU eine neue Stipendienregelung.

 

Die Richtlinie für das Studienjahr 2022/23 findest du unten angefügt.

Anträge für das Studienabschluss-Stipendium sind ausschließlich online über das elektronische Bewerbungsformular von 01.10.2023 bis 30.11.2023 einzubringen.

 

Die Kriterien für die Zuerkennung eines Studienabschluss-Stipendiums findest du in der Richtlinie.

Genaue Informationen über die zu erbringenden Nachweise findest du in der Richtlinie.

Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du für das beantragte Semester max. 365 €. Wird das maßgebliche Einkommen im Kalenderjahr 2022 (16.500 €) überschritten, reduziert sich die Auszahlung um den überschrittenen Betrag. Bei gemeinsam eingerichteten Studien reduziert sich die Höhe des Stipendiums auf jenen Prozentsatz, der bei der Berechnung der Prüfungsaktivität auf die JKU Linz entfällt.

Falls du noch Fragen zum Studienabschluss-Stipendium hast, wende dich bitte an stipendium(at)jku.at.