Mitteilungsblatt, Satzung und Verordnungen.

Die Organisation und Satzung der JKU sind in konsolidierter Fassung angeführt, wobei Konsolidierung bedeutet, dass in einer Rechtsvorschrift sämtliche später kundgemachten Änderungen und Berichtigungen eingearbeitet wurden. Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich.

Mitteilungsblatt

Jede Universität hat laut § 20 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 ein Mitteilungsblatt herauszugeben und auf der Homepage der Universität öffentlich zugänglich zu machen. Kundzumachen sind zB Satzung, Entwicklungsplan, Organisationsplan, Verordnungen und Geschäftsordnungen, Curricula oder die Leistungsvereinbarung.