Der Fall Zschäpe - Grundsätzliche Fragen des Rechtsstaats

Die PflichtverteidigerInnen von Beate Zschäpe im NSU-Prozess gaben spannende Einblicke - und zeigten die Bedeutung des Rechtsstaats auf.

V.l.: Stahl, Sturm, Heer, Lukas
V.l.: Zschäpes PflichtverteidigerInnen Stahl, Sturm, Heer, Rektor Lukas

„Am Beispiel eines spektakulären Gerichtsverfahrens konfrontieren wir unsere Erstsemestrigen bereits ganz zu Beginn des Studiums mit der rechtsstaatlichen Idee – noch vor den klassischen Lehrveranstaltungen“, erklärt JKU-Rektor Meinhard Lukas. „Das Interesse am heutigen Kolloquium bestätigt eindrucksvoll die Bedeutung einer intensiven Auseinandersetzung mit der Idee des Rechtsstaats und seinen umfassenden Leistungen.“

Der Fall Zschäpe – das einstige Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wurde als Mittäterin der Ermordung von zehn Menschen nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt – beschäftigte ein System und seine Beteiligten über Jahre. Die PflichtverteidigerInnen Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm berichteten von einem enormen Öffentlichkeitsdruck im Zusammenhang mit dem Verfahren. Es habe ein hoher Erwartungsdruck nicht nur für sie, sondern auch für die richterliche Tätigkeit bestanden. Sie wiesen darauf hin, wie schwer man sich dem entziehen könne - schließlich sei der Prozess medial unglaublich präsent gewesen.

Sie berichteten auch von finanziellen Aspekten und anderen Problemen, betonten aber die Bedeutung der Verteidigung: Nur wenn Menschen nicht vorverurteilt, sondern bestmöglich verteidigt werden, habe der Rechtsstaat gesiegt. Und das sei ein wesentlicher Grundpfeiler unseres demokratischen Systems.