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Bericht 27. Umweltrechtstage 2023

zum Generalthema "ENERGIEWENDE - Anlagen, Leitungen und Speicher"

Am 20. und 21. September 2023 veranstaltete das Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht in gewohnter Weise unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner, Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler,  Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (alle IUR, JKU Linz), und Univ.-Prof. Mag. Dr. Daniel Ennöckl (Universität für Bodenkultur Wien) die bereits 27. Österreichischen Umweltrechtstage.

Entsprechend der Philosophie des Instituts für Umweltrecht wurde diese Tagung auch heuer wieder als "Green Event" abgehalten. Dafür überreichte LR Stefan Kaineder beim Abendempfang eine Urkunde.

Das heurige Generalthema "Energiewende - Anlagen, Leitungen und Speicher" war wieder ein durchschlagender Erfolg. Der Besuch übertraf alle Erwartungen: mehr als 180 interessierte und engagierte Mitglieder der "Umweltrechtsfamilie" folgten der Einladung der Veranstalter und füllten den Festsaal der JKU Linz fast bis auf den letzten Platz!

Urkunde Green Event ©Anja Hartl

Eröffnet wurde die Tagung mit Grußworten des kürzlich neu gewählten ÖWAV-Präsidenten RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH).

Niederhuber ©Anja Hartl

Anschließend begrüßte Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz) die Gäste.

 

Wagner ©Anja Hartl

In bewährter Weise bildeten auch heuer die traditionellen Vorträge zum Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im europäischen und nationalen Umweltrecht den Rahmen der Tagung. Die TeilnehmerInnen erhielten wieder umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht.

Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 1

Als erster Vortragender des Tages gab Dr. Florian Stangl (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) einen kompakten und informativen Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Umweltrecht.

Nach einem Überblick über die Schwerpunkte der Europäischen Kommission 2023 (Energiekrise, Verteidigung der Demokratie, Angriffskrieg auf die Ukraine, Klimawandel) widmete er sich im Kapitel "Gesetzgebung" insb der Strom-Notfallmaßnahmen-VO, der Beschleunigungs-VO und der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-RL. Im Kapitel "Rechtsprechung" nahm er nach einer statistischen Darstellung die Bereiche Naturschutz, Aarhus, UVP/SUP, Luftschutz und Abfallrecht ins Visier.

Stangl ©Anja Hartl

Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler (IUR / Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte ) und Dr. Alexander Forster (Landesverwaltungsgericht Wien) behandelten in ihrem Überblick über die aktuelle Judikatur im Bereich des öffentlichen Rechts eine Klimaschutzklage beim VfGH und zwei Verfahren zum Anlagen-Splitting im Bereich der UVP sowie weitere Entscheidungen zu UVP für Straßenbauvorhaben. Zudem konnten sie unter anderem über zwei Entscheidungen zur "heranrückenden Wohnbebauung" sowie mehrere aktuelle Entscheidungen zum Abfallrecht berichten.

 

 

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Bergthaler ©Anja Hartl Forster ©Anja Hartl

Zu den "Neuen Entwicklungen im öffentlichen Recht - Gesetzgebung" präsentierte Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl (BOKU Wien / ÖWAV-Vorstand) zunächst aktuelle Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes sowie die rezenten Novellen des KFG und der StVO. Nach der Darstellung des Stromkostenzuschussgesetzes und des Stromkosten-Ausgleichsgesetzes ging er noch ausführlich auf die Änderungen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes ein.

Ennöckl ©Anja Hartl

Als letzter Redner im ersten Vormittagsblock startete RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) im zweiten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts mit ausführlichen Erläuterungen zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes, nämlich insb dem "Fast Track" für Erneuerbare Energien, Fragen von Klimaschutz und Boden, der Verfahrensbeschleunigung sowie der Ausweitung der UVP-Tatbestände. Danach ging er noch auf landesrechtliche Regelungen zu Erneuerbaren Energien sowie zur Raumordnung ein.

In seinen Schlussfolgerungen monierte er vor allem, dass die Energiewende noch immer nicht Schwung aufgenommen habe und dass es nicht nur um Anlagen, Leitungen und Speicher gehe, sondern um viel mehr.

Niederhuber ©Anja Hartl

Nach dem gleichermaßen informativen wie spannenden, aber auch anstrengenden ersten Vortragsblock bot das biologische Mittagsbuffet die beste Gelegenheit, wieder neue Kraft zu tanken.

Block II - Energiewende

Der Nachmittagsblock des ersten Tages war ganz dem heurigen Generalthema "ENERGIEWENDE - Anlagen, Leitungen und Speicher" gewidmet.

 

Dr. Benedikt Ennser (Leiter Rechtskoordination und Energie-Rechtsangelegenheiten, BMK) stellte im ersten Vortrag des Nachmittags unter dem Titel "Die Energiewende als legistische Herausforderung" aktuelle einschlägige Gesetzesvorhaben vor. Dabei widmete er sich zunächst der Novelle von GWG/ElWOG/EBG und dem Erneuerbaren-Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) und dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG).

In der Folge ging er auf die Forderung nach Verankerung eines Bundes-Kompetenztatbestandes "Energiewesen" ein. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er auch dem Themenkomplex "Interinstitutionelle Zusammenarbeit". Weiters ging er noch auf die regierungsinterne Meinungsbildung ein und unterbreitete in diesem Zusammenhang auch entsprechende Verbesserungsvorschläge.

Abschließend stellte er fest, dass einerseits effiziente und transparente Verfahrensregeln und andererseits ein sachbezogener und zielorientierter Diskurs dafür entscheidend dafür sind, ob die Energierechtswende erfolgreich bewältigt werden kann.

Ennser ©Anja Hartl

Anschließend behandelte Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr (Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz) in seinem Vortrag "(Beschleunigtes) Genehmigungsregime bei Anlagen und Speicher" zunächst die Genehmigungspflicht für Anlagen und Speicher nach dem Elektrizitätsrecht samt entsprechenden Ausnahmen und insb die Bewilligungsfähigkeit nach dem OÖ ElWOG. In der Folge stellte er die unterschiedlichen Arten von Speichern samt entsprechenden Rechtsgrundlagen vor.

Er wies auch auf die Komplexität von Genehmigungsverfahren samt den einschlägigen Fachgesetzen hin.

Breiten Raum widmete er der EU-Beschleunigungs-VO, wobei er insb auf die Genehmigungsverfahren für Solarenergieanlagen und für Repowering näher einging.

Abschließend behandelte er die UVP-G-Novelle noch näher.

Storr ©Anja Hartl

Nach der Kaffeepause behandelte Mag.a Dr.in Renate Pirstner-Ebner (Universität Graz) das "(Beschleunigte) Genehmigungsregime bei Leitungen". Gleich zu Beginn stellte sie klar, dass die Beschleunigung der Energiewende eine unabdingbare Notwendigkeit zur Bewältigung der Energie- und Klimakrise darstellt. Vor dem Hintergrund der technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten der Energieverteilung stellte sie die aktuelle Rechtslage samt entsprechendem Anpassungsbedarf dar. Dabei werden sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht zahlreiche große Herausforderungen zu meistern sein, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden.

Sie ging dann in weiterer Folge näher auf die Genehmigungsvoraussetzungen für die unterschiedlichen Energieträger (einschließlich Wasserstoff) ein. Besondere Beachtung schenkte sie dabei va auch den Vorschriften der EU wie etwa der Beschleunigungs-VO 2022.

Abschließend stellte sie fest, dass die Nutzung der EE-Erzeugung einen beschleunigten Ausbau von Leitungen und Netzen erfordert, dass hier aber nur punktuell Verfahrensbeschleunigungsinstrumente verfügbar sind. Die Beschleunigung für Wasserstoffnetze sei erst in Vorbereitung, für Kälte- und Wärmenetze bestünden ebenfalls keine Beschleunigungsvorschriften.

 

Pirstner-Ebner ©Anja Hartl

DIin Dr.in Lore Abart-Heriszt (Universität für Bodenkultur Wien) informierte im letzten Vortrag des ersten Tages das interessierte Publikum noch eingehend über die Überörtliche Raumplanung". Nach der Klarstellung, dass die Raumplanung eine Querschnittmaterie darstellt, und der Darstellung der Kompetenzverteilung in der Raumplanung widmete sie sich näher der Energieraumplanung als integralem Bestandteil der Raumplanung und Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Die theoretischen Ausführungen illustrierte sie plastisch mit zahlreichen praktischen Beispielen aus ganz Österreich.

Zusammenfassend resumierte sie, dass die sehr unterschiedlichen Herangehensweisen in den Bundesländern die föderale Struktur widerspiegelten. Ungeachtet der zahlreichen besonderen Herausforderungen bestehe jedenfalls die Notwendigkeit der überörtlichen Raumplanung.

Abart-Heriszt ©Anja Hartl

Abendempfang

Der von Land Oberösterreich und Stadt Linz unterstützte Abendempfang fand auch heuer wieder am Campus der JKU statt. Der gelungene Abend wurde mit kurzen Ansprachen von Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz), Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Land Oberösterreich) und Prof. Dr. Thomas Gegenhuber (Linz Institute of Technology/JKU, Landeshauptstadt Linz) eingeleitet.

LR Kaineder ©Anja Hartl Gegenhuber ©Anja Hartl

Umwelt- und Technikrechtspreise 2023

Im Anschluss konnten die PreisträgerInnen der "Umwelt- und Technikrechtspreise 2023", die wiederum von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag MANZ, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und der IG Umwelt und Technik für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts ausgelobt wurden, "vor den Vorhang geholt" werden.
Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (IUR, JKU Linz) und Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler (IUR, JKU Linz) stellten in ihren Laudationes die Arbeiten der PreisträgerInnen näher vor.

Kerschner ©Anja Hartl Bergthaler ©Anja Hartl

Bei den Preisen wird nunmehr nicht mehr zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeiten differenziert. In diesem Sinne gingen die heurigen beiden Hauptpreise an

  • Mag.a Bernadette Prinz, BA MA
    für ihre Dissertation: „Staatsziel Wasserversorgung. Auslegung und Folgefragen zu § 4 BVG Nachhaltigkeit“
  • Mag. Maximilian Klein
    für seine Dissertation: "Neue Marktteilnehmer im Energierecht: Prosumer und Energiegemeinschaften. Eine gegenüberstellende Analyse ihrer rechtlichen Charakteristika“

Prinz ©Anja Hartl Klein ©Anja Hartl Gruppenfoto ©Anja Hartl

Der weitere Abend stand ganz im Zeichen des Diskutierens und Vernetzens.

Zweiter Vormittag

Der Vormittag des zweiten Tages war auch heuer zunächst den beiden topaktuellen Workshops gewidmet.

Workshop A:
Energiewende in Gemeinden

In dem von Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler geleiteten und moderierten Workshop ...

... stellten Dr. Gerfried Koch (Abteilung Klima & Energie, Stadtgemeinde Baden) und Ing. Norbert Miesenberger (Energiebezirk Freistadt) Fragen der kommunalen Energiewende im Allgemeinen und der Energiewende in der Energie-Raumplanung, in der Energieversorgung, im Grünraum, in der Mobilität sowie "durch Bewusstsein Wecken" im Besonderen näher vor. Dabei konnten sie auch über zahlreiche praktische Beispiele berichten.

Workshop A ©Anja Hartl

In der Folge stellten sich die ReferentInnen der sehr intensiven Diskussion zum Thema des Workshops.

Workshop B:
Energiewende und Biodiversität - ein Dilemma?

Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner präsentierte in ihrem einleitenden Impulsreferat zunächst aktuelle Daten zur Biodiversitätskrise. In der Folge stellte sie die entsprechenden EU-rechtlichen Rahmenbedingungen einerseits zur Bewältigung der Biodiversitätskrise und andererseits zur Erzielung der Umstellung auf Erneuerbare Energien bis hin zur 2050 zu erreichenden Klimaneutralität gegenüber. Dabei erläuterte sie einerseits die Vorgaben für den Ausbau von EE-Anlagen, nämlich die EU-Beschleunigungs-VO für EE-Anlagen, Netz und -anschluss sowie Speicheranlagen und den Entwurf für die neue RED III-RL. Andrerseits erklärte sie die Vorgaben und Absichten in Bezug auf den Biodiversitätsschutz näher, und zwar sowohl die Biodiversitätsstrategie 2030 als auch den Entwurf der EU-Wiederherstellungs-VO. Schließlich berichtete sie noch über das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich in Hinblick auf Natura 2000 (ua Ausgleichsflächen). In einem abschließenden Abschnitt widmete sie sich noch ausführlich den nationalen Vorgaben für die Junktimierung von Erneuerbaren Energien und Biodiversitätsschutz. Dabei behandelte sie insbesondere die Herausforderungen im Bundesstaat sowie die UVP-Novelle.

Wagner ©Anja Hartl

Mag. Dr. Georg Bieringer (Sachverständiger) und RA Mag. Christoph Cudlik, BSc (Schönherr Rechtsanwälte GmbH) stellten in ihrem Co-Referat zunächst zwei Thesen auf:

  • These 1:
    Energiewende und Biodiversität sind kein Widerspruch
  • These 2:
    Das Dilemma ist der Weg zum Interessenausgleich

In der Folge stellten sie klar, dass Klimaschutz und Biodiversitätsschutz nur gemeinsam gelingen können.

Sie setzten mehrere interessante Akzente, indem sie etwa das sog Signifikanz-Kriterium und das "unbeabsichtigte Töten" in den Landes-Naturschutzgesetzen näher thematisierten. Auch auf die EU-Notfallverordnung und den aktuellen Entwurf zur RED III-VO gingen sie noch näher ein.

 

Bieringer / Cudlik ©Anja Hartl

Abschließend stellten sich die ReferentInnen noch der äußerst lebhaften Diskussion.

Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 2

Zu Beginn des vierten Blocks der Umweltrechtstage, der auch diesmal dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet war, stellte Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (IUR der JKU Linz) unter dem Titel "Aktuelles zum Umweltprivatrecht" zunächst unter der Überschrift "Quo vadis - Eckpunkte zum Überblick" zwei spannende OGH-Entscheidungen einerseits zum Verhältnis zwischen Selbsthilfe gem § 422 ABGB und Beseitigungsanspruch und andererseits zum Ortsüblichwerden bzw zur Zurechnung von Gästeverhalten näher dar.

Im zweiten Abschnitt präsentierte er wichtige Entscheidungen des OGH zu den Bereichen Verletzung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots, Aktiv- und Passivlegitimation, Ortsunüblichkeit, Unmittelbare Zuleitung, Beweislast sowie Sperrwirkung bzw Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB.

Einen eigenen kurzen Abschnitt widmete er auch noch der deliktischen Haftung.

Kerschner ©Anja Hartl

Nach der wohlverdienten Mittagspause stellte  Mag.a Charlotte Vogl (BMLRT) in bewährter Weise überblicksmäßig "Neue Entwicklungen im Wasserrecht" vor.

Zunächst berichtete sie über Neuerungen im Unionsrecht zu den Themenbereichen Wasser, erneuerbare Energien und Wiederherstellungs-VO). Anschließend stellte sie Neuerungen im nationalen Recht zu den Bereichen Umsetzung Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan, Abwasser, Grundwasser und Trinkwasser) dar. Abschließend referierte sie noch aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen zur Wiederverleihung und zu einem Antrag auf Änderung der NAPV.

Vogl ©Anja Hartl

Mag.a Franka Boldog (BMK) beschloss schließlich den Umweltrechts-Block mit einem spannenden Überblick über aktuelle "Neue Entwicklungen im Abfallrecht". Sie berichtete zunächst über "Aktuelles im Abfallrecht auf nationaler Ebene", und zwar über die AWG-Novelle Transparenz gegen Lebensmittelverschwendung, über die Novelle der Abfallnachweisverordnung 2012, über die Abfallendeverordnung feuerfeste Abfälle, über die AWG-Novelle 2023 Digitalisierung (2022), Pfandverordnung, Verpackungverordnung und über die Abfallverbrennungsverordnung 2023. In ihrem Abschnitt über "Aktuelles auf EU-Ebene" berichtete sie über die Änderung der Abfallrahmen-RL, die Batterien-VO, die Verpackungs-VO, die Verbringungs-VO und die Änderung der Industrieemissionen-RL.

Boldog ©Anja Hartl

Im Anschluss daran resümierte Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner die Vorträge der letzten beiden Tage und brachte die Ergebnisse ebenso fundiert wie prägnant auf den Punkt.

Wagner ©Anja Hartl

Junges Forum

Im letzten Block der heurigen Umweltrechtstage präsentierten mehrere der Jungen UmweltjuristInnen im ÖWAV unter der Moderation von Univ.-Ass.in Dr.in Miriam Hofer (Universität Graz) und RA Ing. Dr. Florian Berl (Onz & Partner Rechtsanwälte GmbH) ihre Forschungsergebnisse dem interessierten Publikum.

Podium ©Anja Hartl

Zu Beginn dieses Blocks widmete sich Dr.in Birgit Hollaus (Wirtschaftsuniversität Wien) dem Thema "'Neue Umweltproteste': Neue Herausforderungen für das Öffentliche Recht?".

Hollaus ©Anja Hartl

Daran anschließend behandelte Mag.a Daniela Ecker, LL.B. (IUR der JKU Linz) ausführlich "Neue Formen der Umweltproteste - Zivilrechtliche Aspekte". Sie stellte dabei den "alten" Formen wie etwa Blockaden von Baustellen sowie Demonstrationen die "neuen" Formen wie das Festkleben an und/oder Besprühen, Beschütten etc von Sehenswürdigkeiten und Kunstwerken sowie das Festkleben an Straßen und Flughafenbahnen gegenüber. In der Folge arbeitete sie potentielle Anspruchsgrundlagen und potentielle Haftende heraus. Schließlich widmete sie sich den einzelnen "neuen" Formen samt den sich daraus ergebenden rechtlichen Problemen.

Ecker ©Anja Hartl

Im nächsten Vortrag suchte Veronika Marhold, LL.M. (WU)  (ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung) "Neue Antworten auf Umweltproteste". Dabei machte sie als neue Antworten auf Umweltproteste einerseits eine "Kriminalisierung" und andererseits eine "sprachliche Eskalation und Dehumanisierung" fest. Dadurch geriete die Umweltbewegung unter Druck, wobei die "Letzte Generation" nicht die einzigen Betroffene sei, betroffen seien etwa auch der WWF und die AktivistInnen der Aktion "Lobau bleibt!".

Marhold ©Anja Hartl

Im letzten Referat des Blocks berichtete Lena Schilling (Fridays for Future / Wiener Jugendrat) zum Teil sehr persönlich von ihren praktischen Erfahrungen bei Klimaprotesten.

Schilling ©Anja Hartl

Die Referate im Rahmen des Jungen Forums wurden abschließend noch einer ausführlichen Diskussion unterzogen.

Die 28. Österreichischen Umweltrechtstage finden im September 2024 an der JKU Linz statt. Das Generalthema wird im Frühjahr bekanntgegeben.

Text: Rainer Weiß
Fotos: © Anja Hartl