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Zentrum für Fernstudien
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Prüfungen.

  • Jeder erfolgreich abgeschlossene Kurs am Zentrum für Fernstudien Bregenz oder Online-Kurs gilt bereits als Teilprüfung der Studienberechtigungsprüfung.
  • Die einzelnen Kurse werden entweder mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einem Referat oder einer wissenschaftlichen Arbeit abgeschlossen.

Anwesenheitspflicht

Bitte beachten Sie, dass bei den Präsenzkursen Anwesenheitspflicht besteht!

Wird die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, kann man dich vom Prüfungsantritt ausschließen.

Anrechnungsmöglichkeiten

Für die Studienberechtigungsprüfung werden auch Prüfungen anerkannt die an anderen Institutionen abgelegt wurden. Im Wesentlichen sind dies:

  • Hochschulkurse und Hochschullehrgänge
  • Teile der Berufsreifeprüfung
  • Externistenprüfungen (z.B. B Matura)
  • erfolgreich abgelegte Teile an höheren Schulen für Berufstätige
  • Meister- und Befähigungsprüfungen sind für das Wahlfach anrechenbar

Die Originalzeugnisse müssen dem Antrag auf Zulassung beigelegt werden.

Zeugnisse bzw. Leistungsnachweis

Für jeden positiv abgeschlossenen Kurs stellt die Universität in Linz einen Leistungsnachweis aus. Diesen Leistungsnachweis drucken sich alle Studierenden auf KUSSS (www.kusss.jku.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) selber aus.
 

Bitte denkt daran: Das vollständige Studienberechtigungszeugnis muss in Linz bei studienberechtigung@jku extra beantragt werden!