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Bibliothekskarte.

Entlehnberechtigung für
NICHT-JKU-Studierende und
NICHT-JKU-Bedienstete


Auch Nicht-JKU-Studierende
und Nicht-JKU-Bedienstete
können Services der Bibliothek nützen.

Leihstelle

Telefon

+43 732 2468 4848

Facts & Figures zur Bibliothekskarte

Auch Nicht-JKU-Studierende und Nicht-JKU-Bedienstete (ab 18 Jahren) sind entlehnberechtigt, die Anmeldung wird online durchgeführt.
Bei Personen unter 18 Jahren ist der Antrag zusätzlich von einer/einem Erziehungsberechtigten im dafür vorgesehenen Feld zu unterschreiben.

Online-Formular (PDF, deutsch, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)
Online-Formular (PDF, englisch, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)


Nach dem Abschicken des ausgefüllten Antragsformulars erhalten Sie (nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit) per E-Mail eine Nachricht, sobald die Abholung des Ausweises möglich ist. Sie erhalten Ihre Entlehnkarte an der Leihstelle.

Es ist ein Kostenersatz von EUR 10,- für die Ausstellung dieser Karte zu leisten. Duplikate nach Verlust der Karte werden gegen Ersatz von EUR 10,- erstellt.

Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.

Die Leihfrist beträgt 1 Monat (in der Hauptbibliothek).

„Allgemeine Benützer*innen“ (außeruniversitäre Personen) können in der Hauptbibliothek 20 Bücher gleichzeitig ausleihen.

  • Die allermeisten elektronischen Medien der JKU können Sie vom Campus aus nutzen, an den öffentlichen PCs der Hauptbibliothek.
  • Auch mit dem eigenen Laptop ist dies möglich: Verbinden Sie sich via WLAN mit der JKU (nur JKU, nicht eduroam!)
  • Loggen Sie sich mit Ihrem BK-Account ein.
  • Ein externes Login (von zu Hause aus) ist hingegen ausnahmslos nicht möglich.
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