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Institut für Strafrechtswissenschaften
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NEWS

"Lektionen der Nachkriegsjustiz"

Einladung zu Gastvortrag und Podiumsdiskussion
am Donnerstag, 25. April, 17.30 Uhr
Halle C, Keplergebäude, JKU Linz

Anlässlich der Publikation des Sammelbandes Volksgerichtsverfahren zur Aufklärung von NS Euthanasie-Programmen laden wir Sie ganz herzlich zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema: Lektionen der Nachkriegsjustiz ein.

Als Gastvortragenden konnten wir OStA Thomas Will, Behördenleiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung Nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, gewinnen.

Anschließend werden Aspekte und Folgewirkungen der Nachkriegsjustiz in Österreich im Rahmen einer Podiumsdiskussion beleuchtet. Es diskutieren weiters: Dr.in Mag.a Claudia Kuretsidis-Haider (Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes), Mag. Peter Eigelsberger (Dokumentationsstelle Hartheim) und Mag. Johannes Dietrich (Institut für Strafrechtswissenschaften, JKU).

Moderation: Dr. Siegmar Lengauer

Am Donnerstag, 25. April, um 17.30 Uhr in der Halle C, Keplergebäude, Johannes Kepler Universität Linz.

Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter strafrecht(at)jku.at wird gebeten.

Link zum Procedural Justice Projekt

Volksgerichtsverfahren zur Aufklärung von NS Euthanasie-Programmen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Cover Sammelband "Volksgerichtsverfahren zur Aufklärung von NS Euthanasieprogrammen"

Maßnahmen gegen die drohende Klimakatastrophe statt Kriminalisierung friedlicher Proteste
 

Univ-Prof. Dr. Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaften fordert Maßnahmen gegen die drohende Klimakatastrophe statt der Kriminalisierung friedlicher Proteste.

In einem modernen Rechtsstaat darf das Strafrecht nur verwendet werden, um gravierende Verstöße gegen den gesellschaftlichen Wertekonsens zu ahnden. Strafnormen müssen nach diesem Verständnis unbedingt erforderlich sein, um ein geordnetes menschliches Zusammenleben zu ermöglichen.

Die Kriminalisierung von gewaltfreiem Klimaprotest ist ein überzogenes Mittel, das dem Konsens einer modernen Gesellschaft von „Strafrecht als letztem Mittel“ widerspricht. Die Kriminalisierung führt dazu, sich die berechtigten Anliegen der Protestierenden nicht anhören zu müssen, weil sie von „Kriminellen“ geäußert werden. Wenn jene, die zu Recht Schritte zur Verhinderung der Klimakatastrophe fordern, an den Pranger gestellt werden, wird es zu keinem Umdenken kommen und die längst notwendigen Schritte werden auch weiterhin ausbleiben. Gegen friedlich Protestierende die Strafrechtskeule zu schwingen, und sei es auch aus einem Akt der Hilflosigkeit, lenkt ab von der Notwendigkeit, endlich Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele zu setzen.

In den vergangen Wochen wird zusätzlich zur Forderung von Straftatbeständen für Klimaproteste versucht, Klimaaktivist:innen als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen. Dabei setzt die kriminelle Vereinigung einen Zusammenschluss zum Zweck voraus, Gewalttaten oder schwere Sachbeschädigungen zu begehen. Wenn der Hauptzweck einer Vereinigung darin besteht, mit friedlichem Protest wachzurütteln, fehlt es schon begrifflich an einer kriminellen Vereinigung. Dass dennoch versucht wird, den Klimaprotest mit „mafiaähnlichen Strukturen“ zu vergleichen, erscheint als weiterer Mosaikstein, um von der drohenden Klimakatastrophe abzulenken und sich die Welt schön zu reden.

Wir brauchen ein Umdenken und endlich effektive Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Denn die Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen wird die Klimakatastrophe nicht abwenden können.

Quelle: Celsius, der Klimablogg von Scientists for Future Österreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Redaktion OÖ, 18. Dezember 2023

 

Univ.-Prof. Alois Birklbauer, Institut für Strafrechtswissenschaften, JKU Linz

Einander verstehen lernen - Recht und Medizin im Gespräch

Jurist*innen und Mediziner*innen haben jeweils ihre eigene Terminologie und Perspekte. Das kann zu Missverständnissen führen - auch bei Streitfällen vor Gericht. Die JKU und der Dachverband der intensivmedizinischen Gesellschaften Österreichs haben daher eine Veranstaltungsreihe gestartet, die den Dialog zwischen beiden Bereichen fördern soll.

Start ist am 5. Dezmeber (14.00 Uhr im JKU medLoft, Med Campus) mit dem Thema "Übertherapie am Lebensende". Es erwarten Sie zahlreiche Vorträge wie z.B. "Kausalität des Sterbens im juridischen Kontext" von Prof. Alois Birklbauer (Institut für Strafrecht der JKU). Die Begrüßung erfolgt u.a. von Vizerektorin Elgin Drda.

Unternehmensstrafrecht, Wettbewerb und Menschenrechtsschutz
 

Projektband I: Perspektiven des Wirtschaftsvölkerstrafrechts

Herausgegeben von RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer
Nomos, 2023, 928 Seiten, gebunden
ISBN 978-3-7560-0471-3
Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht (Band 53)
Mit Beiträgen von Mag. Nihad Amara, B.A., Mag. Dr. Christoph Kathollnig, Mag. Dr. Sergio Pollak, Mag. Dr. Nikolai Schäffler, Assoz. Univ.-Prof. Dr. Stefan Schumann, RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer

Projekt: Unternehmensstrafrecht im globalen Wettbewerb und Menschenrechtsschutz (UWM)

Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer

https://www.jku.at/rechtswissenschaftliche-fakultaet/forschung/procedural-justice/unternehmensstrafrecht-im-globalen-wettbewerb-und-menschenrechtsschutz/

Universitätsöffentliche Vorträge des 3. Symposiums zum Strafrecht:
„Wahrheit fördern statt gefährden: Angemessene Beweiserhebung und -würdigung“

 

Am Donnerstag, 23. November 2023, um 18 Uhr
im Uni-Center der JKU

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen,


im November feiert Frau Univ.-Prof.in Dr.in Petra Velten ihren 65. Geburtstag und Abschied als Hochschullehrerin. Aus diesem Anlass lädt das Institut für Strafrechtswissenschaften der JKU Linz zusammen mit Prof. Dr. Helmut Frister und Prof. Dr. Mark Deiters ganz herzlich zu den universitätsöffentlichen Vorträgen ein:

Der Nachweis im Strafverfahren
Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller (Universität Salzburg)

Zum deutschen Beweisrecht
Prof. Dr. Helmut Frister (Universität Düsseldorf)

am Donnerstag, 23. November 2023, um 18.00 Uhr
im Uni-Center der JKU

Anschließend wird zum Sektempfang geladen.

Wir bitten um Anmeldung unter strafrecht@jku.at bis zum 15. November 2023
und freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Neuvermessung des Refoulementverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention
 

Vortragsnachmittag mit Diskussion zur Notwendigkeit und Umsetzung in Österreich
Mittwoch, 11. Oktober 2023, 15.30 Uhr, HS 16, Managementzentrum

Das sogenannte „Refoulementverbot“ der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt unter anderem Fremde vor Abschiebung in Staaten, in denen ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder Tod drohen. Neben Folter- und Todesgefahr, die bekanntermaßen einen solchen (Refoulement-)Schutz begründen, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch andere im Ausland drohende Grundrechtsverletzungen (wie insbesondere auch der „Verfahrensfairness“) erheblich.

Auf diese „Erweiterung“ des Refoulementverbots konzentriert sich unsere Veranstaltung, wobei dessen konventionsrechtliche Grundlagen ebenso betrachtet werden wie die Frage seiner Rezeption im Unionsrecht sowie schließlich der Stand der Umsetzung im österreichischen Auslieferungs- und Fremdenrecht.

Mit Univ.-Prof. Dr. David Leeb, Univ.-Ass. Dr. Manuel Neusiedler und Univ.-Ass.in Mag.a Katharina Leithner vom Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften,
Univ.-Ass. in MMag. a Dr. in Ranjana Andrea Achleitner, Institut für Europarecht
Ass.-Prof. in Dr. in Ingrid Mitgutsch, Institut für Strafrechtswissenschaften und
Univ.-Ass. in Dr. in Lisa Schmollmüller, Institut für Procedural Justice

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigeschlossenen Einladung samt Programm.