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Institut für Soziologie
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Richtlinien zur Abfassung einer Bachelorarbeit.

Richtlinien zur Abfassung einer Bachelorarbeit in Soziologie
Gültig ab 1.10.2023

Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS) ab Wintersemester 2023 in zwei LVen aufgeteilt und neue Möglichkeit zur Erstellung einer Bachelorarbeit.

Neue Richtlinien zur Erstellung einer Bachelorarbeit online.

Im neuen SE Wissenschaftliches Arbeiten in der Soziologie II / Konzeption wissenschaftlicher Arbeiten und Planung der Bachelorarbeit (3 ECTS) kann ab WiSe 2023 eine Bachelorarbeit erstellt werden.

Das neue SE kann nach Abschluss aller soziologischen Grundmodule und zusätzlich erfolgreichem Erwerb von 60 ECTS des Curriculums für das Bachelorstudium Soziologie absolviert werden. Es ist vorgesehen, diese LV am Ende des Studiums, spätestens im Semester der Erstellung einer Bachelorarbeit zu besuchen.

Ab WiSe 2023 können Studierende im Rahmen dieser LV beim/bei der Betreuer*in ihrer Wahl eine Bachelorarbeit beantragen, wenn dies bei keiner anderen LV möglich war (bitte beachten Sie semesterspezifische Besonderheiten). Diese LV wird von allen Lehrenden, bei denen Bachelorarbeiten erstellt werden können, betreut. Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem/der gewünschten Betreuer*in (möglichst vor Beginn dieser LV) empfohlen.

Diese Möglichkeit besteht auch für Studierende, die die VU Wissenschaftliches Arbeiten bereits (6 ECTS) nach der bis zum bis 01.10.2023 gültigen Form absolviert haben. Eine Anrechnung überzähliger ECTS ist möglich.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den neuen Richtlinien des Institutes zur Erstellung einer Bachelorarbeit und dem Studienhandbuch.