Dissertation.

Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen.

Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl.Nr. 111/1936, zu beachten.

 

Regelungen vor 1.10.2021 („Doktorat alt“ - RE / SOWI / TN)
 

Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium und dem positiven Abschluss des (ersten) Dissertationskolloquiums (ausgenommen PhD Program in Economics) ist die Dissertationsvereinbarung abzuschließen und die Meldung des Themas der Dissertation umgehend mit dem entsprechenden Formular im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekanntzugeben.

 

Titelblatt

Das Titelblatt hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Ort der Universität
  • Institut
  • Titel und Untertitel der Dissertation
  • Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Bezeichnung des akademischen Grades
  • Im Doktoratsstudium Bezeichnung des Doktoratsstudiums
  • Name des*der Erstbeurteilers*in ODER
    Name des*der Erstbetreuers*in (bei strukturiertem Doktorat)
  • Name des*der Zweitbeurteilers*in ODER
    Name des*der Zweitbetreuers*in (bei strukturiertem Doktorat)
  • Name des*der Autors*in
  • Monat und Jahr der Einreichung 

 

Folgende Vorlagen sind optional zu verwenden:

Musterdeckblatt Dissertation, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Musterdeckblatt Dissertation (juristisch), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Musterdeckblatt Dissertation (strukturiertes Doktorat), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Sample Cover Sheet, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Musterdeckblatt LaTex, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

 

Die Einreichung deiner wissenschaftlichen Arbeit beim Prüfungs- und Anerkennungsservice erfolgt ab 1. März 2022 ausschließlich in elektronischer Form.

 

  • Vor dem Hochladen deiner Arbeit übermittle bitte zuerst das Deckblatt zur Überprüfung der Formvorschriften per Email (pas(at)jku.at) an den Prüfungs- und Anerkennungsservice.
  • Nach Erhalt der positiven Rückmeldung vom Prüfungs- und Anerkennungsservice ist die wissenschaftliche Arbeit in pdf-Format unter folgender Adresse: forms.jku.at/pas/thesis, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster hochzuladen.
  • Die PDF-Datei muss so gespeichert sein, dass der Text der Arbeit digital weiter verarbeitet werden kann. Es darf sich insbesondere nicht um eingescannte Bilddateien handeln. Die Datei darf auch nicht verschlüsselt oder passwortgeschützt sein und soll für die Langzeitarchivierung im ISO 19005-1 kompatiblen Format (PDF/A) gespeichert sein.
  • Sperrantrag
    Falls deine Dissertation von der Veröffentlichung ausgenommen („gesperrt“) werden soll, musst du die Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers einholen, den Sperrantrag ausfüllen und beides per Email an hochschulschriften.bibliothek(at)jku.at senden. Dem Sperrantrag wird gemäß 86 Abs 4 UG nur dann stattgegeben, wenn du glaubhaft machst, dass deinerseits wichtige wirtschaftliche oder rechtliche Interessen gefährdet sind.
  • Vorschlag der Beurteiler*innen
    Die Beurteiler*innen sind rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor der Einreichung der Dissertation dem Prüfungs- und Anerkennungsservice bekannt zu geben. Sollte ein*eine externe*r Beurteiler*in herangezogen werden, ist mit der Bekanntgabe zusätzlich das entsprechende Formular (TN -  einschließlich Kurzbeschreibung, Ausdruck Homepage, CV) abzugeben.
    Anschließend wird der Vorschlag für die Zuweisung der Beurteiler*innen über den Prüfungs- und Anerkennungsservice an den Vizerektor für Lehre und Studierende weitergeleitet.

 

Zu beachten sind auch die Informationen unter Doktoratsabschluss, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

 

Zusätzliche Informationen zu einzelnen Studienrichtungen:

  • Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
    Mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einreichen der Dissertation ist das Formular "Genehmigung Prüfungssenat" im Prüfungs- und Anerkennungsservice abzugeben.
  • Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Doktoratsstudium der Geistes- und Kulturwissenschaften
    Mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einreichen der Dissertation ist das Formular "Genehmigung Prüfungssenat" im Prüfungs- und Anerkennungsservice abzugeben.
  • Doktoratsstudium Naturwissenschaften / Doktoratsstudium Technische Wissenschaften
    Die Dissertation ist bis spätestens vier Wochen vor dem Rigorosentermin im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen.

 

  • Sperrantrag, öffnet eine Datei
    Laut UG § 86 Abs. 4 ist dem Antrag vom zuständigen Organ nur dann stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. Sollte das der Fall sein, müsste dies bitte aus dem Antrag entsprechend hervorgehen!
     
  • Informationen und Formular zum Dissertationskolloqium RE sind unter Prüfungsinformation, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.

Meldung der Dissertation, öffnet eine Datei
(Achtung: Bitte beide Seiten drucken, wenn möglich doppelseitig)

 

Dissertationsvereinbarung , öffnet eine Datei
(Achtung: Wenn möglich bitte doppelseitig drucken)

 

Ansuchen externe*r Beurteiler*in RE / SOWI, öffnet eine Datei


Ansuchen externe*r Betreuer*in / Beurteiler*in / Prüfer*in TN , öffnet eine Datei

 

Sperrantrag, öffnet eine Datei
Laut UG § 86 Abs. 4 ist dem Antrag vom zuständigen Organ nur dann stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. Sollte das der Fall sein, müsste dies bitte aus dem Antrag entsprechend hervorgehen!
 

Informationen und Formular zum Dissertationskolloqium RE sind unter Prüfungsinformation zu finden.

Regelungen ab 1.10.2021 („Doktorat neu“)

Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium und dem positiven Abschluss des (ersten) Dissertationskolloquiums (ausgenommen PhD Program in Economics and Statistics, Doktorate TN) ist die Dissertationsvereinbarung bis zum Ablauf des dritten Semesters ab der Zulassung abzuschließen und dem Prüfungs- und Anerkennungsservice zu übermitteln.

Sonderfall Dissertationskolloquium RE:
Informationen und Formular findest du unter Prüfungsinformation.

 

Formular Dissertationsvereinbarung, öffnet eine Datei

Formular Dissertationsvereinbarung MED, öffnet eine Datei

Das Titelblatt hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Ort der Universität
  • Institut
  • Titel und Untertitel der Dissertation
  • Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Bezeichnung des akademischen Grades
  • Im Doktoratsstudium Bezeichnung des Doktoratsstudiums
  • Name des*der Erstbetreuers*in
  • Name des*der Zweitbetreuers*in
  • Name des*der Autors*in
  • Monat und Jahr der Einreichung 

 

 

Folgende Vorlagen sind optional zu verwenden:


Musterdeckblatt Dissertation, öffnet eine Datei
Sample Cover Sheet, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Musterdeckblatt LaTex, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Die Einreichung deiner wissenschaftlichen Arbeit beim Prüfungs- und Anerkennungsservice erfolgt ab 1. März 2022 ausschließlich in elektronischer Form.

 

  • Vor dem Hochladen deiner Arbeit übermittle bitte zuerst das Deckblatt zur Überprüfung der Formvorschriften per Email (pas@jku.at) an den Prüfungs- und Anerkennungsservice.
  • Nach Erhalt der positiven Rückmeldung vom Prüfungs- und Anerkennungsservice ist die wissenschaftliche Arbeit in pdf-Format unter folgender Adresse forms.jku.at/pas/thesis, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster hochzuladen.                   
  • Die PDF-Datei muss so gespeichert sein, dass der Text der Arbeit digital weiter verarbeitet werden kann. Es darf sich insbesondere nicht um eingescannte Bilddateien handeln. Die Datei darf auch nicht verschlüsselt oder passwortgeschützt sein und soll für die Langzeitarchivierung im ISO 19005-1 kompatiblen Format (PDF/A) gespeichert sein.
  • Sperrantrag
    Falls deine Dissertation von der Veröffentlichung ausgenommen („gesperrt“) werden soll, musst du die Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers einholen, den Sperrantrag ausfüllen und beides per Email an hochschulschriften.bibliothek(at)jku.at senden.
    Dem Sperrantrag wird gemäß 86 Abs 4 UG nur dann stattgegeben, wenn du glaubhaft machst, dass deinerseits wichtige wirtschaftliche oder rechtliche Interessen gefährdet sind.
  • Nachdem die Dissertation hochgeladen wurde, ist der Prüfungsraster an pas(at)jku.at zu senden.

 

 Zu beachten sind auch die Informationen unter Doktoratsabschluss, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

 

Sperrantrag, öffnet eine Datei
Laut UG § 86 Abs. 4 ist dem Antrag vom zuständigen Organ nur dann stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. Sollte das der Fall sein, müsste dies bitte aus dem Antrag entsprechend hervorgehen!