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Institut für Strafrechtswissenschaften
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NEWS

Neuvermessung des Refoulementverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention
 

Vortragsnachmittag mit Diskussion zur Notwendigkeit und Umsetzung in Österreich
Mittwoch, 11. Oktober 2023, 15.30 Uhr, HS 16, Managementzentrum

Das sogenannte „Refoulementverbot“ der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt unter anderem Fremde vor Abschiebung in Staaten, in denen ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder Tod drohen. Neben Folter- und Todesgefahr, die bekanntermaßen einen solchen (Refoulement-)Schutz begründen, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch andere im Ausland drohende Grundrechtsverletzungen (wie insbesondere auch der „Verfahrensfairness“) erheblich.

Auf diese „Erweiterung“ des Refoulementverbots konzentriert sich unsere Veranstaltung, wobei dessen konventionsrechtliche Grundlagen ebenso betrachtet werden wie die Frage seiner Rezeption im Unionsrecht sowie schließlich der Stand der Umsetzung im österreichischen Auslieferungs- und Fremdenrecht.

Mit Univ.-Prof. Dr. David Leeb, Univ.-Ass. Dr. Manuel Neusiedler und Univ.-Ass.in Mag.a Katharina Leithner vom Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften,
Univ.-Ass. in MMag. a Dr. in Ranjana Andrea Achleitner, Institut für Europarecht
Ass.-Prof. in Dr. in Ingrid Mitgutsch, Institut für Strafrechtswissenschaften und
Univ.-Ass. in Dr. in Lisa Schmollmüller, Institut für Procedural Justice

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigeschlossenen Einladung samt Programm.