Zur JKU Startseite
Zentrum für Fernstudien
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Fernstudium & Bildungskarenz
 

Starten Sie Ihre Bildungskarenz

Silvia Benner
"Die Bildungskarenz bietet mir die einzigartige Möglichkeit mein Studium in den Mittelpunkt zu rücken und schneller zum Abschluss zu kommen. Ich kann langgehegte Pläne verwirklichen und meine Qualifikation für künftige berufliche Herausforderungen erweitern. Dem Studienzentrum in Bregenz kommt in meiner Bildungskarenz eine herausragende Rolle zu. Hier werde ich begleitet, impulsgebend motiviert und unterstützt." Silvia Benner

Sie möchten sich weiterbilden, Ihnen fehlt jedoch neben dem Beruf die Zeit dafür? Zusätzlich suchen Sie nach einem Studium oder einer Weiterbildung ohne regelmäßige Präsenzzeiten?

Eine attraktive Möglichkeit ist hier die Bildungskarenz. Nutzen Sie diese in Verbindung mit unseren ortsunabhängigen Studien- bzw. Weiterbildungsangeboten mit beruflichem Bezug!

Am Zentrum für Fernstudien Österreich finden Sie zahlreiche flexible Bildungsangebote der FernUniversität in Hagen. Diese umfassen sowohl international anerkannte Universitätsstudiengänge als auch spezifische Zertifikatsstudien sowie einzelne auf ihre individuellen Bildungsziele abgestimmte Module aus unterschiedlichen Fachrichtungen/von fünf Fakultäten, die Sie sich für die Zeit Ihrer Bildungskarenz beim Arbeitsmarktservice anrechnen lassen können.

Mit einem Zertifikatsprogramm müssen Sie kein gesamtes Bachelorstudium absolvieren, sondern können einen Teilbereich als wissenschaftliche Weiterbildung auf universitärem Niveau abschließen – die ideale Weiterbildung für Ihre Bildungskarenz.

Unsere Berater*innen am Zentrum für Fernstudien unterstützen Sie gerne bei der Wahl Ihrer Bildungsvorhaben.

Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für eine berufsverwandte Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung zw. 2 und 12 Monate freistellen zu lassen. Eine Stückelung ist ebenfalls möglich, wobei ein Teil mindestens 2 Monate umfassen muss. Die Freistellung erfolgt in beiderseitigem Einverständnis, also zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in. Während der Bildungskarenz bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice. Dieses orientiert sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes. Drei Wochen vor Start der Bildungskarenz kann der Antrag beim AMS eingereicht werden.

Detaillierte Informationen erhalten sie bei Ihrem Arbeitsmarktservice, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Einige wichtige Details zur Bildungskarenz

Schriftliche Nachweise über Bildungsabschnitte sind regelmäßig erforderlich. Gehen Sie einem Studium nach, so ist nach jedem Semester bzw. nach jeweils sechs Monaten ein Nachweis im Gesamtumfang von 4 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten pro Semester zu erbringen. Ebenso gilt eine Bestätigung über den Fortschritt Ihrer Abschlussarbeit oder über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung als Nachweis, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Mindestens nach einer Dauer von sechs Monaten ab Beginn der Bildungskarenz, also unabhängig vom Semester bzw. den Ferien, ist der erste Nachweis erforderlich. Unser Angebot an Sie: Nehmen Sie bereits zu Semesterbeginn Kontakt mit uns auf, und wir stellen Ihnen zeitgerecht eine entsprechende Bestätigung aus, dass Sie an einer Prüfung teilgenommen haben bzw. sich auf eine Prüfung vorbereiten.

Wichtig zu wissen ist, dass man - nach Zuerkennung - darauf achtet, dass die Wochenstunden bzw. ECTS-Punkt Vorgaben erfüllt werden, um den weiteren Bezug des Weiterbildungsgeldes zu erhalten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.