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Zulassungsservice

Anmeldung für JKU Absolvent*innen zu aufbauenden Masterstudien

Aufbauende Masterstudien sind passend ausgerichtete Fortsetzungen deines Bachelorstudiums. Du kannst hier direkt zugelassen werden. Im Curriculum deines gewünschten Masterstudiums steht, mit welchem Bachelorstudium du direkt zugelassen wirst.

1. Direkte Zulassung beantragen

Du kannst bereits bei Abschluss deines Studiums bekannt geben, dass du zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum aufbauenden Masterstudium zugelassen werden möchtest. Wenn du den Prüfungsraster im Prüfungs- und Anerkennungsservice abgibst, kannst du deinen Wunsch bekannt geben.

Möchtest du dich später zum aufbauenden Masterstudium anmelden, gilt folgendes:

Melde dich mit deinem Studierendenaccount bei JKU My Admission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

Login Information:

  • Wenn dein Studierendenaccount (K+Matrikelnummer) noch aktiv ist, kannst du dich mit diesem einloggen.
  • Ansonsten benötigst du deinen Account als Studienwerber*in (V bzw. VK + 6 Ziffern). Solltest du diesen Usernamen nicht mehr wissen, wende dich an den JKU Zulassungsservice. Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

Bitte vergewissere dich, dass alle Dokumente im PDF-Format vorliegen und vollständig (alle Seiten) sowie gut lesbar sind.

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder auch Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis. Alternativ: Deine JKU Card
  • Bestätigung über eine Namensänderung, falls sich dein Name geändert hat
  • Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis, wenn du von einer anderen Universität kommst und an der JKU die gleiche Studienrichtung studieren möchtest


Bitte beachte:

  • Bitte gib unbedingt deine Matrikelnummer an.
  • Erst wenn du deinen ÖH-Beitrag bzw. ggf. einen Studienbeitrag einbezahlt hast, bist du auch zum Studium gemeldet.

Allgemeine Zulassungsfrist

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner 31. März

 

In Ausnahmefällen kann deine Zulassung zu einem aufbauenden Masterstudium auch außerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.

2. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium gemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

Anmeldung für JKU Absolvent*innen zu anderen Masterstudien

Andere Masterstudien bauen nicht unmittelbar auf dein absolviertes Bachelor-/Diplomstudium auf. Du kannst hier nicht direkt zugelassen werden. Im Curriculum deines gewünschten Masterstudiums steht, mit welchen Bachlor-/Diplomabschlüssen du direkt zugelassen werden kannst.

1. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studierendenaccount bei JKU My Admission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

Login Information:

  • Wenn dein Studierendenaccount (K+Matrikelnummer) noch aktiv ist, kannst du dich mit diesem einloggen.
  • Ansonsten benötigst du deinen Account als Studienwerber*in (V bzw. VK + 6 Ziffern). Solltest du diesen Usernamen nicht mehr wissen, wende dich an den JKU Zulassungsservice. Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

Die Bearbeitung deines Zulassungsantrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Du musst den Antrag daher rechtzeitig einreichen:

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli* 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner* 31. März

 

* Die Antragstellung ist im Sommersemesteter 1 Monat und im Wintersemester 2 Monate vor Fristbeginn möglich

Bitte beachte, dass der Antrag für ein Masterstudium NICHT kurz vor dem Ende der Antragsfrist eingereicht wird, da eine Zulassung im selben Semester aufgrund der Bearbeitungszeit nicht mehr gewährleistet werden kann.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich amtliche Ausweise akzeptiert, die sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des*der Inhaber*in enthalten.

 

2) Nachweis der Hochschulausbildung
Studienerfolgsnachweis

 

3) Sprachnachweis
Je nach Studienwahl kann ein Nachweis der Deutsch- oder Englischkenntnisse erforderlich sein. 

2.  Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

Bitte beachte:

Es kann sein, dass dein Zulassungsbescheid Bedingungen enthält. Erst wenn du diese erfüllst, kannst du zugelassen werden.

 

3. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium gemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

Anmeldung mit Bachelor-/Diplomabschluss einer anderen österreichischen oder deutschen Universität/FH

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.
  • Die Antragstellung um Zulassung zum Studium ist kostenlos. Eine Antragstellung über eine Agentur oder eine Vermittlungsorganisation ist rechtswidrig.

Die Bearbeitung deines Zulassungsantrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Du musst den Antrag daher rechtzeitig  einreichen:

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli* 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner* 31. März

 

* Die Antragstellung ist im Sommersemesteter 1 Monat und im Wintersemester 2 Monate vor Fristbeginn möglich

Bitte beachte, dass der Antrag für ein Masterstudium NICHT kurz vor dem Ende der Antragsfrist eingereicht wird, da eine Zulassung im selben Semester aufgrund der Bearbeitungszeit nicht mehr gewährleistet werden kann.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des*der Inhaber*in enthalten.

 

2) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

 

Tipp: Lade bei deinem Antrag zusätzlich zu deinen Abschlussdokumenten ein amtssigniertes Studienblatt, worauf dein Abschluss vermerkt ist, hoch. So kann die Zulassung ggf. ohne Vorlage deiner Originaldokumente abgeschlossen werden.

 

3) Sprachnachweis 
Je nach Studienwahl kann ein Nachweis der Deutsch- oder Englischkenntnisse erforderlich sein. 

3. Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

 

Bitte beachte:

Es kann sein, dass dein Zulassungsbescheid Bedingungen enthält. Erst wenn du diese erfüllst, kannst du zugelassen werden.

4. Persönliche Zulassung

In der Regel musst du nach Erhalt des Zulassungsbescheides innerhalb der Zulassungsfristen (siehe unten) auch persönlich im Zulassungsservice der JKU erscheinen. Ob du persönlich kommen musst, wird dir schriftlich mitgeteilt.

Falls du die Zulassung persönlich abschließen musst, gelten dafür die folgenden Fristen:

 

Allgemeine Zulassungsfrist

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner 31. März

Wenn du deine Dokumente bereits bei Antragsstellung im Original übermittelt hast, musst du lediglich deine Anmeldebestätigung, deinen Zulassungsbescheid und deinen Reisepass vorlegen.

Bei einer Standardentscheidung bring bitte folgende Original-Dokumente zur Zulassung im Zulassungsservice mit:

1) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde(n)
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

2) Reisepass
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des Inhabers/der Inhaberin enthalten.

3) Sprachnachweise
Bewirbst du dich für ein englischsprachiges Studium, musst du deine Englischkenntnisse nachweisen. Dies kannst du mit den folgenden Zertifikaten machen:

Sprachnachweise für Englisch, öffnet in einem neuen Fenster

5. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten

Anmeldung mit internationaler Vorbildung

Wenn du deinen Studienabschluss nicht in Österreich oder Deutschland gemacht hast, absolviere bitte folgende Schritte zur Anmeldung zum Masterstudium an der JKU:

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.
  • Die Antragstellung um Zulassung zum Studium ist kostenlos. Eine Antragstellung über eine Agentur oder eine Vermittlungsorganisation ist rechtswidrig.

Die Bearbeitung deines Zulassungsantrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Du musst den Antrag daher rechtzeitig einreichen:

 

Antragsfrist für EU/EWR-Bürger*innen

 

Beginn

Ende

Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli* 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner* 31. März

 

* Die Antragstellung ist jeweils 1 Monat vor Fristbeginn möglich

Bitte beachte, dass der Antrag für ein Masterstudium NICHT kurz vor dem Ende der Antragsfrist eingereicht wird, da eine Zulassung im selben Semester aufgrund der Bearbeitungszeit nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Antragsfristen für NICHT-EU/EWR-Bürger*innen und NICHT gleichgestellte Drittstaatsangehörige

Gehörst du folgenden Personengruppen an, gilt untenstehende Antragsfrist, d.h. du musst deinen Antrag ein halbes Jahr vor Studienbeginn stellen.

 

Beginn

Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester 6. Februar 30. April
Für Studienbeginn im Sommersemester 6. September 30. November

 

Bitte beachte: Bei einer späteren Antragsstellung auf Zulassung ist eine Zulassung im gewünschten Semester nicht möglich.

Unser Tipp: Wir empfehlen, deinen Antrag zu Beginn der jeweiligen Antragsfrist einzureichen, um sicher zu gehen, dass du starten kannst.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich amtliche Ausweise akzeptiert, die sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des*der Inhaber*in enthalten.

 

2) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

 

3) Sprachnachweis 
Je nach Studienwahl kann ein Nachweis der Deutsch- oder Englischkenntnisse erforderlich sein. 

Alle erforderlichen Sprachniveaus und Nachweise findest du auf der Seite Sprachnachweise, öffnet in einem neuen Fenster.

Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung - Deutsch
Zum Zeitpunkt der Antragstellung für ein deutschsprachiges Studium müssen in jedem Fall Sprachnachweise zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) des Europarats vorgewiesen werden. Diese Diplome/Zertifikate werden als Nachweis für A2 anerkannt., öffnet in einem neuen Fenster

 

Bitte beachte:

  • Die Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
  • An der JKU werden zur Vorbereitung auf das Studium Deutschkurse ab dem Niveau B1 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs angeboten. Eine Übersicht über das Kursangebot ist im KUSSS, öffnet in einem neuen Fenster zu finden.
  • Bei Studienrichtungen, die komplett in englischer Sprache unterrichtet werden, musst du vor dem Beginn des Studiums keine Deutschkenntnisse nachweisen.

In JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kannst du deine Dokumente ohne jegliche Beglaubigung hochladen. Erst wenn du eine Zulassungszusage erhältst, musst du deine Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen.

 

Bitte beachte: Abhängig vom Ausstellungsstaat des jeweiligen Zeugnisses müssen die Dokumente noch zusätzlich auf ihre Echtheit beglaubigt werden:

 

Dokumente ohne Beglaubigung auf Echtheit
Bei Zeugnissen aus den folgenden Ländern entfallen die Beglaubigungen auf ihre Echtheit (Dokumente müssen aber im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden):

   
Länder A - K Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien
Länder L - R Lettland, Liechtenstein, Littauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien
Länder S - Z Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

 

 

Beglaubigung mittels Apostille

Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der APOSTILLE beglaubigt werden. Für eine Beglaubigung Ihrer Dokumente durch eine Apostille wenden Sie sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars.

Die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsabkommens“ sind:

   
Länder A - G Albanien, Andorra, Antigua/Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei, Cabo Verde, Chile, China (einschließlich Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macao; ausgenommen Taiwan), Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Fidschi, Georgien, Grenada, Guatemala, Guyana
Länder H - O Honduras, Indien, Indonesien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea, Lesotho, Liberia, Malawi, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Oman
Länder P - Z Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Samoa, San Marino, São Tomé/Príncipe, Saudi-Arabien, Schweiz, Seychellen, Singapur, St. Kitts/Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Südafrika, Suriname, Tonga, Trinidad/Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zypern

 

Beglaubigung auf Echtheit
Sofern kein Abkommen bezüglich Beglaubigungen besteht – also bei allen Staaten die zuvor nicht genannt wurden - sind die Dokumente (Zeugnisse) in jedem Fall auf ihre Echtheit beglaubigt durch die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates (Außenministerium) und letztbeglaubigt durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft), vorzulegen.


Bitte beachte: Die Beglaubigung von Urkunden bestimmter Staaten kann vom Österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres ausgesetzt werden, wenn keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. In diesem Fall darf die Österreichische Botschaft Urkunden eines solchen Staates nicht beglaubigen. Sind Ihre Zeugnisse von einem dieser Staaten ausgestellt, ist eine Beglaubigung daher nicht möglich. Ein Verfahren um Zulassung zum Studium an der Johannes Kepler Universität Linz kann aus diesem Grund derzeit nicht durchgeführt werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äusseres, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.

3. Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

Bitte beachte:

Es kann sein, dass dein Zulassungsbescheid Bedingungen enthält. Erst wenn du diese erfüllst, kannst du zugelassen werden. 

4. Persönliche Zulassung

Falls du die Zulassung persönlich abschließen musst, gelten dafür die folgenden Fristen:

 

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner 31. März

 

* Bitte kontaktiere den Zulassungsservice, öffnet in einem neuen Fenster für weitere Informationen.

Wenn du deine Dokumente bereits bei Antragsstellung im Original übermittelt hast, musst du lediglich deine Anmeldebestätigung, deinen Zulassungsbescheid und deinen Reisepass vorlegen.

Bei einer "Standardentscheidung ohne Auflagen" bring bitte folgende Original-Dokumente zur Zulassung im Zulassungsservice mit:

1) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

2) Kopie des Reisepasses
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche sowohl ein Lichtbild als auch die Unterschrift des Inhabers/der Inhaberin enthalten.

3) Sprachnachweise

  • Deutsch: Wenn du ein deutschsprachiges Studium wählst und Deutsch nicht deine Erstsprache ist. 
  • Englisch: Wenn du ein englischsprachiges Studium wählst, musst du einen Nachweis über deine Englischkenntnisse erbringen.

Alle erforderlichen Sprachniveaus und Nachweise findest du auf der Seite Sprachnachweise.

Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung - Deutsch
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen in jedem Fall Sprachnachweise zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) des Europarats vorgewiesen werden. Diese Diplome/Zertifikate werden als Nachweis für A2 anerkannt.

Bitte beachte:

  • Die Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
  • An der JKU werden zur Vorbereitung auf das Studium Deutschkurse ab dem Niveau B1 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs angeboten. Eine Übersicht über das Kursangebot ist im KUSSS zu finden.
  • Bei Studienrichtungen, die komplett in englischer Sprache unterrichtet werden, musst du vor dem Beginn des Studiums keine Deutschkenntnisse nachweisen.

5. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.