Zur JKU Startseite
Zentrum für Fernstudien
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Studienberechtigungsprüfung: Kurse.

Unsere Kurse dauern ein bis zwei Semester und schließen mit einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung ab. Da das Zentrum für Fernstudien Bregenz eine Einrichtung der Universität Linz ist, musst du für alle Kurse, die du in Bregenz besuchen möchtest, an der Universität in Linz als Studierende*r (außerordentliche*r Studierende*r) zugelassen sein.

Die Kurse finden nur bei ausreichender Teilnehmer*innenanzahl statt.

Kursanmeldungen

Kursanmeldefrist für das Wintersemester 2024/25:

beginnt voraussichtlich Anfang September 2024

Anmeldefrist für das Sommersemester 2025:

beginnt voraussichtlich Anfang Februar 2025

Präsenzkurse - Pflichtfächer

Die Präsenzkurse finden abends im ZF Bregenz statt.

Präsenzkurs - Wahlfach

Onlinekurs - Pflichtfach

Unser Online-Kurs wird österreichweit angeboten und du kannst ihn von zu Hause aus besuchen.

Abmeldung.

Bei Abbrechen einer oder mehrerer LVA können diese Beiträge nicht rückerstattet werden. Eine Abmeldung von einzelnen Lehrveranstaltungen ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Der Kursbetrag wird als Gutschein für den MUSSS-Shop rückerstattet. Unter Nachweis triftiger Gründe ist eine Abmeldung mit Rücküberweisung möglich, wobei 15% der Beiträge als Bearbeitungsgebühren einbehalten werden.

Studienberechtigungsprüfung: Prüfungen

Jeder erfolgreich abgeschlossene Kurs am Zentrum für Fernstudien Bregenz oder Online-Kurs gilt bereits als Teilprüfung der Studienberechtigungsprüfung.

Die einzelnen Kurse werden entweder mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einem Referat oder einer wissenschaftlichen Arbeit abgeschlossen.
 

Anwesenheitspflicht

Bitte beachten Sie, dass bei den Präsenzkursen Anwesenheitspflicht besteht! Wird die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, kann man dich vom Prüfungsantritt ausschließen.
 

Zeugnisse bzw. Leistungsnachweis

Für jeden positiv abgeschlossenen Kurs stellt die Universität in Linz einen Leistungsnachweis aus. Diesen Leistungsnachweis drucken sich alle Studierenden auf KUSSS (www.kusss.jku.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) selber aus.

Wichtig für all jene mit Zulassungsbescheid der JKU: Das vollständige Studienberechtigungszeugnis muss in Linz bei studienberechtigung(at)jku.at extra beantragt werden!
 

Anrechnungsmöglichkeiten

Für die Studienberechtigungsprüfung werden auch Prüfungen anerkannt, die an anderen Institutionen abgelegt wurden, wie z.B.:

  • Hochschulkurse und Hochschullehrgänge
  • Teile der Berufsreifeprüfung
  • Externistenprüfungen
  • erfolgreich abgelegte Teile an höheren Schulen für Berufstätige
  • Meister- und Befähigungsprüfungen sind für das Wahlfach anrechenbar

Die Originalzeugnisse müssen dem Antrag auf Zulassung beigelegt werden.

„Die Studienberechtigung am Zentrum für Fernstudien Bregenz war für mich der ideale Weg zum Studium und zu meiner Karriere im internationalen HR Management.
Ich kann diese Form der SBP nur empfehlen, da sie sehr gut neben einem Vollzeitberuf absolviert werden kann.“
MAG.a (FH) MARTINA DRAXL, SECTION HEAD HUMAN RESOURCES, ABSOLVENTIN STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG

 
MAG.a (FH) MARTINA DRAXL, SECTION HEAD HUMAN RESOURCES  JKU-ABSOLVENTIN STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG
Informationen zu den Fotorechten