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Neue Publikation "Wearables und Datenschutz"

Sind die von Wearables erhobenen Daten personenbezogene Daten im Sinn der neuen Datenschutz-Grundverordnung? Mag. Sarah Heiml vom LIT Digital Transformation and Law Lab untersucht in einem aktuellen Beitrag datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wearables.

Kennen Sie Ihren Blutzucker? Haben Sie die empfohlenen 10.000 Schritte pro Tag geschafft? Schlafen Sie gut? Atmet Ihr Baby noch? Und erfolgt Ihre Medikamenteneinnahme regelmäßig? Sogenannte Wearables messen den Puls, erfassen Schritte und Laufgeschwindigkeit oder erzählen uns, wie wir geschlafen haben. In Form von bekannteren Geräten wie Smartwatches (zB Apple Watch) und Fitnessarmbändern (zB vom Hersteller Fitbit, Garmin oder Polar), oder auch als unbekanntere und neuartige Produkte wie einer Kontaktlinse, die den Blutzuckerspiegel misst, sind diese smarten Begleiter (sogenannte Smart Devices) heute vorhanden. Auch in Medikamenten versteckte Sensoren sollen unser Leben erleichtern und optimieren. Alltagssituationen ohne im Hintergrund laufende technische Vorgänge werden mehr und mehr zur Ausnahme und bisher netzungebundene Vorgänge und Situationen zusehends vernetzt. Dieser Trend hin zur allgegenwärtigen Vernetzung hat eine Fülle erhobener und gespeicherter Daten zur Folge. Unweigerlich bewegen sich Wearable-Anbieter damit im Spannungsfeld mit dem Datenschutzrecht, das dem Schutz der Privatsphäre des Menschen vor den Gefahren dienen, die durch die Möglichkeiten zur Auswertung und Verknüpfung elektronisch verfügbarer Daten entstehen.

Die Publikation von Mag.a Sarah Heiml finden Sie in der Zeitschrift für Energie- und Technikrecht (ZTR), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.