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Institut für Unternehmensrecht
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Forschungsprojekte

Am Institut für Unternehmensrecht wird derzeit an folgenden Projekten geforscht...

Aktuelle Forschungsthemen

Bedeutung des novellierten Erbrechts für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Das ErbRÄG 2015 bescherte dem ABGB die umfangreichste Änderung seit der 3. Teilnovelle. Die Novellierung des Erbrechts hat aber auch Auswirkungen auf das Unternehmensrecht im engeren Sinn sowie auf das Gesellschaftsrecht. Inhalt dieses Forschungsschwerpunktes sind ua die privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten der Übertragung von Unternehmen sowie GmbH-Geschäftsanteilen im Erbweg sowie die damit einhergehenden pflichtteilsrechtlichen Fragestellungen. Von Interesse ist hierbei etwa auch, inwieweit Abfindungsklauseln am Erbrecht zu messen sind. Einzugehen ist auch auf die erleichterte Fortführung von Unternehmen durch die eingeführte Möglichkeit der Stundung von Pflichtteilen.

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Data Protection and Special Needs
 

Die Einwilligung ist im Datenschutzrecht eine zentrale Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ist die oder der Einwilligende nicht geschäftsfähig, stellt sich jedoch die Frage, ob und wie eine rechtswirksame Einwilligung erteilt werden kann. Anknüpfend an diese Überlegungen setzt sich dieses Forschungsprojekt mit den datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten von Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen (zB Trisomie 21) auseinander. Bereits abgehaltene Expert*inneninterviews mit verschiedenen Stakeholder*innen haben spannende Einblicke in die Sichtweise aus der Praxis gegeben, welche nun aufgearbeitet werden.

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Die angemessene und verhältnismäßige Vergütung im Urhebervertragsrecht

Anlässlich der DSM-RL und des im Regierungsprogramm 2020 - 2024 gesetzten Ziels über die Einführung eines modernen Urhebervertragsrechts kam es im Rahmen der Urheberrechts-Novelle 2021 zu umfassenden Änderungen und Neuerungen im UrhG. Da Urheber*innen bei der Lizenzvergabe gegenüber ihren Vertragspartner*innen idR die schwächere Verhandlungsposition einnehmen, wurden Normen eingeführt, welche die Position der Urheber*innen in Zukunft stärken sollen. Eine dieser bestärkenden Maßnahmen bildet der Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung iSd § 37b UrhG, der es den Urheber*innen ermöglichen soll, als Gegenleistung zur Rechteeinräumung eine adäquate Vergütung zu erhalten. Problematisch gestaltet sich in diesem Zusammenhang jedoch die nur wenig konkrete Ausgestaltung des § 37b UrhG, was großen Interpretationsspielraum freigibt. Aus diesem Grund wird zum Wirkungsumfang und zur Einordnung der Norm in das bereits bestehende Rechtsgefüge, aber auch zur Durchsetzung der von ihr vermittelten Rechte geforscht.

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DSA-Kommentar

Univ.-Prof. Mag. Dr. Philipp Homar gibt gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer, Univ.-Prof. MMMag. Dr. Rainer Palmstorfer, LL.M. (Sacramento) und Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister einen Kommentar zum Digital Services Act (DSA) heraus. Mit dem DSA ist ein umfassendes Paket neuer Vorschriften in Kraft getreten, welches die Verantwortlichkeit digitaler Dienste (zB Online-Plattformen) regelt und umfassende Bestimmungen enthält, um ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen. Der Kommentar wird im Manz Verlag erscheinen (geplant: Ende 2024). Der Kreis der mitwirkenden Autor*innen setzt sich aus Wissenschafter*innen aus unterschiedlichen rechtlichen Bereichen (Privatrecht, Öffentliches Recht, Immaterialgüterrecht, Europarecht) sowie aus Expert*innen der Praxis zusammen, um dem Charakter des DSA als Querschnittsmaterie umfassend Rechnung zu tragen.Univ.-Prof. Mag. Dr. Philipp Homar gibt gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer, Univ.-Prof. MMMag. Dr. Rainer Palmstorfer, LL.M. (Sacramento) und Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister einen Kommentar zum Digital Services Act (DSA) heraus. Mit dem DSA ist ein umfassendes Paket neuer Vorschriften in Kraft getreten, welches die Verantwortlichkeit digitaler Dienste (zB Online-Plattformen) regelt und umfassende Bestimmungen enthält, um ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen. Der Kommentar wird im Manz Verlag erscheinen (geplant: Ende 2024). Der Kreis der mitwirkenden Autor*innen setzt sich aus Wissenschafter*innen aus unterschiedlichen rechtlichen Bereichen (Privatrecht, Öffentliches Recht, Immaterialgüterrecht, Europarecht) sowie aus Expert*innen der Praxis zusammen, um dem Charakter des DSA als Querschnittsmaterie umfassend Rechnung zu tragen.

 

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FlexKapG und Startup-Förderungsgesetz
 

Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht in mehreren Punkten Reformen für das Gesellschaftsrecht vor. Ein Punkt ist die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaft, die insbesondere für „innovative Start-ups und Gründer*innen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll“. Mit dem GesRÄG 2023 und dem Start-Up-Förderungsgesetz liegen nun Vorschläge auf dem Tisch, deren Chancen und Risiken ausgelotet werden, gehen damit doch womöglich weitreichendere Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht insgesamt und die Beteiligung von Mitarbeiter*innen einher als zunächst angedacht.

 

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Gesellschaftsinterne Streitigkeiten und ihre Bewältigung im Zivilprozess
 

Während der Zivilprozess grundsätzlich als Zweiparteienprozess konzipiert ist, bestehen in einer Gesellschaft vielfältige, in unterschiedlicher Weise voneinander abhängige Rechtsbeziehungen. Neben die Gesellschafter*innen treten (in der Mehrzahl der Fälle) die Gesellschaft selbst als eigenständiger Rechtsträger und deren Organmitglieder, sodass die Frage, wem die Rolle als Prozesspartei zukommt, keineswegs immer eindeutig zu beantworten ist. Die gesetzlichen Regelungen sind höchst unterschiedlich. Ob sich dahinter nur die Gedanken der Prozessökonomie und der Praktikabilität verbergen oder ob dies der Abbildung der materiellen Rechtsverhältnisse geschuldet ist, ist Gegenstand des Forschungsprojektes.

 

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Missbrauchskontrolle im EU-Umgründungsrecht
 

Das neue EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) schafft im Bereich der Verschmelzung neue und für die Spaltung sowie die Sitzverlegung überhaupt erstmals Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte. Sein Inhalt ist im Wesentlichen durch die Mobilitäts-Richtlinie vorgegeben. Eine wesentliche Neuerung stellt die Missbrauchskontrolle dar, die bei allen drei grenzüberschreitenden Umgründungsarten durch die zuständige Behörde des Wegzugsstaates – in Österreich durch das Firmenbuchgericht – durchzuführen ist. Wie dies zu bewerten und handzuhaben ist, bildet den Gegenstand des Forschungsprojektes.

 

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Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht

ESG, CRS, CSDD – Schlagworte, die zeigen, dass das Thema der Nachhaltigkeit auch im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht angekommen ist. Der europäische Green Deal soll die Union zu einem ressourcenschonenden und klimaneutralen Wirtschaftsraum machen. Dabei sind auch die Unternehmen gefordert. Dass dies gelingen kann, bedarf zum einen der Identifizierung von unternehmensrechtlichen Hindernissen für mehr Nachhaltigkeit sowie deren Überwindung und zum anderen der Herausarbeitung von Ansatzpunkten zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens und der Mittel zur Zielerreichung.

 

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Organhaftung beim Einsatz von künstlicher Intelligenz im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen

KI-unterstützte Anwendungen (Expertensysteme, Analysetools bspw zur Kreditwürdigkeitsprüfung etc) kommen aktuell bereits in vielen Unternehmen zum Einsatz. Das damit verbundene interne Haftungspotenzial für die Geschäftsführung ist erheblich, die Verhaltenspflichten zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen im Detail noch nicht abschließend geklärt. Gegenstand dieses Forschungsprojekts ist die Neuvermessung des internen Haftungsrahmens vor dem Hintergrund des Einsatzes künstlicher Intelligenz. Einbezogen werden auch aktuelle Gesetzgebungsvorhaben wie der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über künstliche Intelligenz und die daraus ableitbaren Anforderungen an die Organpflichten.

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Vom Wertpapier zum Wertrecht

In Urkunden verbriefte private Rechte (Wertpapiere) werden zunehmend von bloß in elektronischen Registern eingetragenen Wertrechten verdrängt. Der Verkehrsschutz wird hierbei nicht mehr durch ein körperliches Anknüpfungsmedium („Papier“) gewährleistet, sondern durch die Transparenz der Register einerseits und durch (staatliche) Aufsicht bzw Regulierung andererseits. Ein wesentlicher Schritt in Richtung Entmaterialisierung ist jüngst durch die Novelle des DepotG (BGBl I 2021/51) erfolgt, die nun eine „Verbriefung“ von Investmentzertifikaten und Schuldverschreibungen in digitalen Sammelurkunden ermöglicht. Gegenstand dieses Forschungsprojekts ist die rechtliche Beurteilung der technologischen Fortschritte auf dem Gebiet der Wertrechte. Insbesondere gilt es zunächst die sachenrechtlichen Grundlagen, die Rechtsnatur der Wertrechte sowie die Übertragungs- und Verwertungsmöglichkeiten zu erörtern.

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