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FAQ Bachelorstudium Wirtschaftsjurist*in

FAQ Bachelorstudium Wirtschaftsjurist*in

Fragen zum Umstieg

• Wie genau funktioniert der Umstieg in das neue Curriculum (administrativ)?

  Der Umstieg muss im Zulassungsservice innerhalb der Zulassungsfrist bekannt gege-
  ben werden. Studierende, die bereits jetzt im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht aktiv
  sind, können per Email an das Zulassungsservice den Umstieg noch innerhalb der
  Nachfrist (somit bis zum 31.10.2023) bekanntgeben.

• Muss ich für eine Ummeldung zum neuen WiJus-Studium bzw. zu einem der neuen Tracks
irgendwelche Formulare ausfüllen oder andere Schritte setzen oder läuft das Studium au-
tomatisch in den neuen Track über, in dem ich die Fächer des von mir gewählten Track
auswähle und absolviere?

  Der Umstieg erfolgt nicht automatisch. Bzgl der Lehrveranstaltungen, die in den Äqui-
  valenzlisten enthalten sind, ist über AUWEA ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.
  Bzgl jener Lehrveranstaltungen, die dort nicht enthalten sind, erfolgt der Anerken-
  nungsantrag über ein eigenes Formular des PAS per Email.

• Wann muss man sich bzgl eines Umstiegs entscheiden?

  Ein Umstieg ist innerhalb der Zulassungsfristen möglich.

• Kann man sich schon zu neuen Lehrveranstaltungen anmelden?

  Ja, eine Anmeldung sollte möglich sein.

• Muss bekanntgegeben werden, welcher Track absolviert wird?

  Nein, dies erfolgt einfach durch Absolvierung der darin vorgesehenen Lehrveranstal-
  tungen.

• Ich bin derzeit in der Vertiefung Steuerjurist/Steuerjuristin. Welche Möglichkeiten habe
ich?

  Wenn sich ein Abschluss des Studiums nach altem Curriculum innerhalb der drei- bzw
  viersemestrigen Übergangsfrist ausgeht, wäre dies die beste Option. Wenn nicht,
  würde sich ein Umstieg am besten in den Track 3 „Recht, Markt, Unternehmen“ an-
  bieten.

Fragen zu den Übergangsfristen

• Wie lange sind die Übergangsfristen?

  Die Übergangsfrist beträgt grundsätzlich drei Semester. Für Studierende des Studien-
  fachs „Vertiefung Steuerjurist/Steuerjuristin“ besteht eine Übergangsfrist von vier Se-
  mestern, sofern bereits 15 ECTS-Anrechnungspunkte vor dem 1. Oktober 2023 positiv
  absolviert wurden.

• Wie lange kann man die Vertiefung Steuerjurist/Steuerjuristin noch machen?

  Für die Vertiefung Steuerjurist/Steuerjuristin gilt ebenfalls die Übergangsfrist von drei
  Semestern, es sei denn man hat bereits 15 ECTS-Anrechnungspunkte vor dem 1. Ok-
  tober 2023 absolviert. Diesfalls sind es vier Semester.

• Ist die Übergangsfrist für den Steuerjuristen/die Steuerjuristin auch 4 Semester, wenn man
ihn noch nicht angefangen hat oder nur wenn man schon Kurse davon absolviert hat?

  Die viersemestrige Übergangsfrist gilt nur, wenn bereits 15 ECTS-Anrechnungs-
  punkte absolviert wurden.

• Braucht man auch beim Unternehmensjurist die 15 ECTS? Zählen hier die verpflichtenden
Fächer oder die des nochmaligen Schwerpunktes (z.B. Personal- und Veränderungsma-
nagement)?

  Bei der Vertiefung Unternehmensjurist/Unternehmensjuristin benötigt man keine 15
  ETCS, hier ist aber die Übergangsfrist nur drei Semester.

• Ich habe noch keinen JUS-Schwerpunkt angefangen und würde dieses Semester damit be-
ginnen. Ist es jetzt sinnvoll einen "neuen" Schwerpunkt, also nach dem neuen Curriculum,
anzufangen oder soll ich den Schwerpunkt noch nach altem Curriculum beginnen?

  Mit Blick auf die dreisemestrige Übergangsfrist, erscheint es sinnvoll, einen neuen
  Schwerpunkt anzufangen und damit auf den neuen Studienplan umzusteigen.

• Muss innerhalb der Übergangsfrist auch die Bachelorarbeit abgeschlossen werden?

  Ja, die Übergangsfrist betrifft das gesamte Studium.

• Das mit der BA finde ich immer noch etwas seltsam, dh wenn ich die Kurse noch schaffe,
die BA anmelde und schreibe und mein Betreuer/in oder das PAS oder sonst irgendwas
länger zum Eintragen braucht, dann verlier ich plötzlich den halben Bachelor? Oder muss
man innerhalb der 3 Semester die BA einfach nur anmelden?

  Der Abschluss des Studiums beinhaltet auch die Beurteilung der Bachelorarbeit. Inso-
  fern sind die Beurteilungsfristen zu beachten.

• Gilt die Übergangsfrist nur für die Vertiefung und die Bachelorarbeit?

  Nein, während der Übergangsfrist können noch Lehrveranstaltungen aus dem gesam-
  ten Studium absolviert werden.

Fragen zur StEOP

• Wie ist das mit der StEOP? Muss man die einzelnen Lehrveranstaltungen der STEOP nach-
holen?

  Ein Abschluss der StEOP nach dem alten Curriculum gilt auch als Abschluss der
  StEOP nach neuem Curriculum. Eine Anerkennung der absolvierten Lehrveranstal-
  tungen ist damit aber nicht verbunden.

• Welche Lehrveranstaltung ist ident zu Grundlagen des integrierten Managements? Diese
findet sich nicht in den Äquivalenzlisten.

  Diesbzgl gibt es keine äquivalente Lehrveranstaltung. Diese Lehrveranstaltung muss
  neu gemacht werden.

Fragen zum Studium

• Inwieweit werden die Fächer online bzw remote angeboten? Hintergrund bin berufstätig
und wohne in Wien?

  Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist grundsätzlich ein Präsenzstudium. Ob und
  inwieweit Lehrveranstaltungen digital angeboten werden, hängt vom/von der jeweili-
  gen LVA-Leiter/in ab. Auf die Bedürfnisse der berufstätigen Studierenden wird jeden-
  falls Rücksicht genommen. Insbesondere in den Tracks werden die digitalen Inhalte
  schrittweise ausgebaut.

• Kann ich mir die 6 ECTS aus Englisch B2 als freie Studienleistung anrechnen lassen, falls
ich umsteige?

  Ja, als freie Studienleistungen können nicht nur Lehrveranstaltungen aus den nicht ge-
  wählten Tracks (dies wird empfohlen), sondern auch aus anderen Studienplänen und
  dem alten Curriculum angerechnet werden.

• Das heißt in Zukunft werden die Schwerpunkte Unternehmensjurist/in und Steuerjurist/in
nicht mehr angeboten und wir müssen uns für eines der 3 Vertiefungsfelder entscheiden?

  Korrekt.

• Müssen für die neuen Tracks Fachprüfungen absolviert werden?

  Nein, in den Tracks sind Lehrveranstaltungsprüfungen vorgesehen. Fachprüfungen
  gibt es nur in den Grundlagen.

• Kann es sein, dass im KUSSS noch nicht alle Lehrveranstaltungen eingetragen sind?

  Nicht alle Lehrveranstaltungen werden bereits in diesem Wintersemester (2023/24)
  angeboten. Alle Lehrveranstaltungen, die angeboten werden, sind im KUSSS abgebil-
  det.

• Wird öffentliches Recht im wirtschaftlichen Kontext im WS 2023/24 angeboten?

  Öffentliches Recht im wirtschaftlichen Kontext umfasst in Summe vier Lehrveranstal-
  tungen. Davon werden die beiden Lehrveranstaltungen KS System des öffentlichen
  Wirtschaftsrechts und KS Wirtschaftsgrundrechte und Rechtsdurchsetzung im WS
  2023/24 und die beiden darauf aufbauenden Lehrveranstaltungen AG Öffentliches
  Recht im wirtschaftlichen Kontext I und II im SS 2024 angeboten.

• Ist öffentliches Recht im Diplomstudium JUS die gleiche Lehrveranstaltung wie ÖR im
BA WiJUS?

  Die beiden Lehrveranstaltungen in den Grundlagen BA WiJUS (AG Öffentliches
  Recht I und KS Öffentliches Recht I) sind ident mit jenen Lehrveranstaltungen im
  Diplomstudium JUS.