Selbstverständnis
An der Abteilung für Grundlagenforschung steht die Erarbeitung und Vermittlung von fundamentalen Grundsätzen des geltenden österreichischen und europäischen Zivilrechts im Mittelpunkt. Zentrales Anliegen ist das Streben nach System im Bereich grundlegender zivilrechtlicher Wertungen. Dies erfordert die Berücksichtigung fächerübergreifender Zusammenhänge, im Besonderen mit dem Unternehmens- sowie dem Zivilverfahrensrecht. Die Forschungsschwerpunkte liegen im Allgemeinen Teil sowie im Schuldrecht, dabei insbesondere im Leistungsstörungs- und Schadenersatzrecht. Enge Kontakte mit der Justiz, der Anwaltschaft und mit Unternehmen gewährleisten einen beiderseitig fruchtbaren Austausch von Wissenschaft und Praxis.
Die Lehrtätigkeit umfasst vor allem Pflichtveranstaltungen in beiden Abschnitten des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums und im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht. Außerdem beteiligt sich die Abteilung Grundlagenforschung an der Zusatzausbildung im Rahmen des Peter-Rummel-Studienprogramms, die besonders qualifizierten Studierenden eine Vertiefung im Zivilrecht ermöglicht.
Leitung | Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas |
Universitätsassitent/inn/en | |
Sekretariat | |
Katharina Rauhofer (karenziert) |
Institut Zivilrecht
Abteilung für Grundlagenforschung
Adresse
Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Standort
Sekretariatszeiten
Mo-Do: 8:00-13:00 Uhr
Fr: geschlossen
Telefon
+43 732 2468 1821
Aktuelles aus der Abteilung
REGULATING ECONOMY - Wirtschaftsrechtsgespräche an der JKU
Künstliche Intelligenz und Vertragsschluss
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Die Rolle des Staates in der Digitalisierung
Lehrveranstaltung auf der Baustelle
Im Rahmen der Lehrveranstaltung "(Vertrags-)Verhandlungen und Gestaltung von Rechtsdokumenten" (Prof.in Fuchs/Prof. Kraus) besuchten Studierende des Bachelorstudiums Rechtswissenschaften die Baustelle "House of Schools" am JKU Campus.
Anhand der gewonnenen Eindrücke wurden im Anschluss daran und unter Anleitung von Vertretern aus der Bau- und Vergaberechtspraxis sowohl vergaberechtliche als auch bauvertragsrechtliche Aspekte der Projektentwicklung, -planung und -durchführung erarbeitet.
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Die Durchsetzung von Verbraucherrecht – nur Recht haben oder auch Recht bekommen?