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Institut für Legal Gender Studies
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Radio-BEITRAG

Gender Pay Gap

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In Österreich ist seit 1979 durch das Gleichbehandlungsgesetz die geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung verboten. Der OGH hat 1998 festgestellt, dass bei vergleichbarer Tätigkeit auch das Verhandlungsgeschick der Mitarbeiter*innen bei der Lohnvereinbarung keine Unterschiede in der Bezahlung rechtfertigt - gleiche Leistung bedeutet gleiche Entlohnungspflicht durch die Arbeitgeber*innen. Große Unternehmen müssen seit 2011 Einkommensberichte erstellen, um die Entlohnung von Frauen- und Männergruppen vergleichen zu können.

Dennoch ist der Gender Pay Gap nicht verschwunden. Studien zur Arbeitsbewertung, die physische und psychische Belastungen, aber auch Verantwortlichkeiten einrechnen, zeigen, dass in der Praxis Frauen- und Männerarbeit unterschiedlich (ein)geschätzt wird. Die gleichwertig kategorisierte Tätigkeit von Frauen wird individuell, aber auch branchenspezifisch schlechter entlohnt.

Karin Neuwirth hat Radio-FRO-Journalistin Aylin Yilmaz einige Fragen zum Thema beantwortet.