Forschungsdokumentation (FoDok).

Wissensbilanz / Bibliografischer Nachweis

Laut Wissensbilanzverordnung (WBV 2010) sind die Universitäten seit 2012 verpflichtet, die in der Wissensbilanz (Kennzahl 3.B.1) berücksichtigten Publikationen zu dokumentieren. Die bibliografischen Nachweise der Publikationen können nach Berichtsjahr der Wissensbilanz, Typus der Publikation und Wissenschaftszweig zumindest für die drei jüngsten Wissensbilanzen öffentlich abgerufen werden.

Laut Vorgabe der WBV wird der Datenbestand des jeweiligen Berichtsjahres (Stichtag 31.12.) angezeigt - nachträgliche Änderungen spiegeln sich nicht wider.