Die Tätigkeit unseres Instituts gründet auf einem breit gefassten Verständnis der Strafrechtswissenschaften. Sie behält stets kritisch im Blick, dass der Staat mit den Mitteln des Strafrechts wohl am intensivsten in die Rechte des Einzelnen eingreift.
Das Institut betreut die Lehre im Fach Strafrecht im Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften sowie die strafrechtlichen Lehrveranstaltungen im Bakkalaureats- und Masterstudium. Forschung und Lehre des Instituts umfassen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Strafbarkeit im materiellen Strafrecht, das Strafprozessrecht, die Strafrechtstheorie sowie kriminologische Fragestellungen. Grundlagenforschung und der Austausch mit der Strafrechtspraxis stellen gleichermaßen wichtige Bereiche der Institutstätigkeit dar. Ferner zählen zum Tätigkeitsbereich des Instituts das Europa- und Völkerstrafrecht.
Institut für Strafrechts-
wissenschaften
Adresse
Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Standort
Juridikum, 1. Stock, Trakt A und B
Telefon
+43 732 2468 7442,7444
Können 3.500 Seiten eine Vereinfachung sein? Für Jurist*innen ist die Antwort klar: ja. Das umfassende Werk der Herausgeber Alois Birklbauer, René Haumer (beide JKU) und Norbert Wess (wkk-Rechsanwälte) haben einen kompakten Einbänder geschaffen, der fundiert für die tägliche juristische Arbeit konzipiert ist. Das Neue: Zwar gab es bisher bereits Einbänder, doch diese haben wesentliche Aspekte ausgespart. Erstmals ist tatsächlich die gesamte Strafprozessordnung kommentiert - inklusive Verfahrensökonomie, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verfahren, die Skills, die der Strafrechtsalltag fordert, und die Gefahren für Grundrechte und Anwaltsgeheimnis.
Eine neues Forschungsvorhaben an unserem Institut widmet sich der Strafverfolgung jener Täter*innen, die das NS-Euthanasieprogramm durchgeführt haben.
Projektleiter Siegmar Lengauer erhofft sich dabei Rückschlüsse, mit welcher Intention und Sorgfalt die Aufarbeitung in der Nachkriegszeit begonnen wurde. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Laiengerichtsbarkeit in den volksgerichtlichen Verfahren. „Es wurde offenbar versucht, die Bevölkerung in die Aufarbeitung der Verbrechen mit einzubeziehen. Ob die damalige Rechtsordnung dafür ein tragfähiges Fundament war, soll genau untersucht werden“, sagt der Universitätsassistent an der Abteilung für Grundlagen der Strafrechtswissenschaften.
Die konkrete Projektplanung soll im Februar beginnen. Es gibt zahlreiche Gerichtsakten zu sichten und zu evaluieren und in der Folge gemeinsam Schlüsse daraus zu ziehen. Drei Jus-Studierende können sich im Rahmen einer Diplomarbeit beteiligen. Interessiert? Weitere Infos unter siegmar.lengauer@jku.at
Und hier gehts zum vollständigen Bericht auf der JKU-Website.