Das IUR veranstaltet am 22. und 23. September 2021 an der JKU Linz in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und mit Unterstützung des Vereines zur Förderung des Instituts für Umweltrecht in bewährter Tradition die Österreichische Umweltrechtstage zum Generalthema "Klimaschutz im Recht".
Klimaschutz ist mittlerweile für alle AkteurInnen im wirtschaftlichen und privaten Leben ein „Muss“ – doch es stellen sich zahlreiche Fragen, die noch einer Lösung harren: Welche Instrumente sind angebracht? Welche davon ziehen sogenannte „Rebound-Effekte“ nach sich? In welchem Ausmaß müssen wir uns wirklich einschränken, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen? Sind Klimaklagen von Einzelnen und NGOs ein wirksames Rechtsschutzmodell? Wie kann ein Wirtschaften im Sinne eines „Green Growth“ für alle Bereiche möglich werden?
Fragen über Fragen, die bei den heurigen 25. Umweltrechtstagen – eine Jubiläumsveranstaltung – auf ExpertInnenebene bearbeitet werden. Im Block der „Jungen UmweltjuristInnen im ÖWAV“ ergreift der wissenschaftliche Nachwuchs das Wort und diskutiert zum Thema Klimaschutz aus Sicht der heutigen Jugend.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Mittwoch, 22. September 2021 | |
09.30 – 10.00 | Registrierung und Begrüßungskaffee |
10.00 – 10.20 | Begrüßung und Eröffnung |
Block I: Aktuelles im Umweltrecht – Teil 1 | |
10.20 – 10.50 | Neue Entwicklungen im Europarecht |
10.50 – 11.20 | Neue Entwicklungen im öffentlichen Recht – Judikatur |
11.20 – 11.40 | Fragen und Diskussion |
11.40 – 12.00 | Neue Entwicklungen im öffentlichen Recht – Gesetzgebung, Teil 1 |
12.00 – 12.20 | Neue Entwicklungen im öffentlichen Recht – Gesetzgebung, Teil 2 |
12.20 – 12.40 | Fragen und Diskussion |
12.40 – 13.40 | Mittagspause |
Block II: Klimaschutz im Recht | |
13.40 – 14.10 | Klimaschutz: Wohin steuern wir? |
14.10 – 14.40 | Klimaschutz aus naturwissenschaftlicher Sicht – Die Fakten |
14.40 – 15.00 | Fragen und Diskussion |
15.00 – 15.30 | Kaffeepause |
15.30 – 16.00 | Klimaschutz und Verfassung |
16.00 – 16.40 | CO2-Bepreisung |
16.40 – 17.00 | Fragen und Diskussion |
Ab 18.00 | Abendempfang inklusive der Verleihung der „Österreichischen Umwelt- und Technikrechts-Preise 2021“ |
Donnerstag, 23. September 2021 | |
Block III: Workshops A und B | |
09.00 – 10.30 | Workshop A Impulsstatements und Diskussion
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09.00 – 10.30 | Workshop B Impulsstatements und Diskussion
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10.30 – 11.00 | Kaffeepause |
Block IV: Aktuelles im Umweltrecht – Teil 2 | |
11.00 – 11.45 | Aktuelles zum Umweltprivatrecht Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner, IUR, JKU Linz |
11.45 – 12.00 | Fragen und Diskussion |
12.00 – 13.10 | Mittagspause |
13.10 – 13.40 | Neue Entwicklungen im Wasserrecht – ein Überblick |
13.40 – 14.10 | Neue Entwicklungen im Abfallrecht – ein Überblick |
14.10 – 14.40 | Fragen und Diskussion |
14.40 – 14.50 | Résumé |
15.00 – 17.00 | Die Jungen UmweltjuristInnen im ÖWAV Moderation: Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, IUR, JKU Linz / Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH Leitung: Univ.-Ass.in Mag.a Miriam Hofer, Karl-Franzens-Universität Graz |
17.00 | Ende der Veranstaltung |
Gesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH
1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5,
Tel. +43-1-5355720, Fax +43-1-5320747
Institut für Umweltrecht der Universität Linz
4040 Linz, Altenberger Straße 69,
Tel.: +43-732-2468-3565, Fax: +43-732-2468-3579
Verein zur Förderung des Instituts für Umweltrecht
4040 Linz, Altenberger Straße 69
Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner, IUR, JKU Linz
Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, IUR, JKU Linz
Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M., Karl-Franzens-Universität Graz
Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner, IUR, JKU Linz
Bitte melden Sie sich bis spätestens 13. September 2021 an, danach sind Anmeldungen auf Anfrage möglich. Anmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und sind verbindlich! Mitglieder des ÖWAV werden bevorzugt gereiht. Im Fall einer Stornierung geben Sie diese bitte schriftlich bekannt. Bei Stornierungen nach dem 13. September 2021 werden 30 % des Tagungsbeitrags einbehalten. Bei Absage am Veranstaltungstag selbst bzw. bei Nichterscheinen ohne Abmeldung muss der volle Tagungsbeitrag in Rechnung gestellt werden. Die Nennung einer Ersatzperson ist möglich.
Bei der Durchführung von ÖWAV-Veranstaltungen werden die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung gebracht. Angesichts der aktuellen Lage in Österreich und den bislang verfügbaren behördlichen Vorgaben ist für die Teilnahme an ÖWAV-Veranstaltungen bis auf Weiteres ein Eintrittstest* erforderlich (* schriftliche Bescheinigung eines negativen PCR-Tests oder SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests von einer öffentlich befugten Stelle bzw. Fachpersonal – das Ergebnis darf bei einem Antigen-Test nicht länger als 24 Stunden, bei einem PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen (ab dem Zeitpunkt der Probennahme).
Zudem wird auch das Tragen einer FFP2-Maske sowie der gesetzliche Mindestabstand von 2 Meter für alle TeilnehmerInnen und Vortragende einzuhalten sein (Dies gilt auch – in Ermangelung konkreter Vorgaben – für bereits geimpfte Personen). Detaillierte Informationen zu den Hygiene-Maßnahmen finden Sie online unter https://www.oewav.at/info_kurse_seminare, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster). Die Informationen zum organisatorischen Ablauf erhalten Sie zeitgerecht vorab. Der Veranstalter behält sich vor, die Tagung gegebenenfalls als Webinar abzuhalten (Die Anmeldungen bleiben in diesem Fall aufrecht und verbindlich).
inklusive Vortragsunterlagen, Pausenerfrischungen, Mittagsbuffets und Abendprogramm: