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Seminar Humanitäres Völkerrecht in Wien

Veranstaltung zum 40-Jahr-"Jubiläum" der beiden Zusatzprotokolle 1977 zu den Genfer Abkommen 1949

Vor 40 Jahren wurden die zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommens beschlossen. Ihre Bedeutung wurde nun in Wien erörtert.
Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz, dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, der Karl Franzens Universität Graz und der JKU Linz (Institute of Public International Law, Air Law and International Relations, Vorstand: Univ.-Prof. Sigmar Stadlmeier) findet jährlich eine Veranstaltung zu Fragen des Humanitären Völkerrechts statt. Dieses Mal stand das 40-Jahr-"Jubiläum" der beiden Zusatzprotokolle 1977 zu den Genfer Abkommen 1949 im Fokus, die das Recht der bewaffneten Konflikte im Völkerrecht wesentlich weiterentwickelt haben.
Die Protokolle verstärken den Schutz der Opfer von internationalen (Protokoll I) und nicht internationalen (Protokoll II) bewaffneten Konflikten und beschränken die Art der Kriegsführung. Protokoll II war der allererste internationale Vertrag, der sich ausschließlich auf nicht internationale bewaffnete Konflikte bezog.
Mit dabei war einer der letzten Zeitzeugen der Verhandlungen zu den Protokollen: Botschafter a.D. Dr. Erich Kussbach, Honorarprofessor der JKU. Als ehemaliger Leiter der österreichischen Verhandlungsdelegation sprach er über den politischen Kontext der Verhandlungen. Die stellv. Vorständin des hiesigen Instituts, Assoz. Univ.-Prof.in Birgit Haslinger, hielt ebenso einen Vortrag. Sie sprach über Kinder als Kämpfer und Ziele im Humanitären Völkerrecht.