Vortragsnachmittag zur Neuvermessung des Refoulementverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention
 

Das sogenannte „Refoulementverbot“ der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt unter anderem Fremde vor Abschiebung in Staaten, in denen ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder Tod drohen. Neben Folter- und Todesgefahr, die bekanntermaßen einen solchen (Refoulement-)Schutz begründen, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch andere im Ausland drohende Grundrechtsverletzungen (wie insbesondere auch der „Verfahrensfairness“) erheblich.

Auf diese „Erweiterung“ des Refoulementverbots konzentriert sich unsere Veranstaltung, wobei dessen konventionsrechtliche Grundlagen ebenso betrachtet werden wie die Frage seiner Rezeption im Unionsrecht sowie schließlich der Stand der Umsetzung im österreichischen Auslieferungs- und Fremdenrecht. Nähere Informationen finden Sie in der beigeschlossenen Einladung samt Programm.

Um Anmeldung an stapol@jku.at bis Freitag, 6. Oktober 2023, wird ersucht. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet in Präsenz statt.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Univ.-Prof. Dr. David Leeb
Univ.-Ass. Dr. Manuel Neusiedler