Der Schwerpunkt der Forschung liegt traditionellerweise sowohl im Hinblick auf die Grundlagenforschung als auch auf die angewandte Forschung im Bereich des Gesellschaftsrechts. Daneben werden von den Institutsmitgliedern Rechtsfragen des gesamten Unternehmensrechts samt Fragen im Schnittbereich zu angrenzenden Wissenschaftsgebieten aufgegriffen und einer gründlichen Analyse und Problemlösung zugeführt. Neben zahlreichen Publikationen der Institutsmitglieder, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster werden in regelmäßigen Abständen auch wissenschaftliche Veranstaltungen wie etwa die gemeinsame Tagung mit der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung Österreichs, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster sowie zahlreiche Vorträge der Institutsmitglieder abgehalten.
Die Forschungsleistungen des Instituts für Unternehmensrecht haben unzweifelhaft hohes, auch internationales Niveau. Dies wird durch zahlreiche Publikationen im In- und Ausland sowie durch das sehr häufige Aufgreifen von Arbeiten der Institutsmitglieder durch die österreichischen Gerichte, insbesondere den OGH und auch dem deutschen Höchstgericht unterstrichen. Die Forschungsleistungen sind sowohl erkenntnis- als auch anwendungsorientiert. Zahlreiche Einladungen zu wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen, Praktikerseminaren und In-House-Workshops bezeugen den dogmatischen Tiefgang bei gleichzeitig großem Praxisbezug.
Das hohe Niveau der Forschung selbst der Nachwuchswissenschafter/innen des Instituts für Unternehmensrecht zeigt sich auch daran, dass bereits drei Dissertationen von AssistentInnen mit dem Award of Excellence ausgezeichnet wurden. Diese sind
Beim Award of Excellence handelt es sich um den Staatspreis für die besten Dissertationen, der österreichweit vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die besten 40 Dissertationen aus allen Studienrichtungen im abgelaufenen Studienjahr vergeben wird.