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Bericht 26. Umweltrechtstage 2022

zum Generalthema "Recht der nachhaltigen Ressourcennutzung"

Am 21. und 22. September 2022 veranstaltete das Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht in gewohnter Weise unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner, Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler,  Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (alle IUR, JKU Linz), und Univ.-Prof. Mag. Dr. Daniel Ennöckl (Universität für Bodenkultur, Wien) die bereits 26. Österreichischen Umweltrechtstage.

Entsprechend der Philosophie des Instituts für Umweltrecht wurde diese Tagung heuer erstmals als "Green Event" abgehalten.

Wie nicht anders zu erwarten war das heurige Generalthema "Recht der nachhaltigen Ressourcennutzung" ein voller Erfolg. Etwa 150 interessierte und engagierte Mitglieder der "Umweltrechtsfamilie" folgten der Einladung der Veranstalter und füllten den Festsaal der JKU Linz wieder sehr gut.

Eröffnet wurde die Tagung mit Grußworten von BR h.c. DI Roland Hohenauer (Büro Dr. Lengyel ZT GmbH / ÖWAV-Präsident).

Er konnte in diesem Rahmen nicht nur DI Dr. Daniel Resch als neuen Geschäftsführer des ÖWAV begrüßen, sondern auch RA Mag. Martin Niederhuber mit der Goldenen Ehrennadel des ÖWAV auszeichnen.

Anschließend begrüßte Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz) die Gäste.

 

Auch heuer bildeten die traditionellen Vorträge zum Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im europäischen und nationalen Umweltrecht den Rahmen der Tagung. Die BesucherInnen erhielten wieder umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht.

Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 1

Als erster Vortragender des Tages gab Dr. Florian Stangl (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) einen kompakten und informativen Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Umweltrecht.

Nach einem Überblick über Gesetzgebung und Initiativen (zB Green Deal, REPowerEU-Plan, Taxanomie, Aarhus-VO usw) sowie Soft Law (8. Umweltaktionsprogramm) berichtete er über aktuelle Judikatur im Berichtszeitraum (insb Naturschutz-, Abfall-, UVP-, SUP-, Wasser-,  Luftreinhaltungs und Emissionshandelsrecht).

In seinem abschließenden Ausblick rief er in Erinnerung, dass Umwelt- bzw Klimaschutz und Energieversorgung eng verwoben sind.

Als nächster Vortragender gab dann Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely (Landesverwaltungsgericht Niederösterreich) in bekannt präziser Weise einen profunden Überblick über die aktuelle Judikatur im Bereich des öffentlichen Rechts, insb zum Abfallwirtschafts-, Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht.

Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl (BOKU Wien / ÖWAV-Vorstand) präsentierte zunächst aktuelle Änderungen des Tierschutzgesetzs sowie des Tiertransportgesetzes und die rezenten Novellen des KFG und der StVO, die zT klar als Anlassgesetzgebung erkennbar sind. In der Folge ging er näher auf Änderungen des Umweltförderungsgesetzes sowie auf die Ökosoziale Steuerreform 2022, das Klimabonusgesetz und das Energiekostenausgleichsgesetz ein, bevor er die Eckpunkte des Entwurfs der UVP-Novelle 2022 präsentierte. Abschließend unternahm er noch einen Streifzug über einschlägige Neuerungen im Landesrecht, insbesondere im Raumordnungs- und Planungsrecht.

Als letzter Redner im ersten Vormittagsblock konzentrierte sich RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) im zweiten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts auf Neuerungen im Bereich des Energielenkungsrechts, des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Abfallrechts. In seinen Schlussfolgerungen stellte er sich noch der Frage, ob der Ausbau der Erneuerbaren Energien trotz - oder gerade wegen - der Energiekrise "stottert". Abschließend resümierte er, dass die EU könnte hier wieder der Motor sein könnte, der Reformstau auf Bundesebene die Bremse.

Nach dem gleichermaßen informativen wie spannenden, aber auch anstrengenden ersten Vortragsblock bot das auch diesmal strikt biologische Mittagsbuffet die beste Gelegenheit, wieder neue Kraft zu tanken.

Block II - Recht der nachhaltigen Ressourcennutzung

Der Nachmittagsblock des ersten Tages war ganz dem heurigen Generalthema "Recht der nachhaltigen Ressourcennutzung" gewidmet.

 

Univ.-Prof. Dr. Karl W. Steininger (Wegener Center für Klima und Globalen Wandel und Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Graz) stellte im ersten Vortrag des Nachmittags unter dem Titel "Ökonomische Aspekte einer Nachhaltigen Ressourcennutzung" zunächst - auch für JuristInnen gut verständlich - die ökonomischen Grundprinzipien der Nutzung dar. Darauf aufbauend konnte er die Zuteilung von Nutzungsrechten im EU-Klimakontext im Allgemeinen und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Besonderen genauer erklären. Dabei wies er auch auf das Spannungsfeld zwischen Ökonomie, Technik und politisch-rechtlicher Machbarkeit hin und bescherte den BesucherInnen so manchen Aha-Effekt, insbesondere betreffend die Vorteile von Transmissionsleitungen (Langstrecken-Elektrizitätsnetzen). Abschließend ging er noch näher auf die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU ein.

Daran anschließend bzw darauf aufbauend präsentierte Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Haberl (Institut für Soziale Ökologie, Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität für Bodenkultur, Wien) in seinem Vortrag "Nachhaltige Ressourcennutzung: Eine sozial-ökologische Perspektive" zunächst das sozialökologische Interaktionsmodell, das die Interaktion zwischen Gesellschaft und Natur darstellt. Auf dieser Basis warf er einen systemischen Blick auf die Ressourcennutzung durch die Gesellschaft. Er stellte eindrucksvoll klar, dass bzw warum Materialbestände für die Gesellschaft so wichtig sind. Auf der Basis seiner Ausführungen zur Koppelung von Energie und Bruttoinlandsprodukt zog er seine Schlussfolgerungen für zukünftige Entkopplungspolitik und -forschung: Dabei stellte er klar, dass der Fokus auf der Verbesserung des gesellschaftlichen Wohlergehens liegen sollte und nicht auf dem BIP-Wachstum. In seinen Schlussfolgerungen stellte er unter anderem fest, dass die Steigerung der Ökoeffizienz im Rahmen bestehender Strukturen nicht ausreichen wird, es brauche Veränderungen in den systemischen Beziehungen zwischen Materialbeständen, Ressourcenflüssen und der Erbringung von Services, die für ein gutes Leben nötig sind. Allerdings könnten veränderte Muster der Bestände ressourcensparende Praktiken begünstigen (oder behindern); die Schaffung von ressourcensparenden Strukturen sollte daher oberste Priorität haben.

Nach der Kaffeepause behandelte Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz (Universität Aachen) schließlich die "Nachhaltige Ressourcennutzung aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht". In seinen Ausführungen widmete er dem Klimabeschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts sowie den EuGH-Urteilen zum Kartellrecht (Microsoft I und II, Amazon und Apple Store) breiten Raum. Eine zentrale Frage stellte auch die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz iZm der Gewinnung von Rohstoffen für den Klimaschutz dar. Auch die Hinzunahme von Sekundärrohstoffen behandelte Frenz näher. In seinem Fazit baute er auf der Feststellung auf, dass Rohstoffe für den Klimaschutz elementar sind, und dass hier ein Bedarf der EU und ihrer Mitgliedstaaten besteht, um die Vorreiterrolle auszufüllen. Wesentlich sei hier iZm dem Green Deal und dem Klimapaket eine Abkoppelung des Wirtschaftswachstums von stärkerem Primärrohstoffverbrauch. Große Bedeutung komme auch dem Übergang von der Primär- in eine Sekundärrohstoffwirtschaft zu.

Univ.-Prof. MMag. Dr. Andreas Wimmer informierte im letzten Vortrag des ersten Tages das interessierte Publikum noch eingehend über die "Nachhaltige Ressourcennutzung im Verwaltungsrecht". Er stellte zunächst die Nachhaltigkeit als Grundsatz des Umweltverwaltungsrechts dar, und zwar zunächst als Handlungsmaxime und darauf aufbauend akribisch detailliert als Rechtsbegriff. In der Folge behandelte er die Nachhaltigkeit als Determinante der Auslegung von Rechtsvorschriften in der Rechtsprechung  des VfGH (Stichwort: Dritte Piste) und des VwGH genauer.  In seinem Fazit stellte er fest, dass die nachhaltige Ressourcennutzung allgemeiner Grundsatz des Umweltverwaltungsrechts ist, dass der Begriff der „Nachhaltigkeit“ jedoch nur an wenigen Gesetzesstellen verwendet wird, wenngleich die nachhaltige Ressourcennutzung (fast) allgegenwärtig sei. Auch in der Rechtsprechung nehme die nachhaltige Ressourcennutzung eine bedeutende Stellung ein, wenngleich sie auch dort nur selten explizit genannt werde.

Der wissenschaftliche Teil des ersten Veranstaltungstages wurde mit der von Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. (Universität für Bodenkultur, Wien) geleiteten Podiumsdiskussion beschlossen. Nach kurzen einleitenden Statements stellten sich Mag. Gerhard Egger (WWF Österreich), DIin Dr.in Brigitte Karigl (Umweltbundesamt) und Univ.-Doz. Mag. Dr. Stephan Schwarzer (eFuel Alliance) den Fragen der TeilnehmerInnen.

Abendempfang

Der von Land Oberösterreich und Stadt Linz unterstützte Abendempfang fand auch heuer wieder am Campus der JKU statt. Der gelungene Abend wurde mit kurzen Ansprachen von Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz), LAbg Ulrike Schwarz (Land Oberösterreich) und Prof. Dr. Thomas Gegenhuber (Linz Institute of Technology/JKU, Landeshauptstadt Linz) eingeleitet.

Umwelt- und Technikrechtspreise 2022

Im Anschluss konnten die PreisträgerInnen der "Umwelt- und Technikrechtspreise 2022", die wiederum von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag MANZ, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und der IG Umwelt und Technik für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts ausgelobt wurden, "vor den Vorhang geholt" werden.
Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner, (IUR, JKU Linz), Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (IUR, JKU Linz) und Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler (IUR, JKU Linz) stellten in ihren Laudationes die Arbeiten der PreisträgerInnen näher vor.

Der erste Hauptpreis ging diesmal an

  • Dr.in Miriam Hofer
    für ihre Dissertation „Die staatliche Verantwortung für den Umwelt- und Klimaschutz“.

Den zweiten Hauptpreis erhielt

  • Dr. Giuseppe Giorgio Reiter
    für seine Dissertation "Grüne Diy-Biologie : Haftungslücken nach dem GTG und ABGB post EUGH Rs C-528/16“.

Ein Förderpreis ging an

  • Dr. Patrick Petschinka
    für seine Dissertation „Abfallbegriff und Kreis­laufwirtschaft“.

 

Musikalische Untermalung Günther Wagner

Der weitere Abend stand ganz im Zeichen des Diskutierens und Vernetzens.

Zweiter Vormittag

Am Vormittag des zweiten Tages fanden zunächst die beiden topaktuellen Workshops statt.

Workshop A:
Lieferketten?

Nach dem einleitenden Impulsstatement von Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in  Erika M. Wagner und  Univ.-Ass.in Mag.a Daniela Ecker, LL.M. (beide IUR, JKU Linz) ...

... stellten Mag.a Claudia Korntner und Ing. Mag. Christoph Priemetshofer (beide voestalpine AG) das "Sustainable Supply Chain Management in der voestalpine" dar.

Mag.a Sarah Bruckner (AK Wien, Abteilung EU und Internationales) referierte im Anschluss daran über "Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten – RL-Vorschlag der EU-Kommission vom 23. Februar 2022 aus Sicht der Arbeitnehmer:innen".

In der Folge stellten sich die ReferentInnen der sehr intensiven Diskussion zum Thema des Workshops.

Workshop B:
Rechtliche Instrumente im Klimaschutz - Wie kann das Recht das Klima schützen?

Nach den einleitenden Impulsstatements von Mag. Johannes Mayer (E-Control Austria), ... 

... Florian Maringer (BMK) ...

... und RA Ing. Dr. Florian Berl (Onz & Partner Rechtsanwälte) ...

... stellten sich die ReferentInnen der äußerst lebhaften Diskussion unter der Moderation von Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler (IUR, JKU Linz).

Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 2

Zu Beginn des vierten Blocks der Umweltrechtstage, der auch diesmal dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet war, unternahm Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (IUR der JKU Linz) unter dem Titel "Aktuelles zum Umweltprivatrecht" in ihrer unnachahmlichen Art einen ausgiebigen Streifzug durch die einschlägige zivilrechtliche Rechtsprechung des letzten Jahres.

Sie begann mit nachbarrechtlichen Ansprüchen (Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, nachbarrechtliche Eingriffshaftung und Gefährdungshaftung). Dabei ging sie unter anderem auf Entscheidungen zu Lärm aus Verschubarbeiten, Klavierüben, Wildvertreibungsmaßnahmen und wuchernde Schlehdornhecken ein. Zur Verschuldenshaftung referierte sie unter anderem Entscheidungen zu Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen, gefährlich verwahrtes Fäkalwasser und Tierhalterhaftung betreffend einen Sturz wegen eines Leinenrucks eines Polizeihundes. Abschließend ging sie noch näher auf mehrere aktuelle Entscheidungen zum Wasserrecht ein.

Nach einer spannenden Diskussionsrunde und der wohlverdienten Mittagspause stellte  Mag.a Charlotte Vogl (BMLRT) überblicksmäßig "Neue Entwicklungen im Wasserrecht" vor. Zunächst berichtete sie Über Neuerungen im Unionsrecht zu den Themenbereichen Wasser, biologische Vielfalt und erneuerbare Energien). Darauf aufbauend stellte sie Neuerungen im nationalen Recht und in der allgemeinen Vollziehung dar. Abschließend präsentierte sie noch aktuelle Rechtsprechung zu Fragen der vorübergehenden Verschlechterung, der Baurechtsberechtigung und zum "Recht auf Schutz vor Hochwässern".

Mag.a Evelyn Wolfslehner (BMK) vollendete schließlich den Umweltrechts-Block mit einem spannenden Überblick über aktuelle "Neue Entwicklungen im Abfallrecht". Sie berichtete zunächst über "Aktuelles im Abfallrecht auf nationaler Ebene", und zwar insbesondere über die Einrichtung der digitalen Abfrageplattform „aufschiene.gv.at“, Entwürfe von Novellen zur Abfallverbrennungsverordnung, zur Abfallnachweisverordnung, zur Verpackungsverordnung und zu einer AWG-Novelle 2023. Betreffend das EU-Abfallrecht ging sie insbesondere auf Fragen der Kreislaufwirtschaft im Abfallbereich, die Vorschläge zur Batterien-VO und zur Verbringungsverordnung, die Textilien-Strategie der EU und die bevorstehende Überarbeitung der E-Abfallrahmenrichtlinie ein.

Im Anschluss daran resümierten Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner und Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler die Vorträge der letzten beiden Tage und fassten die Ergebnisse ebenso fundiert wie prägnant zusammen.

Junges Forum

Im letzten Block der heurigen Umweltrechtstage präsentierten mehrere der Jungen UmweltjuristInnen im ÖWAV unter der erfahrenen Moderation von Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler ihre Forschungsergebnisse dem interessierten Publikum.

Zu Beginn dieses Blocks präsentierte Mag.a Lydia Burgstaller, MSSc (IUR der JKU Linz) "Instrumente der Ressourcenverteilung". Nach einer Aufbereitung der Frage, was Ressourcengerechtigkeit ist, anhand mehrerer Leitbilder, widmete sie sich näher dem Problemkreis "Ressourcenkonflikte und Konfliktressourcen". Schließlich stellte sie dem interessierten Publikum Instrumente für eine gerechte Verteilung auf der Basis des Kimberley-Prozesses 1998, des Dodd-Frank Acts und der EU-Konfliktmineralien-Verordnung 2017 vor. In ihrem Fazit widmete sie sich noch den Fragen, ob die EU-Konfliktmineralien-VO ein Instrument der Ressourcengerechtigkeit darstellt, und ob die neue EU-Verbandsklage als Gerechtigkeitsinstrument taugt.

Im zweiten Vortrag des Blocks widmete sich Mag. Nikolaus Handig, (Universität für Bodenkultur Wien) dem Problemkreis "Umweltgerechtigkeit als Generationengerechtigkeit: Was ein Kindergrundrecht mit Klima- & Umweltschutz zu tun hat". Er beschäftigte sich dabei näher dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, insbesondere dessen Artikel 1. In der Folge stellt er fest, dass es keine Legaldefinition für den Begriff der "Generationengerechtigkeit" gibt und präzisierte diesen Begriff, um dann herauszuarbeiten, dass die Generationengerechtigkeit verschiedene Aspekte hat und unter anderem auch die Klima- und Umweltgerechtigkeit umfasst. Resümierend hielt fest, dass die Bestimmung des Art 1 BVG-KR einiges an Diskussionspotenzial bietet, dass sie eine nicht unerhebliche klima- und umweltschutzrechtliche Dimension hat, und dass sie in Zeiten zunehmender ökologischer Krisen nicht unter den Tisch fallen darf.

Die beiden Vorträge im Rahmen des Jungen Forums wurden abschließend noch einer ausführlichen Diskussion unterzogen.

Bildergalerie

Hier finden Sie zusätzlich zu den bereits oben verwendeten Bildern weitere Aufnahmen von den 26. Österreichischen Umweltrechtstagen, und zwar in deutlich besserer Auflösung!

Die nächsten Österreichischen Umweltrechtstage finden am 20. und 21. September 2023 an der JKU Linz statt. Das Generalthema wird im Frühjahr bekanntgegeben.

Text: Rainer Weiß

Fotos folgen in Kürze.
Fotos: © Anja Hartl