Klimaschutz konkret: Wie die Energie- und Mobilitätswende gelingen kann

Eine Expert*innen-Tagung hat an der JKU erörtert, wie die dringend notwendige Energiewende tatsächlich gelingen kann.

von links: Wilhelm Bergthaler, Markus Achleitner, Meinhard Lukas; Credit: Cityfoto Pelzl
von links: Wilhelm Bergthaler, Markus Achleitner, Meinhard Lukas; Credit: Cityfoto Pelzl

Die Tagung wurde vom Institut für Umweltrecht und vom Institut für Verwaltungsrecht/Abteilung für Technikrecht der JKU, dem LIT Future Energy Lab und dem Energieinstitut an der JKU Linz gemeinsam organisiert. Ziel dieser Veranstaltung war, den aktuellen Rechtsrahmen für die Energiewende aufzuzeigen und diesen gemeinsam mit den führenden Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Energie- sowie Umweltrechts zu diskutieren. Es werden daher rechtliche Chancen und Möglichkeiten der Energiewende, aber auch Hindernisse und Barrieren dargelegt.

"Die Umstellung des heimischen Energiesystems hat auch gesamtwirtschaftliche Auswirkungen durch den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speichern. Die Analysen des Energieinstituts an der JKU Linz zeigen deutlich, dass ausschlaggebendste Treiber für die insgesamt sehr positive Entwicklung die Investitionsimpulse in neue Strom- und Wärmeproduktionsanlagen und Heizsysteme, sowie die Reduktion der Wertschöpfungsabflüsse durch den geringeren Zukauf fossiler Energie sind", betonte dazu Wirtschafts- und Energielandesrat Markus Achleitner.

„Die Energie- und Verkehrswende dulden in Anbetracht der drängenden klimatischen und geopolitischen Herausforderungen keinen Aufschub mehr. Sie erfordern rasche, effiziente und koordinierte Maßnahmen – zum Ausbau der erneuerbaren Energie und zu einer Trendwende in der Mobilität. Für den Industriestandort Oberösterreich ist das eine Herausforderung und Chance zugleich. Es braucht eine gemeinsame Anstrengung von Politik, Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft, um die notwendige Transformation in Richtung CO2-Neutralität zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist auch das Recht gefordert, Verfahren bereitzustellen, die einerseits diesen infrastrukturellen Ansprüchen, anderseits aber auch rechtsstaatlichen Beteiligungsinteressen genügen“, erklärte JKU Rektor Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas.

Dies sei aus mehreren Gründen aktuell nicht der Fall:

  • Das Planungs- und Verfahrensrecht reiht Planung und Genehmigung hintereinander, lässt aber eine saubere Aufgabentrennung vermissen. Dadurch kommt es vor, dass Alternativen in jedem Verfahrensschritt wieder geprüft werden. Diese „Verfahrensschleifen“ kosten Zeit und Geld.
  • Durch diesen grundsätzlichen Mangel schürt das Recht Konflikte in der Öffentlichkeitsbeteiligung, die es im Genehmigungsverfahren nicht mehr lösen kann (weil z.B. die Standortentscheidung schon auf der Planungsebene getroffen wurde).
  • Verfahren münden in diffuse Interessenabwägungen, deren Ausgang kaum prognostizierbar ist: Es fehlen klare und bindende Orientierungen – sowohl in Gesetzgebung als auch Vollziehung.
  • Rechtsmittelverfahren sind aufwändig und zeitraubend – und erfordern daher immer wieder Aktualisierungen von Umweltuntersuchungen, die zu weiteren Verfahrensschleifen führen und so die Verfahren in die Länge ziehen.

Mögliche Lösungen wurden aufgezeigt. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, JKU Institut für Umweltrecht, meint dazu: „Das Recht muss für die Energiewende schneller, entscheidungsfreudiger und innovationsoffener werden: Es muss Verfahren integrieren anstatt zu addieren, Blockaden entrümpeln und neuen Technologien flexible Anwendungen ermöglichen.“ Dem pflichtet Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner, Leitung des JKU Instituts für Umweltrecht, bei: „Die Verkehrswende ist untrennbarer Teil der Energiewende und benötigt dringend einen neuen Rechtsrahmen, um eine Trendwende in der Mobilität herbeizuführen. Das Recht ist gefordert, effiziente und ausgewogene Verfahren unter Berücksichtigung der ökologischen Faktoren bereitzustellen.“