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Institut für Zivilrecht
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Aktuelle Forschung in den Abteilungen:

Kommentierung der §§ 353 – 379 ABGB in Kletecka/Schauer, ABGB-ON 1.04 (2018)

Kommentierung der §§ 380 – 387 und 414 – 422 in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3, Großkommentar zum ABGB (2018)

Kommentierung des § 37 EO (gemeinsam mit A. Geroldinger)

Prof.in Dullinger:
Rummel/Lukas, Kommentar zum ABGB, 4. Aufl., Bearbeitung der §§ 1438-1444 (Aufrechnung und Verzicht)

Jabornegg/Artmann, Kommentar zum UBG, 3. Aufl., Bearbeitung der §§ 353-357 und
455-460 (Kontokorrent und Zahlungsverzug)

Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung Kommentar, Neubearbeitung des § 40

Prof. Reischauer:
Rummel/Lukas, Kommentar zum ABGB, 4. Aufl., Bearbeitung der §§ 1293-1312 (Schadenersatzrecht), §§ 1411-1417, 1420-1421, 1445-1450

Mag. Linimayer:

Dissertation: „Schadenersatzansprüche wegen Mobbing / psychischer Schäden am Arbeitsplatz“

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Die Abteilung für Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz hat ihre Forschungsschwerpunkte in folgenden Bereichen:

  • Schadenersatzrecht
  • Insolvenzrecht
  • Streitiges Erkenntnisverfahren
  • Amtshaftungsrecht
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil
  • Internationales Zivilverfahrensrecht
  • Anwaltsrecht

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Die Abteilung für Umweltprivatrecht hat ihre Forschungsschwerpunkte in folgenden Bereichen:

  • Umweltprivatrecht (Umwelthaftungsrecht)
  • Nachbarschaftsrecht
  • Schadenersatzrecht (Tort Law)
  • Sachenrecht
  • Entschädigungsrecht
  • Sachverständigenrecht
  • Vertrags- und Vertragsgestaltungsrecht
  • Familienrecht
  • IPRG
  • Namensrecht
  • Medizinrecht (Umweltmedizinrecht und Organtransplantationsgesetz)
  • Tierschutzzivilrecht

Im Privatrecht liegen die Forschungsschwerpunkte auf dem

  • Allgemeinen Teil des Privatrechts (zB Vertragsschluss, Vertragsauslegung, AGB-Prüfung, Vertrags- und Gesetzesinterpretation, Vertragsanfechtung, Stellvertretung, Strukturfragen des Zivilrechts unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenspiels von Wurzelmängeltatbeständen und dem Leistungsstörungsrecht),
  • Schadenersatzrecht (zB Verjährung, Anlegerprozesse),
  • Bereicherungsrecht (zB Geschäftsunfähigen),
  • Recht der besonderen Vertragstypen (zB Kauf-, Tausch-, Werk-, Darlehens-, Kredit-, Bestands-, Leasing-, Auftragsvertrag),
  • Sachenrecht unter Einschluss des Rechts der dinglichen Kreditsicherungen (Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht, Treuhand) und
  • Erbrecht (zB fehlerhafte Einantwortung samt Erwerb vom Scheinerben, Schenkungsanrechnung).

 

Im Privatversicherungsrecht erstreckt sich die Forschung auf

  • den gesamten allgemeinen Teil des VersVG (zB vorvertragliche Anzeigepflichten, Prämienzahlungsverzug, Obliegenheiten, Verjährung, Gefahrerhöhung, Rücktrittsrechte des VN vom [Lebens-]Versicherungsvertrag),
  • die gesetzlichen Rahmenbedingungen der geregelten Versicherungssparten (zB Rechtsschutz-, Kranken-, Lebensversicherung) sowie
  • die aktuellen kautelarjuristischen Entwicklungen in der Gestaltung der nicht gesetzlich geregelten Versicherungssparten.

 

Im Bankrecht liegen die Forschungsschwerpunkte auf den verschiedenen Kreditsicherungsinstrumenten und Erscheinungsformen von Kreditkonsortien wie zB

  • Bankgarantie,
  • Sicherungszession,
  • Bürgschaft,
  • Eigentumsvorbehalt,
  • Sicherheitenbestellung bei Kreditkonsortien.

 

In allen Bereichen werden auch die europäischen Rechtsentwicklungen in die Forschung einbezogen. Darüber hinaus wirkt Prof. Riedler an entsprechenden Gesetzesvorhaben mit, kooperiert mit der Justiz, der Rechtsanwaltskammer, der Wirtschaftskammer Österreich und zahlreichen Länderkammern, der Versicherungswirtschaft und zahlreichen Interessenvereinigungen aus verschiedensten Wirtschaftsbereichen.