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Studienberechtigungsprüfung für rechtswissenschaftliche Studien.

Für die rechtswissenschaftlichen Bachelor- und Diplomstudien kann an der JKU die entsprechende Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden.

  • Diplomstudium Rechtswissenschaften
  • Bachelorstudium Rechtswissenschaften
  • Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

Welche Pflicht- und welche Wahlfächer zu absolvieren sind, ist in der nachfolgenden Auflistung dargestellt.

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)

  • Englisch (schriftlich und mündlich)

  • Mathematik 1 (schriftlich und mündlich)

  • Geschichte

Das Wahlfach in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung oder einer für das angestrebte Studium vorgeschriebenen Zusatzprüfung (Latein) zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungsprüfung ist im Rahmen einer mit mindestens 2 ECTS bewerteten Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase oder der vor Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase absolvierbaren weiterführenden Lehrveranstaltungen aus der angestrebten Studienrichtungsgruppe abzulegen.

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und wähle "Studienberechtigungsprüfung".

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die berufliche oder außerberufliche facheinschlägige Vorbildung (Zeugnis oder Bestätigung)

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.

 

 

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung,, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Antragsstellung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du vorerst nur für den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung im außerordentlichem Studium.

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zum nächsten Schritt weiter.

Informationen zu den Fotorechten