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Zentrum für Fernstudien
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

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SBP-FAQs.

Wir haben für dich häufig gestellte Fragen und deren Antworten zur SBP zusammengestellt!

Ist deine Frage noch nicht beantwortet?

Der Antrag auf Zulassung kann auf keinen Fall vor dem 20. Lebensjahr gestellt werden. Die angebotenen Kurse können jedoch als Gasthörer zur Vorbereitung belegt werden.

Bei den Präsenzkursen besteht Anwesenheitspflicht. Du darfst nicht zur Prüfung antreten wenn die geforderte Anwesenheit nicht erfüllt wird.
Bei Onlinekursen ist die Teilnahme an den Präsenzphasen erforderlich. Nicht alle Online-Kurse haben Präsenzphasen.

Prinzipiell kannst du an den Kursen teilnehmen, daran kann dich niemand hindern. Die Leistungsnachweise für die einzelne Fächer berechtigen dich jedoch nicht zu einem Studium. Du musst dir die positiv abgelegten Kurse auf eine Zulassung anrechnen lassen, dann erst sind sie gültig.

Wenn du die Studienberechtigungsprüfung bei uns machst fallen immer Studiengebühren an. Du kannst diese jedoch im Folgesemester mit der Einzahlungsbestätigung der Kursgebühren wieder rückfordern.

Aktuell bieten wir den Kurs Biologie und Umweltkunde online an.

Nein! Das ZF Bregenz stellt keine Zeugnisse aus!

Auf www.kusss.jku.at , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterkönnen sich alle Studierenden selbstständig Ihre Leistungsnachweise über die bei uns abgeschlossenen Fächer ausdrucken. Studierende mit einer Zulassung der Universität Linz erhalten anhand der Leistungsnachweise zusätzlich ein STUDIENBERECHTIGUNGSZEUGNIS der Universität Linz.

Das Studienberechtigungszeugnis musst du selber mit Angabe der Matrikelnummer bei: pruefung-sowi@jku.at anfordern.

Studierende die keine Zulassung der Johannes Kepler Universität haben, erhalten ihr Studienberechtigungszeugnis bei der zulassenden Universität und lassen sich die bei uns abgelgten Fächer über den Leistungsnachweis anrechnen.

Nicht alle zulassenden Institutionen stellen ein Studienberechtigungszeugnis aus, sie sind dennoch berechtigt anhand der Vorlage des Leistungsnachweises dort zu studieren.

Alle Bewerber*innen und Bewerber müssen eine eindeutig über die Erfüllung der
allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche
Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung nachweisen.

Die Anforderungen der einzelnen Institutionen sind sehr unterschiedlich und vielfältig und sind im Vorfeld abzuklären.

Hier findest du einige Beispiele:

Staatliche Ausbildungen im Sportbereich: TrainerInnen, InstruktorInnen,
SportlehrerInnen, Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen,
Fachschulen oder Höheren Schulen, Zeugnisse über berufliche
Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen, Privatgutachten über vorhandene
Fachkenntnisse, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen. Ergänzend ist in
jedem Fall eine Darstellung des Lebenslaufes vorzulegen, die detailliert auf den Erwerb
der Vorbildung eingeht.

Im Unterschied zur Berufsreifeprüfung bereitet die Studienberechtigungsprüfung gezielt auf ein Studium vor. Man erwirbt damit „nur“ das Recht, für bestimmte Studienrichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen oder Kollegs zum Studium zugelassen zu werden. Die Berufsreifeprüfung hingegen ist gleichwertig mit einer Matura und gilt als allgemeine Hochschulreife. 

Informationen zu den Fotorechten