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Institut für Zivilverfahrensrecht
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Abschlussarbeiten.

Betreuung von Diplomarbeiten - Voraussetzungen Univ.-Prof. Dr. Thomas Garber

Die nachstehenden Informationen richten sich an alle Studierenden der JKU Linz, die eine
Diplomarbeit im Fach Zivilverfahrensrecht verfassen möchten.
 

I. Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Betreuung von Diplomarbeiten sind einerseits eine entsprechende
Qualifikation des/der Studierenden und andererseits ein geeignetes Diplomarbeitsthema.

Zwingende Voraussetzung für die Betreuung einer zivilverfahrensrechtlichen Arbeit ist die
erfolgreiche Absolvierung des Fachs „Zivilverfahrensrecht“ laut Studienhandbuch mit der
Mindestnote Befriedigend sowie die Absolvierung von zumindest einem Seminar aus dem
Fach „Zivilverfahrensrecht“.

Auch die Absolvierung eines (bevorzugt: facheinschlägigen) Seminars zur Vorbereitung auf
die Diplomarbeit wird erwartet. Vertiefende Lehrveranstaltungen im jeweiligen Themenbereich
(zB in Form eines einschlägigen Schwerpunkts) und/oder die Teilnahme am Peter-Rummel-
Studienprogramm sind von Vorteil.

Insgesamt sind ein überdurchschnittlicher Prüfungserfolg und ein ausgeprägtes Interesse an
zivilverfahrensrechtlichen Fragestellungen sowie einwandfreie Rechtschreibkenntnisse
und sprachliche Ausdrucksfähigkeit Voraussetzungen für die Übernahme der Betreuung.
 

II. Betreuungszusage, Diplomarbeitskolloquium

Sofern der/die Studierende überzeugt ist, die dargestellten Voraussetzungen zu erfüllen, sollte
die erste Kontaktaufnahme per E-Mail über das Office Management des Instituts für
Zivilverfahrensrecht (claudia.erhartmaier@jku.at) erfolgen, und zwar mit kurzer persönlicher
Vorstellung sowie Übermittlung des ausgefüllten Fragebogens, öffnet eine Datei, der auf der Website des
Instituts zur Verfügung steht. In diesem Fragebogen sollen konkrete Themenvorschläge oder
zumindest bevorzugte Teilbereiche des Zivilverfahrensrecht angegeben werden.
Themenvorschläge sind so weit einzugrenzen, dass eine sinnvolle Auseinandersetzung damit
im Rahmen einer Diplomarbeit möglich ist. Vorab ist auch zu prüfen, ob zum gewählten
Themenvorschlag in jüngerer Zeit bereits eine wissenschaftliche Arbeit gemeldet oder
eingereicht worden ist (FoDok-Suche).

Erscheint auf Basis des ausgefüllten Fragebogens eine Betreuung möglich und hat der
Betreuer aktuell Kapazitäten frei, wird ein Gesprächstermin vereinbart. Zweck dieses
Gesprächs ist ein Kennenlernen sowie die Festlegung des Themas und dessen Umfang
(Inhalt, Zeithorizont etc). Auf Basis dieses Gesprächs wird vorläufig über die Betreuung
12. Februar 2024 Institut für Zivilverfarhensrecht Seite 2 von 3
entschieden. Maßgeblich für die Entscheidung sind das Thema, die zeitlichen Perspektiven
sowie die unter Punkt I. erwähnten leistungsbezogenen Kriterien.

Sobald der/die Studierende einen hinreichenden Überblick über die Fragestellung gewonnen,
das verfügbare Material (Literatur, Rechtsprechung etc) gesammelt und einen Erstentwurf der
geplanten Gliederung erstellt hat, wird ein Termin für das Diplomarbeitskolloquium
vereinbart. Dieses dauert in etwa 30 bis 45 min.
 

III. Betreuung der Diplomarbeit

Die Bearbeitung des gewählten Themas erfolgt unter weitestgehender Selbstständigkeit
des/der Studierenden.

Sämtliche Gesprächstermine finden grundsätzlich präsent (am Campus der JKU) statt; bei
entsprechender Vereinbarung sind auch Online-Besprechungen möglich.

Fragen zum Aufbau und/oder inhaltlicher Natur sind zu sammeln und können im Rahmen
eines Gesprächstermins erörtert werden. Dabei wird jedenfalls ein ernsthafter Versuch einer
eigenständigen Problemlösung im Vorfeld vorausgesetzt.

Sobald der/die Studierende überzeugt ist, sein/ihr Bestmögliches zum Abschluss der Arbeit
getan zu haben, und die Arbeit sorgfältig Korrektur gelesen hat, ist die vollständige
Diplomarbeit als Entwurf in Form einer Word-Datei und eines PDF an den Betreuer
abzugeben. Die daran anschließende Erstbegutachtung sollte in der Regel innerhalb von
drei Monaten abgeschlossen sein. Der Betreuer übermittelt den Studierenden Anmerkungen
und Änderungsvorschläge, die – sofern gewünscht – in einem Gesprächstermin erörtert
werden können. Die Umsetzung der Anmerkungen und Änderungsvorschläge erfolgt in
Eigenverantwortung des/der Studierenden. Es findet kein zweiter Durchgang einer vorläufigen
Begutachtung statt.

Die neue Fassung der Diplomarbeit ist nach einem Plagiatsscan in elektronischer Form
einzureichen; an den Betreuer ist die Einreichfassung in Form einer Word-Datei und eines
PDF zu übermitteln.
 

IV. Formale Vorgaben und Aufbau der Diplomarbeit

Für das Verfassen der Diplomarbeit ist die aktuelle Formatvorlage für juristische Arbeiten an
der JKU heranzuziehen. Als Richtwert gilt eine Länge von rund 40 bis maximal 60 Seiten
(exklusive Verzeichnisse), für eine verkürzte Diplomarbeit (insbesondere nach Absolvierung
eines Moot Courts) von 20 bis 30 Seiten. Neben einem entsprechenden Deckblatt gehören
eine eidesstattliche Erklärung sowie ein Inhalts- und Literaturverzeichnis zum notwendigen
Inhalt. Die Zitierweise ist an einer der gängigen Zitierregeln (insbesondere „AZR“ oder „leg cit“)
auszurichten.

Beim Verfassen der wissenschaftlichen Arbeit ist auf eine klare Ausdrucksweise sowie einen
logischen Argumentationsaufbau Bedacht zu nehmen. Besonderes Augenmerk ist auch auf
formale Gesichtspunkte wie regelkonformes Zitieren, saubere Formatierung der Arbeit und
einwandfreie Rechtschreibung zu legen.
 

V. Beurteilung

In die Beurteilung fließen formale wie inhaltliche Gesichtspunkte ein. Insbesondere wird – über
die als selbstverständlich vorausgesetzte orthografische und grammatikalische Korrektheit
hinaus – auf einen nachvollziehbaren strukturierten Aufbau, auf einheitliche Zitierweise sowie
auf ausreichende, aussagekräftige Nachweise Wert gelegt. Zum anderen sind die jeweiligen
Fragestellungen ordentlich und vollständig aufzuarbeiten. Eine Diplomarbeit muss nicht
zwingend neue Lösungsansätze für ungelöste Rechtsfragen erarbeiten, sondern die gewählte
juristische Fragestellung mit einem roten Faden darstellen und abarbeiten. Insgesamt soll in
eigenständiger Arbeit ein in sich (formell wie inhaltlich) stimmiges Gesamtwerk
entstehen, in dem die gewählte Aufgabenstellung mit Erkenntnisgewinn für den/die Leser*in
bewältigt wird. Für die Beurteilung steht das gesamte Notenspektrum (von Sehr gut bis Nicht
genügend) zur Verfügung.