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Institut für Legal Gender Studies
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VORTRAG

Das Kopftuchverbot an Volksschulen im Lichte der Grundrechte

Vortrag von Univ.-Prof.in Dr.in Silvia Ulrich
 

Der Verfassungsgerichtshof hat das Kopftuchverbot an Volksschulen am 3. Dezember 2020 als verfassungswidrig aufgehoben, weil ein selektives Verbot, das nur Mädchen trifft, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit widerspricht. Das Thema hat wegen seiner gesellschaftspolitischen und menschenrechtlichen Implikationen große Bedeutung, denn es wirft vielschichtige Grundrechtsfragen auf: Staatliche Neutralität, Geschlechtergleichbehandlung und Religionsfreiheit, inklusive der Reichweite des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts.
 

Diskussionsveranstaltung im Rahmen des Liberalen Dialogs am 11. 11. 2021 in Wien