Die Einreichung hat spätestens bis zum angegebenen Stichtag online, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu erfolgen. Es wird dringend empfohlen, Anträge rechtzeitig vor dem Einreichstichtag hochzuladen, um etwaige Nachbesserungen für die Erlangung der formalen Vollständigkeit vornehmen zu können. Solange nicht alle Verbesserungsaufträge erfüllt sind, gilt der Antrag zwar als eingebracht, jedoch noch nicht als formal bestätigt. Erfolgte die Einreichung bis zum Stichtag, haben Sie noch fünf Tage Zeit (Dienstag 07:59 Uhr) Nachbesserungen vorzunehmen.
Der Antrag gilt dann als formal vollständig eingebracht, wenn dies von der Ethikkommission bestätigt wird und Sie die Freigabe für die Unterschriftenleistung am Antragsformular erhalten.
Für die Unterschriftenleistung laden Sie aus dem ECS bitte die gültig freigegebene Version des Antragformulars in pdf-Format herunter. Bitte beachten Sie für oö. Prüfzentren: Am Teil B muss die Ärztliche Direktion gegenzeichnen!
Das unterzeichnete Antragsformular (Teil A und Teil B) muss spätestens am Dienstag um 10:00 Uhr zwei Wochen vor Sitzungsbeginn in der Geschäftsstelle aufliegen, damit der Antrag in der Sitzung behandelt werden kann. Nicht rechtzeitig eingebrachte Anträge werden in die darauffolgende Sitzung verschoben. (Ausnahme: Lokale Beurteilungen von Klinischen Prüfungen gemäß AMG / MPG.)